parlament Vor dem Hintergrund der Finanzsystemkrise und ihren Auswirkungen auf die Pensionskassen sowie mit Blick auf die rasch schlechter werdenden Wirtschaftsaussichten wird der Bundesrat beauftragt, die BVG-Aufsichtsstellen gemäss seinem Weisungsrecht nach Artikel 64 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) dazu anzuhalten, auf Pensionskassen mit Unterdeckung für die befristete Dauer von 12 Monaten nach Weisungsdatum keinen Druck auf rasche Ergreifung von einschneidenden Sanierungsmassnahmen nach Artikel 65d Absatz 3 auszuüben.

Eingereicht von Fetz Anita; Einreichungsdatum 19.12.2008; Eingereicht im Ständerat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.

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