Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative 10.524 Forster. AHV. 65/65 , welche eine Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 fordert, Folge zu geben. Ebenfalls im Bereich der AHV beschloss sie mit 8 zu 4 Stimmen eine Kommissionsinitiative zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung. Die Kommission ist der Meinung, dass die AHV-Diskussion nach der Ablehnung der 11. AHV-Revision im letzten Herbst so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden soll. Anstatt die nächste grosse Revision wieder mit vielen umstrittenen Punkten zu belasten, sollte nun vielmehr versucht werden, Mehrheiten für einzelne Fragen zu finden.
Gesetzgebung
NZZ: “Wer weist das übereifrige BSV in die Schranken?”
Werner Enz behandelt in der NZZ die Reaktionen auf die Verordnungen zur Strukturreform. Er schreibt in seinem Kommentar: “Wenn es um die «Strukturreform» in der beruflichen Vorsorge, im Kern also um die Reorganisation der Aufsicht, geht, liegen zurzeit offenbar die Nerven blank. Falls Sozialminister Didier Burkhalter als zuständiger Departementschef nicht taub ist, dann hat er die geharnischte Kritik in der Vernehmlassung zur vom BSV ausformulierten Verordnungsänderung durchaus gehört. Statt aber sorgsam über die Bücher zu gehen, scheint es zurzeit im BSV starke Verfechter für ein Beharren auf dem Originaltext zu geben; es soll möglichst kein Jota geändert werden, meinen die Hardliner.”
Unter dem Titel “BVG-Strukturreform sorgt für rote Köpfe” fasst Enz die Kommentare einige der wichtigsten Akteure zusammen. Erwähnt werden ASIP, Konferenz der Kantonsregierungen, Arbeitgeberverband.
Petition Roger Rigo: Mitbestimmung der Rentner in den Stiftungsräten
Inhalt der Petition: Die Petition umfasst drei Forderungen:
1) Die Rentnerinnen und Rentner sollen in das oberste, paritätisch zusammengesetzte Organ ihrer Pensionskasse wählbar sein.
2) Die Rentnerinnen und Rentner sollen das Recht erhalten, Vertreterinnen und Vertreter in das oberste paritätische Organ zu wählen.
3) Das Präsidium des obersten paritätischen Organs soll abwechselnd von der Seite der Arbeitgeber und jener der Arbeitnehmer und Rentner wahrgenommen werden.
Antrag der SGK: Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition keine Folge zu geben.
Strukturreform: Stellungnahme der Konferenz der BVG-Aufsichtsämter
Mit dem Umweg über das BSV ist die Öffentlichkeit nun doch noch in Kenntnis der Stellungnahme der kant. BVG-Aufsichtsämter zur Strukturreform gekommen. Auch in diesem Fall ist erhebliche Kritik festzustellen. Die mit der Direktaufsicht betrauten kantonalen resp. regionalen Ämter stossen sich insbesondere an den hohen Kosten der Oberaufsicht. Es heisst hier u.a.: “Die vorgeschlagene Oberaufsichtskommission umfasst insgesamt 29,4 Vollzeitstellen und kostet CHF 7,2 Mio. Im Vergleich dazu verfügen die regionalen/kantonalen Direktaufsichtsbehörden über rund 100 Vollzeitstellen (inklusive die Personen, die Aufsicht über klassische Stiftungen führen); die Direktaufsichtsbehörden führen die Aufsicht über mehrere tausend Vorsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen durch; die Kosten für den Gesamtbereich Aufsicht (die Aufsicht über die klassischen Stiftungen eingerechnet) betragen rund CHF 13 Mio. Die neue Abgabe an die Oberaufsicht umfasst also mehr als die Hälfte der heutigen Direktaufsichtskosten. (…)
Die Höhe der vorgeschlagenen Oberaufsichtsabgabe führt in der Praxis dazu, dass verschiedene Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft bis zum Dreissigfachen der bisherigen Direktaufsichtsgebühr an die Oberaufsicht abführen. Wir erachten diese Abgabenhöhe als unverhältnismässig, namentlich weil die Oberaufsichtsbehörde die Direktaufsichtsbehörden und nicht die Vorsorgeeinrichtungen per se beaufsichtigt. Sie desavouiert die Direktaufsichtstbehörden, welche sich bemühen, kostengünstig gute Aufsichtsarbeit zu leisten und sie heizt die ohnehin schon existierende Diskussion um die Kosten in der zweiten Säule ohne Not weiter an.”
