admin Trotz der Finanzkrise erachtet der Bundesrat die seit Anfang 2009 geltenden neuen Anlagevorschriften für die Pensionskassen als unbedenklich. Das Vorsorgeprinzip gelte weiterhin, und es seien keine wesentlichen Umschichtungen zu erwarten. Mit parlamentarischen Vorstössen machten sich die Nationalräte Konrad Graber (CVP/LU) und Hugues Hiltpold (FDP/GE) im Dezember 2008 für die Suspendierung der neuen Anlagerichtlinien stark. Der Zeitpunkt sei denkbar ungünstig, die Immobilienanlagen von 55 auf 30% zu begrenzen und alternative Anlagen wie Hedge Funds zu forcieren.

Laut Bundesrat ist keine Vorsorgeeinrichtung wegen der vorwiegend technischen Verordnungsänderung gezwungen, in alternative Anlagen zu investieren und dafür gute Immobilien zu verkaufen. "Dies würde fundamental gegen das Vorsorgeprinzip verstossen und wäre damit gegen die Grundidee dieser Reform gerichtet."

Weiter hält der Bundesrat fest: “In der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) wie auch im Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission wurde die Reform der Anlagevorschriften einstimmig gutgeheissen. Alle wichtigen Verbände im Bereich der beruflichen Vorsorge waren vertreten (inkl. Sozialpartner). Die letzte Beratung der BVG-Kommission fand im Juni 2008 statt, also zu einem Zeitpunkt, als die Finanzkrise bereits virulent war. Die BVG-Kommission wurde zweimal befragt, Änderungswünsche entsprechend berücksichtigt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die BVG-Kommission hinter den Änderungen steht. Diese Kommission wird aber die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen. Die Verordnungsänderung ist in erster Linie technischer Natur, welche sich wesentlich auf die bereits heute bestehenden Grundsätze abstützt. Angesichts des einstimmigen Votums und der eher technischen Natur der Änderungen erübrigte sich eine Konsultation der parlamentarischen Kommissionen.”

Antwort Bundesrat auf Interpellation Graber