Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten, die Versicherungspflicht auf Arbeitnehmende auszuweiten, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind, die BVG-Eintrittsschwelle aber nicht oder nur teilweise erreichen, zu prüfen und eine entsprechende Änderung des BVG vorzuschlagen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Motion der SGK-N:

Gemäss Bundesamt für Statistik gehen rund 350’000 Erwerbstätige in der Schweiz mehr als einer Beschäftigung nach (7.8% der Erwerbstätigen). Rund drei Viertel dieser Arbeitnehmenden dürften bereits unter dem geltenden Recht zumindest für eine Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sein. Von der Senkung der Eintrittsschwelle auf 12 548 Franken würde ein weiterer Achtel der Mehrfacherwerbstätigen profitieren, indem sie neu zumindest bei einer Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert wären. Es verbleiben somit noch gut 10% der mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmenden, die trotz der Senkung der Eintrittsschwelle nicht obligatorisch versichert wären, sich aber freiwillig versichern können.

Als weitere einfache und für die Verbesserung der Versicherungsdeckung von Mehrfachbeschäftigen wirksame Massnahmen kommen die Abschaffung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges in Frage. Eine weitere Senkung der Eintrittsschwelle wäre jedoch mit einem hohen administrativen Aufwand für die Arbeitgeber und einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis verbunden. Dies deshalb, weil bereits auf kleinsten Einkommen Beiträge bezahlt werden müssten. Die Verwaltung solch kleiner Beträge verursacht für die Vorsorgeeinrichtungen und die Arbeitgeber den gleichen administrativen Aufwand wie höhere Beträge, die daraus resultierenden Leistungen sind jedoch gering. Hingegen wäre die Abschaffung des Koordinationsabzugs, also die Versicherung ab dem 1. Franken, bei gleichzeitiger Anpassung der Altersgutschriften sehr wirksam. Die Kommission hat diese Massnahme jedoch abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.

 Motion