BSV publiziert Stellungnahmen zur Strukturreform
Wie in den Medien angekündigt, hat das BSV die Stellungnahmen zur Strukturreform auf seiner Website veröffentlicht. Die unseres Wissens erstmalige Massnahme ist begrüssenswert und stellt die notwendige Transparenz her. Die eingegangenen Antworten sind gegliedert nach Kantonen, Parteien, Gemeinden, Dachverbänden, Behörden, Versicherten und Organisationen. Publiziert wurden auch die Eingaben nicht offiziell angeschriebener Teilnehmer. Publiziert wurde zudem die Stellungnahme der Konferenz der kant. BVG-Aufsichtsbehörden, die aus politischen Gründen eine Publikation ihrer Stellungnahme in den Fachmedien (und auch auf dieser Website) nicht wünschte. Da die kant. Behörden von der Strukturreform in hohem Masse betroffen sind, ist ihre Meinung von besonderem Interesse.
Motion: Verzicht auf weitere Sanierungen der PK SBB durch den Bund
Die Finanzkommission des NR verlangt in einer Motion, dass das Reglement der PK SBB so abzuändern sei, dass sämtliche künftige Leistungsverbesserungen durch die Sozialpartner finanziert werden und explizit darauf verzichtet wird, weitere Ansprüche an den Bund zu stellen. In seiner Antwort empfiehlt der Bundesrat Ablehnung und hält fest:
– Das Vorsorgereglement der PK SBB wird nicht vom Bundesrat, sondern – wie bei allen Vorsorgeeinrichtungen – durch das paritätische Organ bzw. den Stiftungsrat erlassen. Der Bundesrat hat keine direkte Eingriffsmöglichkeit.
– Die Motion ist aus sachlichen Gründen nicht nötig: Für eine Bundeshilfe an eine Pensionskasse braucht es in jedem Fall eine formell-gesetzliche Grundlage. Im Falle der PK-SBB wird diese im SBB-Gesetz geschaffen. Sie ist deshalb auch nur auf die SBB anwendbar. Die Pensionskassen anderer Unternehmungen können daraus keine Rechtsansprüche ableiten.
– Mit der Notwendigkeit der Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage für allfällige Leistungen des Bundes ist gleichzeitig auch die Einflussnahme bzw. Entscheidungsfreiheit des Parlamentes sichergestellt.
Motion Graber: Überarbeitung Verordnungen für Strukturreform
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnungen BVV1 und 2 sowie die ASV aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse vollständig zu überarbeiten und vor der geplanten Inkraftsetzung eine erneute Kurz-Vernehmlassung durchzuführen. Die Aufgaben der Oberaufsichtskommission sollen vorerst durch die übergeführten Stellen des BSV ohne personelle Aufstockung durch Umdispositionen erledigt werden.
Begründung: Mit der Motion 10.3795 wurde der Bundesrat aufgefordert, das BVG administrativ zu entschlacken. Der Bundesrat beantragte zwar selber, die Motion zu überweisen. Gleichzeitig schickte er drei Verordnungen BVV1, BVV2 und ASV in die Vernehmlassung, die sich durch eine massive Regulierungsdichte auszeichnen, zum Teil nicht auf gesetzlichen Grundlagen basieren und in vielen Punkten nicht den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen. Möglicherweise könnten die Verordnungen vereinfacht werden, indem die vom Schweizerischen Pensionskassenverband erarbeitete Charta im Sinne einer Selbstregulierung mit berücksichtigt oder allgemeinverbindlich erklärt wird.
