Der Bundesrat hat per 1. Juni 2009 u.a. die Art. 27g Abs. 2 und Art. 27h Abs. 1 und 4 BVV2 revidiert. Mit dieser Revision wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung vom 9. Juni 2005 korrigiert, wonach bei einer Überweisung der Austrittsleistung in bar dem austretenden Kollektiv keine Wertschwankungsreserven mitzugeben sind. Das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kt. Zürich orientiert auf seiner Website über die Revision der Teilliquidations-Bestimmungen.
Gesetzgebung
Interpellation: Auswirkungen der amerikanischen Finanzkrise auf die PK des Bundes
Eingereichter Text: Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, ob die Pensionskassen des Bundes, der Post und der SBB Finanzprodukte von Bernard Madoff erworben haben und, wenn ja, welche Folgen dies hat? Könnte gegen die amerikanische "Securities and Exchange Commission" (SEC) Klage eingereicht werden, da diese – ebenso wie die FINMA – offensichtlich ihren Aufsichtsaufgaben nicht nachgekommen ist?
Motion: Revision der Anlagevorschriften
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne einer Risikominimierung für Pensionskassen-Anlagen, angemessene Schwankungsreserven bei hohem Aktienanteil vorzusehen. Bei einem Aktienanteil von über 20 Prozent ist die anzustrebende Soll-Wertschwankungsreserve auf mindestens 50 Prozent des Aktienbestandes festzusetzen. Wertschwankungsreserven sollen zudem aus Anlagen bestehen, die eine geringe Volatilität aufweisen. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner
Motion
Motion: Aktionärsrechte der Pensionskassen
Der Bundesrat hat auf eine (der zahllosen) Motionen Rudolf Rechsteiners geantwortet. Er beantragt Ablehnung der Motion. In dieser wurde der Bundesrat beauftragt, über die Stärkung der Aktionärsrechte der Pensionskassen und ihrer Destinatäre vorzulegen. Der Bundesrat antwortet: “Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Bericht, welcher konkrete Vorschläge zur Stärkung der Aktionärsrechte im Sinne der Motion aufzeigen soll, nicht zweckmässig ist.”
Motion: Überschussfonds in der kollektiven Vorsorge
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die den Versicherten im Rahmen der gesetzlichen legal quote zugewiesenen Überschüsse nicht länger der Solvenz der Lebensversicherungen angerechnet und im Nachhinein von diesen vereinnahmt werden können. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner.
Motion: Kollektive berufliche Vorsorge. Versicherung auf Gegenseitigkeit
Eingereichter Text: Der Bundesrat erarbeitet die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen, damit die kollektive berufliche Vorsorge der Lebensversicherungen nach dem Versicherungsprinzip auf Gegenseitigkeit (mutual insurance) geführt wird.
– Die Sammelstiftungen der Lebensversicherungen werden rechtlich verselbständigt und bilden die für die Nominalwertsicherung nötigen Reserven primär aus den eigenen Erträgen.
– Soweit die federführenden Lebensversicherungen die Nominalwertgarantie aus eigenen Reserven absichern, sollen sie dafür eine gesetzlich geregelte, angemessene Abgeltung (maximale Eigenkapitalrendite) erhalten, ohne Zugriff auf die Erträge der Vorsorgevermögen zu nehmen.
– Verwaltungsgebühren sind ex ante zu definieren, Leistungen für Aktionäre, für das Kader und den Verwaltungsrat sind offenzulegen. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner
Postulat: Höhere AHV-Renten statt Pensionskassen-Verluste
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die finanziellen und sozialpolitischen Auswirkungen sowie die gesetzestechnischen Anforderungen einer AHV-Renten-Erhöhung von 33 Prozent bei einer entsprechenden Kürzung der Renten der Pensionskassen aufzuzeigen. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Deckungsgrade für Pensionskassen darzustellen.
Begründung: (…) Es muss zwingend nach einer Lösung gesucht werden, die den Standort Schweiz nicht zum Sklaven der zweiten Säule macht. Kurzfristig ist eine Lösung am ehesten über eine Verschiebung der Leistungen von der zweiten hin zur ersten Säule unseres Rentensystems machbar. Die Erhöhung der AHV würde zu einer massiven Entlastung der Pensionskassen führen und den Sanierungsbedarf eindämmen.
Eingereicht von Edith Graf.
Motion Rechsteiner: BVG-Sicherheitsfonds. Vermeidung von Härtefällen
In einer von Rudolf Rechsteiner (SP, BS) eingereichten Motion heisst es: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, damit Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen müssen, einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds erhalten können. Nicht unter eine Zuschussberechtigung fallen Teilliquidationen infolge Auflösung eines Anschlussvertrages (Wechsel der Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftungen).
