savMit kleiner Verspätung hat nun auch der Arbeitgeberverband seine Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform eingesandt. Seine Positionen werden wie folgt zusammengefasst:
– Die Verordnung darf die Handlungsspielraume, welche das Gesetz den Vorsorgeeinrichtungen im Sinne einer freiheitlichen 2. Säule lasst, nicht weiter beschränken. Art. 35 Abs. 1, 46 und 48f sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend zu korrigieren. 
– Die im Gesetz vorgesehene Rolle des obersten Führungsorgans und insbesondere die gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen oberstem Organ und Revisionsstelle sind zu respektieren. Art. 35 Abs. 2 und 48i sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend zu korrigieren.
– Die Bestimmungen über die Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern sind besser auf bereits bestehende Regelungen der FINMA abzustimmen. 
– Im Rahmen der Aufsichtsverordnung ist insbesondere die Gebührenstruktur zu überprüfen. Dabei ist pro Vorsorgeeinrichtung ein Kostendach vorzusehen. 
– Der sehr kurz bevorstehende Inkraftsetzungszeitpunkt des 1. Juli 2011 verlangt aus Praktikabilitätsgründen für einzelne Verordnungsbestimmungen nach Übergangsregierungen.

 Stellungnahme Arbeitgeber