Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Regelungen so anzupassen, dass die Auszahlung von Altersleistungen bei Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten in jedem Fall nur unter der Voraussetzung der schriftlichen Einwilligung des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, gewährt wird.
Eingereicht von Amacker-Amann Kathrin; Einreichungsdatum 16.12.2008; Eingereicht im Nationalrat;
Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt.