Die Sozialpolitiker des Nationalrats möchten die Regeln für den Vorbezug aus der zweiten Säule für Wohneigentum lockern. Doch der Bundesrat sträubt sich dagegen. Der Blick schreibt dazu:

Der Bundesrat will die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule für den Erwerb von Liegenschaften nicht ändern. Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sei es nicht angezeigt, die bestehenden Kreditvergabestandards zu lockern.

Deshalb empfiehlt die Regierung eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) zur Ablehnung, wie sie am Donnerstag mitteilte. Diese will den Erwerb von Wohneigentum mithilfe der zweiten Säule erleichtern, indem die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig dafür genutzt werden können. Für einen Grossteil der Bevölkerung stelle der Erwerb von Wohneigentum ein wichtiges Ziel dar, begründet die Kommission ihren Vorstoss. (…)

Entgegen dem Ziel der Motion würde eine Aufhebung des Mindestanteils eigener Mittel ausserhalb der zweiten Säule den Nachfrageboom nach Eigenheimen weiter verstärken, begründet er seinen Antrag.

Zudem würden die Risiken für Vorsorgenehmer sowie für kreditgebende Institute langfristig erhöht. Der heute geforderte Mindestanteil eigener Mitteln ausserhalb der zweiten Säule stelle sicher, dass eine gewisse Wertminderung der Immobilie aufgefangen werden könne. Über die Motion entscheidet als nächstes der Nationalrat.

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