Die Oberaufsichtskommission BV hat mit Stichtag 31. Dezember 2012 in Zusammenarbeit mit den kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden erstmals eine Früherhebung bei sämtlichen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt. Aus den erhobenen Daten wurden die in der beruflichen Vorsorge vorhandenen Risiken qualifiziert und eingestuft.

Die durchschnittliche kapitalgewichtete Netto-Vermögensrendite lag bei gut 7,4 %. Verbessert haben sich damit auch die Deckungsgrade: 90 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie verfügten per Ende 2012 über einen Deckungsgrad von mindestens 100 %. Zudem sind die Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie bei der Bewertung ihrer Verpflichtungen vorsichtiger geworden. Die verwendeten technischen Zinssätze sind deutlich gesunken: Nur noch 7 % verwenden heute einen technischen Zinssatz von 4 % oder höher.

Insgesamt müssen aktuell 4 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie dem Segment mit einem hohen Risiko zugeordnet werden. Aufgrund hoher Leistungsversprechen und einer gesunkenen Sanierungsfähigkeit als Folge eines gestiegenen Rentneranteils sind allerdings rund 37 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie einem eher höheren Risiko ausgesetzt.

Um das Gesamt-Risiko der Vorsorgeeinrichtungen einzuschätzen, wurden folgende Elemente berücksichtigt:
– Deckungsgrad mit einheitlichen Parametern
– Leistungsversprechen
– Sanierungsfähigkeit
– Anlagerisiko

Da der Deckungsgrad die wichtigste Risikokomponente ist, wird er doppelt gewichtet. Alle anderen Komponenten werden einfach gewichtet. Der OAK BV ist bewusst, dass es sich hierbei um eine grobe Kategorisierung handelt. Sie dient allein einer Gesamtübersicht. Die OAK BV wird in den nächsten Wochen weitere verfeinerte Analysen vornehmen und die Ergebnisse den regionalen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stellen.

Die NZZ schreibt in einem Artikel: «Des Weiteren beobachtet die Kommission ein zunehmendes Ungleichgewicht bei den Zinsversprechen. Die Altersrenten beruhten weiterhin auf relativ hohen Zinsgarantien, die für das BVG-Obligatorium ja gesetzlich gefordert seien, sagte Hüsler. Damit die Pensionskassen nicht weitere Risiken im Bereich der Leistungsversprechen aufbauten, seien gesetzliche Anpassungen wohl unumgänglich.»

 OAK /   Bericht OAK / Atikel NZZ