Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten, die Versicherungspflicht auf Arbeitnehmende auszuweiten, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind, die BVG-Eintrittsschwelle aber nicht oder nur teilweise erreichen, zu prüfen und eine entsprechende Änderung des BVG vorzuschlagen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Motion der SGK-N:
Gemäss Bundesamt für Statistik gehen rund 350’000 Erwerbstätige in der Schweiz mehr als einer Beschäftigung nach (7.8% der Erwerbstätigen). Rund drei Viertel dieser Arbeitnehmenden dürften bereits unter dem geltenden Recht zumindest für eine Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sein. Von der Senkung der Eintrittsschwelle auf 12 548 Franken würde ein weiterer Achtel der Mehrfacherwerbstätigen profitieren, indem sie neu zumindest bei einer Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert wären. Es verbleiben somit noch gut 10% der mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmenden, die trotz der Senkung der Eintrittsschwelle nicht obligatorisch versichert wären, sich aber freiwillig versichern können.

pw. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Es handelt sich um die Initiative der Jungfreisinnigen, welche eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 66 bis 2032 und dann einen Automatismus mit Anpassung an die Erhöhung des Rentenalters fordert. Der Entscheid lässt erkennen, dass sich die je zwei SVP und und FDP-Bundesräte nicht geschlossen hinter die Initiative stellen wollten und damit BR Berset eine schwierige Situation ersparen.