Der Bundesrat wird beauftragt, im BVG und im FZG die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Scheidungsfall obligatorische und überobligatorische Altersguthaben je im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden.
![]()
Eingereicht von
Humbel Näf Ruth; Einreichungsdatum: 19.12.2008; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.
