parlament SR Konrad Graber (CVP, LU) fordert in einer Interpallation die Inkraftsetzung der revidierten BVV2 zu suspendieren. Der eingereichte Text:

Die Vorsorgeeinrichtungen verwalteten Ende 2007 rund 600 Milliarden Franken. Laut dem Pensionskassenverband Asip befanden sich Ende Oktober 2008 fast die Hälfte in Unterdeckung. Die Situation wird sich aufgrund der Finanzmarktkrise noch verschärfen. Es dürfte in der nächsten Zeit zu Nachschussgeldern in der Höhe von mehreren Milliarden Franken kommen.
Auf 1. Januar 2009 hat der Bundesrat die neuen Anlagerichtlinien der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Kraft gesetzt. Diesen erwächst aus zwei Gründen massive Kritik:
1. Freizügigkeitsgelder
Gemäss neuer Verordnung sind Freizügigkeitspolicen anlagetechnisch unterschiedlich zu den Vermögensanlagen in den Pensionskassen und in der Säule 3a zu behandeln. Freizügigkeitsgelder dürfen nur noch kollektiv angelegt werden. Sichere Anlagen wie Bundesobligationen und Kassenobligationen von Kantonalbanken sind damit ausgeschlossen.
2. Anlagerichtlinien
Die auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzte Anlagerichtlinien sehen neu die Möglichkeit von Alternativen Anlagen wie Hedge Funds, Rohstoffe, Privat Equity, Insurance Linked Securities usw. im Umfang von 15 Prozent vor. Im Gegenzug wird der Anteil der Immobilien von 55 auf 30 Prozent sowie von Grundpfandtiteln und Pfandbriefen von 75 auf 50 Prozent reduziert. Es dürfte somit in den nächsten zwei Jahren zu unerwünschten, durch die Verordnung provozierte, Umschichtungen kommen. Dies umso mehr, als die Referenzgrösse des Gesamtvermögens infolge Börsenbaisse, auch ohne Zukäufe den prozentualen Anteil der Immobilien ansteigen lässt.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Weshalb dürfen Freizügigkeitsgelder nur noch kollektiv angelegt werden, und wie verhält es sich damit bezüglich Wettbewerbsverzerrung (Grossanleger versus Privatbankiers)?
2. Erachtet es der Bundesrat nicht auch als ungünstig, in der augenblicklichen Zeit eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf einen einfachen Nenner gebracht den Verkauf von Immobilien und den Kauf von Alternativen Produkten verlangt?
3. Wurde die zuständige parlamentarische Kommission vor der Inkraftsetzung konsultiert? Falls nein, weshalb?
4. Steht die BVG-Kommission bzw. der elfköpfige Anlageausschuss und insbesondere die Vertreter des Staates immer noch hinter den Änderungen?
5. Ist der Bundesrat bereit, die Inkraftsetzung der Verordnung auf 1. Januar 2009 zu suspendieren und vorgängig eine Vernehmlassung zumindest bei den Kantonalen Stiftungsaufsichten sowie eine Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommission vorzusehen, mit dem Ziel, klare Erläuterungen zu den Verordnungstexten zu erlangen?

Zuständig: Departement des Innern (EDI); Erstbehandelnder Rat: Ständerat; Mitunterzeichnende Hermann HannesLeumann HelenLuginbühl Werner (3)

Interpellation Graber