imageDer Verband der Vermögensverwalter VSV hat sich in einer sehr ausführlichen Stellungnahme mit den Verordnungen zur Strukturreform auseinandergesetzt und einige sehr kritische Bemerkungen formuliert. Die dem VSV angehörenden rund 2000 unabhängigen Vermögensverwalter sind insbesondere von der neuen Vorschrift betr. Finma-Unterstellung der von den Pensionskassen beauftragen Vermögensverwalter betroffen. Der VSV schreibt dazu: “Wird Art. 48f Abs. 3 E-BVV2 in der vorgeschlagenen Form umgesetzt, so verlieren mehrere Dutzend Unternehmen, die schwergewichtig oder ausschliesslich in der Verwaltung von Vorsorgevermögen engagiert sind, ihre wirtschaftliche Grundlage. Die neue Verordnungsbestimmung wird für diese Unternehmen den Marktaustritt bedeuten. Es ist mit dem Verlust von einigen hundert, meist gewerblichen Arbeitsplätzen zu rechnen. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Arbeitsplätze von den zur Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern noch zugelassenen Banken, Effektenhändlern, Versicherungen, Fondsleitungen und Vermögensverwaltern von kollektiven Kapitalanlagen neu geschaffen werden. Die den Banken, Effektenhändlern, Versicherungen und Fondsleitungen neu zumessenden Gelder würden in die standardisierten Anlageprodukte dieser Institute integriert, womit sich die systemischen Risiken in der Anlage von Vorsorgevermögen weiter erhöhen.”

 Stellungnahme VSV