Begründung: Durch die Verschärfung der Rezession kommt es in manchen Betrieben zu Massenentlassungen. Schon ab 10% der Belegschaft kann das Unternehmen eine Teilliquidation geltend machen und Unterdeckungen in der Pensionskasse an die Entlassenen weitergeben. Die Betroffenen sind doppelt bestraft, denn sie verlieren ihre Stelle und müssen zum Teil hohe Rentenverluste in der Vorsorge in Kauf nehmen, die die verbleibenden Versicherten u.U. nicht leisten müssen. Es ist eine Lösung zu suchen, die Härtefälle verhindert.
Die Motion greift einen Vorschlag auf, der von Martin Wechsler in einem Artikel in der Januar-Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge entwickelt wurde.
Interpellation: Pensionskassen und Sozialversicherungen. Massnahmen bei Unterdeckung
Eingereichter Text: Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen, der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher fordere ich den Bundesrat auf, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:
1. Die Mehrzahl der Schweizer Pensionskassen befindet sich in einer Unterdeckung. Viele von ihnen gleiten mit ihrem Deckungsgrad unter die 85-Prozent-Limite. Die Zinsen dürften über längere Zeit tief bleiben, und die Aktienmärkte erholen sich nur allmählich. Auch im Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen in grösserem Stil Sanierungsmassnahmen zu Gunsten der Pensionskassen ergriffen werden müssen? Und falls ja:
a. In welchem Ausmass? b. In welchem Zeitraum? c. Werden diese paritätisch vorgenommen?
2. Hält der Bundesrat die Anwendung von Stresstests für Pensionskassen (analog zu jenen in Banken) immer noch für überflüssig?
3. Reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten? Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?
4. Wie beurteilt er aus aktueller Sicht die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen – und auf welche Fakten stützt er sich dabei ab?
5. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB Pensionskasse dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen?
6. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?
7. Bestehen Probleme in der Aufsicht der Pensionskassen? Sollten die Pensionskassen nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden? (Weitere Punkte hier nicht aufgeführt).
Eingereicht von Hannes Germann.
Motion: BVG. Gleich lange Spiesse bei der Bewertung von festverzinslichen Obligationen
Eingereichter Text: Der Bundesrat soll die Lebensversicherungen und die autonomen Pensionskassen verpflichten, festverzinsliche Wertpapiere nach den gleichen Regeln zu bilanzieren.
Begründung: Lebensversicherungen dürfen ihre Obligationen nach der Cost Amortised Method bilanzieren und machen damit grossflächig Werbung, indem sie behaupten, sie seien im Gegensatz zu den autonomen Pensionskassen nicht untergedeckt. Wenn sie ihre Obligationen zu Marktwerten bilanzieren müssten, oder wenn auch den Pensionskassen die Möglichkeit der CAM Bewertung offen stünde, entstünden gleich lange Spiesse. Die CAM hätte für die autonomen Kassen den Vorteil, dass Wertschwankungen abgeschwächt würden, ohne die reale Rentabilität der Kasse zu verändern.
Eingereicht von Rudolf Rechsteiner; SP, BS.
Motion Prelicz-Huber: Grundsicherung
Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 41 Absatz 1 der Bundesverfassung ein Gesetz zu formulieren, das jeder Person eine Grundsicherung gewährleistet. Begründung: Die sich abzeichnende Rezession wird sich in einer Zunahme der Erwerbslosigkeit (ca. 160 000 bis 2010) und der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (ca. 300 000 bis 2011), beziehungsweise in noch stärker steigenden Sozialhilfekosten manifestieren (SKoS 1/09). Auch die Arbeitsplätze werden wegen Rationalisierungsmassnahmen weiter abnehmen.
Eine Grundsicherung ist für die Schweiz weitgehend kostenneutral und sofort realisierbar: Bei einer Annahme von 6,5 Millionen Vollrenten (Kinder die Hälfte) von 30 000 Franken pro Person und Jahr kostet es den Staat 200 Milliarden. Die aktuellen Sozialleistungen belaufen sich auf 100 Milliarden (exkl. Pensionskassen). Der Mehraufwand von 100 Milliarden kann durch den Wegfall von Verwaltungskosten, beziehungsweise Sozialbürokratie und bisheriger Transferleistungen, durch grössere Wertschöpfung (erhöhte Nachfrage nach bedarfsgerechter Produktion und Dienstleistung) und einer Senkung der Herstellungskosten mehrheitlich aufgefangen, bzw. schrittweise ersetzt werden durch eine existenzsichernde Grundsicherung (SKoS 4/08).
