Auf unsere Nachfrage bei der Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden nach deren Stellungnahme zur Strukturreform erhalten wir folgendes freundliches Schreiben:
“Der Vorstand der Konferenz hat beschlossen, die Stellungnahme der Konferenz nicht in der Fachpresse zu publizieren; da insbesondere die Kostenfrage zu Diskussionen Anlass gibt, sehen wir uns – wie bereits an der ASIP-Tagung von politischen Exponenten geäussert – direkt mit dem Vorwurf konfrontiert, überhaupt keine Oberaufsicht zu wollen. Dies ist zwar überhaupt nicht unsere Meinung, dennoch wollen wir diesem Vorwurf nicht weiteren Vorschub leisten. Wir haben allerdings unseren Mitgliedern empfohlen, die jeweiligen kantonalen Vernehmlassungen (welche die wesentlichen Gesichtspunkte der Konferenz enthalten) doch zur Publikation freizugeben. Dies fällt aber in die Kompetenz der jeweiligen Kantonsregierungen, unsere Mitglieder haben dies bei ihren Regierungen so beantragt, soweit mir dies bekannt ist. So kann ich Sie auf diesen Weg verweisen (im Kanton Basel-Stadt hat das zuständige Finanzdepartement die Vernehmlassung erstellt, weshalb Sie sich dorthin wenden können).
Eine schöne Fasnacht und mit freundlichen Grüssen
Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht, Basel.”
Das verstehen wir und wünschen gerne auch schöne Fasnacht und ein dreifaches Helau und Alaaf den Narren und Narrenalesen an Rhein und Main bzw. Aare und Limmat. Und die ganz Rüdigen von der Reuss wollen wir auch nicht vergessen.