Die massive Kritik im Rahmen der Vernehmlassung rechtfertigen es, vor der geplanten Inkraftsetzung eine erneute Kurz-Vernehmlassung durchzuführen. Dabei sind insbesondere auch die Stellungnahmen der BVG-Kommission, des Schweizerische Pensionskassenverbandes und der Treuhand-Kammer zu berücksichtigen. Vor Inkraftsetzung ist auch die SGK-S nochmals zu konsultieren.
Die Oberaufsichtskommission ist mit einem Budget von 7,2 Millionen Franken deutlich überdimensioniert und teurer als geplant. Die Aufgaben sollen vorerst mit den vom BSV überführten Mitarbeitenden erledigt werden. Eine personelle Aufstockung soll erst bei zwingendem Bedarf und zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden.
Anpassung des Kollektivanlagegesetzes
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, einen Entwurf für die Anpassung des Kollektivanlagegesetzes auszuarbeiten. Damit soll die gesetzliche Regelung für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen an die internationalen Entwicklungen angepasst und insbesondere der Zugang zum EU-Markt sichergestellt werden. Anvisiert wird zudem ein höherer Anlegerschutz sowie die Qualitätssteigerung des Asset Managements in der Schweiz.
Im Gegensatz zur EU ist der Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz nicht reguliert, und es besteht auch keine zwingende Unterstellungspflicht für Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die Schweiz zum Anziehungspunkt würde für Produkte und Finanzdienstleister, die sich der verschärften EU-Regulierung nicht unterstellen wollen.
Parlament stimmt Sanierung der SBB-Pensionskasse zu
Der Bund leistet einen Beitrag von über einer Milliarden Franken an die Sanierung der SBB-Pensionskasse. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat das Sanierungskonzept des Bundesrates gutgeheissen.
Der Entscheid für die Sanierung der SBB-Pensionskasse fiel im Nationalrat mit 133 zu 42 Stimmen bei 7 Enthaltungen klar aus. Zum Konzept des Bundesrats gebe es keine Alternativen, sagten die Vertreter von SP, CVP, FDP, Grünen und BDP. Der Bundesbeitrag soll 1,148 Milliarden Franken betragen. Würde man die SBB zwingen, die Sanierung zusammen mit ihren Angestellten alleine zu tragen, wäre die Bundesbahn damit überfordert. Letztlich wäre sogar das heutige Verkehrsangebot gefährdet.
Den Hauptteil der Sanierung tragen die SBB und ihr Personal, wie Markus Hutter (fdp., Zürich) ausführte. Die SBB habe bereits 2,5 Milliarden Franken an die Sanierung der Pensionskasse bezahlt. Gleichzeitig wurde das Rentenalter von 63,5 auf 65 Jahre angehoben.
Einzig die SVP sowie vereinzelte Vertreter der CVP bekämpften die Vorlage, die nun bereit ist für die Schlussabstimmung. Nach Ansicht der Minderheit hat der Bund bereits genug geleistet, indem er 1999 die Pensionskasse ausfinanzierte.
Strukturreform: Artikel Sauter im Treuhänder
Roland Sauter, Vorsitzender der Subkommission Pensionskassen der Treuhand-Kammer, schreibt im Treuhänder 1-2011 zur Strukturreform: “Die Verordnungsbestimmungen, insbesondere diejenigen der BVV 2, hätten weitgehende Auswirkungen auf alle Akteure der beruflichen Vorsorge, wenn sie unverändert die Vernehmlassung überstehen sollten. Die Aufgaben und die Verantwortung der Revisionsstelle würden ausgeweitet und deren Stellung gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen würde übermässig viel Gewicht gegeben. Es ist zu wünschen, dass die Vernehmlassung zu einer Korrektur der Verordnungsbestimmungen führt.”
