Die Mehrheit der Europäer sorgt sich um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage in elf europäischen Ländern, die YouGov im Auftrag von „Investmentfonds. Nur für alle.“ durchgeführt hat. Demnach sind 78 Prozent der gut 11’000 befragten Europäer besorgt darüber, ob der Staat ihre Rente später noch bezahlen kann. 69 Prozent aller Befragten gaben an, Angst vor Altersarmut zu haben. Zwar fühlt sich mehr als die Hälfte (57 Prozent) ausreichend über die private Altersvorsorge informiert. Eine deutliche Mehrheit von 79 Prozent ist aber der Ansicht, mehr privat vorsorgen zu müssen, um den individuellen Lebensstandard im Alter halten zu können. Dennoch würde nur rund ein Viertel (27 Prozent) der europäischen Sparer zusätzliches Einkommen für die private Altersvorsorge zurücklegen.
Allgemein
Strengere Regeln für WEF-Bezüge
Die NZZ berichtet über Pläne des EFD, die Möglichkeiten zur Eigenheimfinanzierung mit Mitteln der 2. Säule einzuschränken. Dazu heisst es: “ Vor einigen Monaten hat das Bundesamt für Sozialversicherungen mit Vorschlägen zu Änderungen der Bezugsmöglichkeiten für Kritik gesorgt. Nun befasst sich auch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit Blick auf die Stabilität des Finanzmarktes – indirekt – mit diesem Thema. Als Alternative zu den vom Bundesrat anvisierten strengeren Vorgaben für die bankeninterne Eigenmittelunterlegung von Hypotheken würden derzeit neue Selbstregulierungsvorschriften der Banken geprüft, bestätigt EFD-Mediensprecher Roland Meier.
Wenn jemand eine Hypothek für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum will, muss er in den meisten Fällen einen Eigenkapitalanteil von etwa 20 Prozent des Immobilienpreises aufwenden. Viele nutzen für die Bereitstellung dieses Kapitals Gelder aus der zweiten Säule. Im Rahmen einer möglichen Selbstregulierung werde nun seitens der Banken geprüft, inwieweit die Pensionskassengelder nurmehr beschränkt als Eigenkapital anzurechnen wären. Dieser Weg sei möglicherweise einfacher umzusetzen als neue Verordnungsbestimmungen zu den bankeninternen Eigenmitteln, sagt Meier.
Weiterhin wäre es aber den künftigen Hauseigentümern möglich, im Nachgang die Pensionskassengelder für die Reduktion der Hypothek zu nutzen. Ein Nebeneffekt einer solchen Massnahme zur Finanzmarktstabilität wäre, dass Pensionskassengelder auch sicherer in Eigentum angelegt wären, wenn die Bedingungen für die finanzielle Solidität der Kunden strenger würden.
Die Bankiervereinigung will im Lauf dieses Jahres zusammen mit dem EFD und der Finanzmarktaufsicht eine solche Regulierung als Option erarbeiten und im nächsten Jahr umsetzen. Wichtig sei, dass es sich um eine temporäre Massnahme handle, sagt Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiervereinigung. – Auf Bankenseite zeigt man sich sensibilisiert. Im Hinblick auf eine teilweise Überhitzung des Immobilienmarktes akzeptiere man Gelder aus der zweiten Säule «nur zurückhaltend», sagt etwa Raiffeisen-Mediensprecher Franz Würth. Die Prüfung der Kreditfähigkeit werde bereits heute auch auf das Rentenalter ausgerichtet. Die Ausgestaltung von Regeln sollte den Marktteilnehmern überlassen werden, so Würth.”
Pfister: «Die Renten sind 30 Prozent zu hoch»
Der Sonntag interviewte Bruno Pfister, CEO der Swiss Life, u.a. auch zu Fragen der beruflichen Vorsorge. Auszüge:
Der Bundesrat hat den Mindestzins auf 1,5 Prozent gesenkt. Können Sie damit leben?
Bruno Pfister: Der Versicherungsverband errechnete einen Wert, der leicht unter diesen 1,5 Prozent liegen müsste, entsprechend der Durchschnittsrendite einer siebenjährigen Bundesobligation. Aber ich halte die Entscheidung des Bundesrats für nachvollziehbar. 1,5 Prozent lassen sich durchaus erwirtschaften.
Das ist eine überraschende Feststellung: Die meisten Ihrer Branchenkollegen rufen nach einem wesentlich tieferen Zins.
In der Tat hat der Verband 1 Prozent empfohlen. Im Unterschied zu Swiss Life haben die Pensionskassen meistens eine aggressivere Anlagestrategie. Deshalb litten diese wegen der hohen Volatilitäten und Währungsturbulenzen stärker als wir.
Auch bei einem Mindestzinssatz von 1,5 Prozent finanzieren die Arbeitnehmer die Rentenbezüger. Man spricht bereits vom «Rentenklau an den Jungen». