parlament Der Bundesrat wird gebeten, im Sinne einer Risikominimierung für Pensionskassen-Anlagen die folgenden Vorschriften zu erlassen:
1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedge Fonds;
2. Verzicht auf Aktivfonds;
3. Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung;
4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsvergütungen, Provisionen ("Kickbacks") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater;
5. Namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.

Eingereicht von Sommaruga Simonetta; Einreichungsdatum: 19.12.2008; Eingereicht im Ständerat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.

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