Im Detail geht Sauter u.a. auf den umstrittenen Art. 35 BVV2 ein, der von der Revisionsstelle die stichprobenweise Überprüfung der Vermögensverhältnisse des obersten Organs verlangt. Dazu Sauter: “Mit dieser Bestimmung werden der Revisionsstelle systemwidrige und heikle Prüfpflichten zugeordnet, indem der übergeordnete Grundsatz durchbrochen wird, wonach die Rechtmässigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und zu bestätigen ist. Es darf nicht die Aufgabe der Revisionsstelle sein, die Selbstangaben einzelner Mitglieder des obersten Organs zu prüfen und zu diesem Zweck die Offenlegung der persönlichen persönlichen Vermögensverhältnisse zu verlangen, weil damit Aufgaben aus dem Bereich der Geschäftsführung übernommen werden. Falls das oberste Organ Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der ihm zugestellten Selbstdeklarationen haben sollte, kann es selbstverständlich – und ohne gesetzliche Regelung – entsprechende Prüfaufträge an die Revisionsstelle vergeben.”
Strukturreform: Stellungnahme der Vermögensverwalter, “unverhältnismässiger Eingriff”
Der Verband der Vermögensverwalter VSV hat sich in einer sehr ausführlichen Stellungnahme mit den Verordnungen zur Strukturreform auseinandergesetzt und einige sehr kritische Bemerkungen formuliert. Die dem VSV angehörenden rund 2000 unabhängigen Vermögensverwalter sind insbesondere von der neuen Vorschrift betr. Finma-Unterstellung der von den Pensionskassen beauftragen Vermögensverwalter betroffen. Der VSV schreibt dazu: “Wird Art. 48f Abs. 3 E-BVV2 in der vorgeschlagenen Form umgesetzt, so verlieren mehrere Dutzend Unternehmen, die schwergewichtig oder ausschliesslich in der Verwaltung von Vorsorgevermögen engagiert sind, ihre wirtschaftliche Grundlage. Die neue Verordnungsbestimmung wird für diese Unternehmen den Marktaustritt bedeuten. Es ist mit dem Verlust von einigen hundert, meist gewerblichen Arbeitsplätzen zu rechnen. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Arbeitsplätze von den zur Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern noch zugelassenen Banken, Effektenhändlern, Versicherungen, Fondsleitungen und Vermögensverwaltern von kollektiven Kapitalanlagen neu geschaffen werden. Die den Banken, Effektenhändlern, Versicherungen und Fondsleitungen neu zumessenden Gelder würden in die standardisierten Anlageprodukte dieser Institute integriert, womit sich die systemischen Risiken in der Anlage von Vorsorgevermögen weiter erhöhen.”
Strukturreform: Stellungnahme der Konferenz der BVG-Aufsichtsbehörden
Auf unsere Nachfrage bei der Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden nach deren Stellungnahme zur Strukturreform erhalten wir folgendes freundliches Schreiben:
“Der Vorstand der Konferenz hat beschlossen, die Stellungnahme der Konferenz nicht in der Fachpresse zu publizieren; da insbesondere die Kostenfrage zu Diskussionen Anlass gibt, sehen wir uns – wie bereits an der ASIP-Tagung von politischen Exponenten geäussert – direkt mit dem Vorwurf konfrontiert, überhaupt keine Oberaufsicht zu wollen. Dies ist zwar überhaupt nicht unsere Meinung, dennoch wollen wir diesem Vorwurf nicht weiteren Vorschub leisten. Wir haben allerdings unseren Mitgliedern empfohlen, die jeweiligen kantonalen Vernehmlassungen (welche die wesentlichen Gesichtspunkte der Konferenz enthalten) doch zur Publikation freizugeben. Dies fällt aber in die Kompetenz der jeweiligen Kantonsregierungen, unsere Mitglieder haben dies bei ihren Regierungen so beantragt, soweit mir dies bekannt ist. So kann ich Sie auf diesen Weg verweisen (im Kanton Basel-Stadt hat das zuständige Finanzdepartement die Vernehmlassung erstellt, weshalb Sie sich dorthin wenden können).
