Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnungen BVV1 und 2 sowie die ASV aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse vollständig zu überarbeiten und vor der geplanten Inkraftsetzung eine erneute Kurz-Vernehmlassung durchzuführen. Die Aufgaben der Oberaufsichtskommission sollen vorerst durch die übergeführten Stellen des BSV ohne personelle Aufstockung durch Umdispositionen erledigt werden.

Begründung: Mit der Motion 10.3795 wurde der Bundesrat aufgefordert, das BVG administrativ zu entschlacken. Der Bundesrat beantragte zwar selber, die Motion zu überweisen. Gleichzeitig schickte er drei Verordnungen BVV1, BVV2 und ASV in die Vernehmlassung, die sich durch eine massive Regulierungsdichte auszeichnen, zum Teil nicht auf gesetzlichen Grundlagen basieren und in vielen Punkten nicht den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen. Möglicherweise könnten die Verordnungen vereinfacht werden, indem die vom Schweizerischen Pensionskassenverband erarbeitete Charta im Sinne einer Selbstregulierung mit berücksichtigt oder allgemeinverbindlich erklärt wird.

Die massive Kritik im Rahmen der Vernehmlassung rechtfertigen es, vor der geplanten Inkraftsetzung eine erneute Kurz-Vernehmlassung durchzuführen. Dabei sind insbesondere auch die Stellungnahmen der BVG-Kommission, des Schweizerische Pensionskassenverbandes und der Treuhand-Kammer zu berücksichtigen. Vor Inkraftsetzung ist auch die SGK-S nochmals zu konsultieren.

Die Oberaufsichtskommission ist mit einem Budget von 7,2 Millionen Franken deutlich überdimensioniert und teurer als geplant. Die Aufgaben sollen vorerst mit den vom BSV überführten Mitarbeitenden erledigt werden. Eine personelle Aufstockung soll erst bei zwingendem Bedarf und zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden.

 Motion Graber