pw. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Es handelt sich um die Initiative der Jungfreisinnigen, welche eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 66 bis 2032 und dann einen Automatismus mit Anpassung an die Erhöhung des Rentenalters fordert. Der Entscheid lässt erkennen, dass sich die je zwei SVP und und FDP-Bundesräte nicht geschlossen hinter die Initiative stellen wollten und damit BR Berset eine schwierige Situation ersparen.

In der Luzerner Zeitung heisst es dazu:

Dem Vernehmen nach sprachen sich Ignazio Cassis (FDP) und Ueli Maurer (SVP) weiterhin für die Annahme aus. Seine Meinung geändert hat SVP-Bundespräsident Guy Parmelin. Wie es in Bundesbern heisst, hatte auch Justizministerin Karin Keller-Sutter einen Mitbericht eingereicht. Demnach hält sie die Initiative weiterhin für unterstützungswürdig. Allerdings stellte auch sie sich hinter das taktische Nein.

Ein Vollerfolg für Berset also? Nicht ganz. Dem Vernehmen nach haben ihm seine Bundesratskollegen abgerungen, dass in der Botschaft zur Renteninitiative festgehalten wird, dass die Entwicklung der Lebenserwartung bei der nächsten AHV-Reform berücksichtigt werden muss. Diese hat das Parlament bereits in Auftrag gegeben: Der Bundesrat muss bis Ende 2026 eine Vorlage für die Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Berset kann damit wohl gut leben. Denn es könnte durchaus sein, dass er in fünf Jahren nicht mehr im Amt ist.

Die Begründung in der BR-Mitteilung ist entsprechend ausweichend ausgefallen.

Aus Sicht des Bundesrats würde ein solcher Automatismus die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigen. Die demografische Herausforderung der AHV kann auch nicht allein durch eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden, sondern es braucht eine zusätzliche Finanzierung. Schliesslich wäre ein Automatismus mit dem politischen System der Schweiz nicht vereinbar und eine Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung würde Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung den nötigen Spielraum entziehen, um den sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.

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