Eine schöne Fasnacht und mit freundlichen Grüssen
Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht, Basel.”
Das verstehen wir und wünschen gerne auch schöne Fasnacht und ein dreifaches Helau und Alaaf den Narren und Narrenalesen an Rhein und Main bzw. Aare und Limmat. Und die ganz Rüdigen von der Reuss wollen wir auch nicht vergessen.
Strukturreform: Stellungnahme Arbeitgeberverband
Mit kleiner Verspätung hat nun auch der Arbeitgeberverband seine Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform eingesandt. Seine Positionen werden wie folgt zusammengefasst:
– Die Verordnung darf die Handlungsspielraume, welche das Gesetz den Vorsorgeeinrichtungen im Sinne einer freiheitlichen 2. Säule lasst, nicht weiter beschränken. Art. 35 Abs. 1, 46 und 48f sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend zu korrigieren.
– Die im Gesetz vorgesehene Rolle des obersten Führungsorgans und insbesondere die gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen oberstem Organ und Revisionsstelle sind zu respektieren. Art. 35 Abs. 2 und 48i sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend zu korrigieren.
– Die Bestimmungen über die Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern sind besser auf bereits bestehende Regelungen der FINMA abzustimmen.
– Im Rahmen der Aufsichtsverordnung ist insbesondere die Gebührenstruktur zu überprüfen. Dabei ist pro Vorsorgeeinrichtung ein Kostendach vorzusehen.
– Der sehr kurz bevorstehende Inkraftsetzungszeitpunkt des 1. Juli 2011 verlangt aus Praktikabilitätsgründen für einzelne Verordnungsbestimmungen nach Übergangsregierungen.
Frühjahrssession 2011: BV im Parlament
NR
7.3.: Sanierung der PK-SBB,
Motion FK-NR: Anpassung Reglement PK SBB sowie
Verzicht auf weitere Sanierungs-massnahmen zuhanden
Pensionskassen bundeseigener oder bundesnaher Betriebe
18.3.: Pa.Iv. Beck Serge. BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2 (Bilanzierung in geschlossener Kasse)
SR
14.3.: Sanierung PK-SBB
Mo. Nationalrat. Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge
Strukturreform: Stellungnahme der SP
Die Sozialdemokratische Partei hält in ihrer Stellungnahme zur Strukturreform fest: “La réforme structurelle de la prévoyance professionnelle vise à accroître la transparence dans la gestion des caisses de pension, à améliorer la gouvernance et à renforcer la surveillance. Le Parti socialiste suisse (PS) soutient ces objectifs. La confiance à l’égard de la prévoyance professionnelle ainsi que sa crédibilité doivent être urgemment améliorées. Le PS craint toutefois que les modifications soumises à la présente consultation n’atteignent pas pleinement leur but et qu’au surplus, certaines dispositions extrêmement détaillées ne soient que très difficilement applicables en pratique, en particulier pour les petites et moyennes institutions de prévoyance. Ainsi, le pouvoir désormais confié aux organes de révision par voie d’ordonnances paraît franchement démesuré, ce qui remet en question le système éprouvé de la parité au sein des organes des institutions de prévoyance, sans parler d’une augmentation substantielle des coûts. Le PS estime que seul un partenariat social tangible et conséquent est susceptible d’augmenter la confiance des assuré-e-s à l’égard de la prévoyance professionnelle et de parvenir à une maîtrise des coûts. Il appelle donc à une réglementation plus nuancée, qui demeure en phase avec la réalité dans la pratique, afin que les acteurs chargés de la mise en oeuvre de la prévoyance professionnelle aient les bons instruments en main pour accomplir les tâches qui leur sont assignées et pour protéger les intérêts des assuré-e-s, et, en sus, contribuer réellement à redonner confiance dans le deuxième pilier.”
