adminDer Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, einen Entwurf für die Anpassung des Kollektivanlagegesetzes auszuarbeiten. Damit soll die gesetzliche Regelung für Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen an die internationalen Entwicklungen angepasst und insbesondere der Zugang zum EU-Markt sichergestellt werden. Anvisiert wird zudem ein höherer Anlegerschutz sowie die Qualitätssteigerung des Asset Managements in der Schweiz.

Im Gegensatz zur EU ist der Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz nicht reguliert, und es besteht auch keine zwingende Unterstellungspflicht für Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die Schweiz zum Anziehungspunkt würde für Produkte und Finanzdienstleister, die sich der verschärften EU-Regulierung nicht unterstellen wollen.

 EFD