Interpellation SVP: Anhaltende Anlageprobleme der Pensionskassen
Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen (PK), der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher bittet die SVP-Fraktion den Bundesrat, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:
1. Das Gros der PK bleibt in Unterdeckung und viele von ihnen gleiten unter die 85 Prozent-Deckungsgradlimite. Die Zinsen bleiben während der nächsten 5 Jahre tief und die Aktienmärkte erholen sich nur wenig. Auch am Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen bei den PK Sanierungsmassnahmen ergriffen werden? Welche? In welchem Zeitraum? Sind diese paritätisch vorzunehmen?
2. Was gedenkt er zu tun, wenn einer der vier grossen Marktteilnehmer im Kollektiv-PK-Geschäft (Versicherungen) dieses aufgeben will und kein Käufer dafür gefunden werden kann?
3. Hält er Stresstests für PK immer noch für überflüssig und reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten. Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?
4. Wäre es nicht sinnvoll, wenn diejenigen Kantone mit PK in Unterdeckung heute zu günstigen Konditionen Kredite (30-jährige Anleihen) aufnehmen würden, um die nicht ausfinanzierten PK zu kapitalisieren?
5. Auf welche Fakten stützt er sich ab, wenn er die Meinung vertritt, Sanierungsmassnahmen seien heute nicht nötig, weil sich die Kapitalmärkte wieder erholen würden?
6. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB-PK dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen, damit keine Bundesgelder nötig werden?
7. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?
8. Wer trägt bei der AHV die Verantwortung für die überdurchschnittlichen Verluste der so genannten «nachhaltigen Anlagen», die vor allem aus politischen Gründen gemacht wurden?
9. Was sind die Folgen der massiven Anlageverluste einiger Krankenversicherer im letzten Jahr in Bezug auf die Krankenkassenprämien im Jahr 2010?
10. Bestehen Probleme in der Aufsicht der PK? Sollten die PK nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden?
Eingereicht von: Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; Sprecher: Kaufmann Hans; Einreichungsdatum: 20.03.2009; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
Abstimmungsvorlagen im September
Der Bundesrat hat beschlossen, am 27. September 2009 folgende zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- den Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze und
- den Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.
Die Abstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung der IV war ursprünglich für den 17. Mai vorgesehen. Der Bundesrat begründete die Verschiebung auf den 27. September damit, dass aufgrund der Konjunkturabschwächung und der schwierigen Wirtschaftslage im Parlament wie auch in der Öffentlichkeit Zweifel an der Opportunität des Mai-Termins geäussert worden seien. Deshalb kam er zum Schluss, die Abstimmung auf den Herbst zu verschieben. Der Bundesrat versichert, dass das für den 1. Januar 2010 geplante Inkrafttreten des fraglichen Bundesbeschlusses bei Annahme der Vorlage trotz verschobener Volksabstimmung eingehalten werden könnte.
Offenbar nicht zur Abstimmung vorgesehen ist der Entscheid über die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes. Das Referendum gegen diesen Entscheid des Parlaments dürfte nach Informationen aber gesichert sein.
Initiative Leutenegger: Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer, die vor der Pensionierung stehen, sollen nicht mehr länger zur Pensionierung gezwungen werden können. Eine entsprechende Initiative von Gertrud Leutenegger wurde im Nationalrat mit 153 gegen 1 Stimme angenommen.
Motion Sommaruga: Ständerat lehnt 4 von 5 Punkten ab
Simoneta Sommaruga (SP) hat in ihrer Motion “Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten” eine Reihe von verschärften Vorschriften für die Anlage von Pensionskassengeldern gefordert. Sie umfassen folgende Punkte:
1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedgefonds; 2. Verzicht auf Aktivfonds; 3. Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung; 4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsvergütungen, Provisionen ("Kickbacks") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater; 5. Namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.
Der Rat verwarf die Punkte 1-4 mit 18 gegen 9 Stimmen, Punkt 5 wurde mit 20 gegen 6 Stimmen angenommen. SR Doris Leuthard wies darauf hin, dass “eine Umsetzung dieses Punktes doch relativ schwierig sein dürfte. Erstens ist der Begriff des Beraters kaum definiert. Sie müssten auch abgrenzen, was gilt, wenn der Berater nur ad hoc zugezogen wird, und was gilt, wenn es eine natürliche oder eine juristische Person ist, die hier eine solche Beratung vornimmt. Aus Sicht des EDI führt das dazu, dass man in Umsetzung dieser Vorschrift wahrscheinlich mehr Aufwand hat, als dass sie für die Versicherten von Nutzen sein dürfte.” Der Rat liess sich leider von diesem weisen Einwand nicht abhalten, die Motion in diesem Punkt anzunehmen.
