Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.
Allgemein
5. IV-Revision: per 1. Januar 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.
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Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.
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Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.
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Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.
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NZZ: Gérard Fischer zum Fall Gemini
Die NZZ geht in ihrem Aritkel über die Swisscanto-Umfrage auch auf Aeusserungen von Gérard Fischer, CEO der Swisscanto, über die Vorgänge bei der Gemini-Sammelstiftung ein. «Der Chef der Swisscanto Holding AG, Gérard Fischer, referierte anlässlich der Präsentation der Pensionskassen-Studie über Probleme bei der Corporate Governance, was sozusagen nach einer Klärung von Verhältnissen in eigener Sache rief. Denn Oskar Leutwyler, der bis vor wenigen Tagen die Swisscanto Vorsorge AG führte und die Ergebnisse dieser Studie hätte vortragen sollen, verlor seinen Job (vgl. NZZ vom 18. 5. 07). Fischer sagte, Swisscanto habe den Kauf der von Carl Helbling und Leutwyler angebotenen Gemini Personalvorsorge AG abgelehnt, weil dieser Mantel-Gesellschaft über mehrere Jahre Broker- und Betreuungsentschädigungen – etwa von Rückversicherern – zugeflossen seien, die den Destinatären der Gemini Sammelstiftung gehörten. Swisscanto habe die Vertragsverhältnisse eingehend analysiert. Vermutlich werde das Bundesamt für Sozialversicherungen kommende Woche informieren.»
Swisscanto-Umfrage: Pensionskassen konnten Polster zulegen
Die Schweizer Pensionskassen haben 2006 dank guten Finanzmärkten erneut überdurchschnittlich viel Geld verdient – an die Traumrendite vom Vorjahr konnten sie aber nicht mehr anknüpfen. Doch auch so ist das Polster angewachsen, fasst AP/NZZ die Ergebnisse der Swisscanto-Umfrage 2007 zusammen.
Antrag der BVG-Kommission für 2,75% Mindestzins
(sda) Der Mindestzinssatz für Pensionskassenguthaben soll für das Jahr 2008 von 2,5 auf 2,75 Prozent angehoben werden. Das beantragt die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Den Arbeitnehmern ist das zu wenig. Der Entscheid sei klar gefallen, sagte Kommissionspräsident Claude Frey auf Anfrage. 16 Mitglieder stimmten für 2,75 Prozent, nur zwei für 2,5 Prozent; zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme.
Den Arbeitnehmervertretern in der Kommission war die Erhöhung um einen Viertelprozentpunkt allerdings nicht genug. Sie hatten beantragt, den Mindestzinssatz von 2,5 auf 3 Prozent anzuheben, wie die Gewerkschaft Angestellte Schweiz mitteilte. Auch die Angestellten sollten etwas von den guten Jahren der Märkte haben.
Die Kommission lehnte den Antrag jedoch knapp ab, wie Frey sagte. 8 Mitglieder stimmten für 3 Prozent, 11 für 2,5 Prozent und ein Mitglied enthielt sich der Stimme. Laut den Angestellten Schweiz stimmten neben Arbeitnehmern auch Arbeitgebervertreter aus der Romandie für die starke Erhöhung.
Bernhard Kramer Direktor der Ostschweizer BVG-Aufsicht
Der Ausserrhoder FDP-Regierungsrat Jürg Wernli ist zum ersten Präsidenten der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht gewählt worden. Erster Direktor der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt ist Bernhard Kramer, Chef der Aufsichtsbehörde des Kantons St. Gallen. Ihre Arbeit wird die Anstalt Anfang 2008 aufnehmen. Den Vollzugsbeginn der interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht hatten die Regierungen der Kantone beider Appenzell, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau auf Anfang 2007 festgelegt. Die Anstalt wird die Aufsicht über 605 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vorsorgevermögen von 36 Mrd. Franken wahrnehmen.
Bernhard Kramer Direktor der Ostschweizer BVG-Aufsicht
Der Ausserrhoder FDP-Regierungsrat Jürg Wernli ist zum ersten Präsidenten der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht gewählt worden. Erster Direktor der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt ist Bernhard Kramer, Chef der Aufsichtsbehörde des Kantons St. Gallen. Ihre Arbeit wird die Anstalt Anfang 2008 aufnehmen. Den Vollzugsbeginn der interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht hatten die Regierungen der Kantone beider Appenzell, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau auf Anfang 2007 festgelegt. Die Anstalt wird die Aufsicht über 605 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vorsorgevermögen von 36 Mrd. Franken wahrnehmen.
Bernhard Kramer Direktor der Ostschweizer BVG-Aufsicht
Der Ausserrhoder FDP-Regierungsrat Jürg Wernli ist zum ersten Präsidenten der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht gewählt worden. Erster Direktor der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt ist Bernhard Kramer, Chef der Aufsichtsbehörde des Kantons St. Gallen. Ihre Arbeit wird die Anstalt Anfang 2008 aufnehmen. Den Vollzugsbeginn der interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht hatten die Regierungen der Kantone beider Appenzell, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau auf Anfang 2007 festgelegt. Die Anstalt wird die Aufsicht über 605 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vorsorgevermögen von 36 Mrd. Franken wahrnehmen.
EVG-Urteile: BSV-Liste Aprio 06
BSV-Liste mit ausgewählten Urteilen des EVG im Bereich Sozialversicherung (nicht BVG).
Download 04-bger.pdf
UBS-Pensionskasse wechselt zum Beitragsprimat
Die Pensionskasse der UBS (PK UBS) und UBS haben verschiedene Änderungen beschlossen, welche ab 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die PK UBS wird den Rentenplan vom Leistungsprimat in ein Beitragsprimat umwandeln, den technischen Zinssatz von 4% auf 3,5% anpassen und den AHV-Koordinationsabzug senken. Mit der Anpassung des technischen Zinssatzes erfolgt eine einmalige Deckungskapitalaufstockung und die zukünftigen Beiträge werden erhöht. Damit soll ermöglicht werden, dass das heutige Leistungsniveau auch bei tieferen Anlageerträgen aufrechterhalten werden kann. Die PK UBS übernimmt die einmaligen Kosten der Deckungskapitalaufstockung von rund CHF 760 Millionen zulasten ihrer Wertschwankungsreserve von CHF 4,6 Milliarden.
Damit für die Versicherten keine höheren Beiträge anfallen, finanziert UBS vollumfänglich die durch diese Massnahmen bedingten jährlichen Mehrbeiträge von rund CHF 100 Millionen. Der erfolgswirksame Aufwand von UBS für die PK UBS wird ab 2007 um diesen Betrag steigen. Der erfolgswirksame Aufwand betrug im Jahr 2005 CHF 468 Millionen.
UBS – Die neusten Medienmitteilungen
SGB reicht Initiative für AHV-Rentenalter 62 ein
Der Schweiz. Gewerkschaftsbund hat die Initiative für das AHV-Rentenalter 62 eingereicht und hofft für seine Versprechungen auf ein komfortables Stimmenmehr.
Referate an der Pressekonferenz des SGB
NZZ aS: Autonome Sammelstiftungen schwimmen obenauf
Die Lebensversicherer tun sich in der zweiten Säule schwer gegen die autonomen Anbieter. Sie arbeiten günstiger und transparenter und zahlen mehr Rente. Deshalb ziehen die autonomen Sammelstiftungen ungebremst Kunden an Land. Schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag.
Artikel in der NZZ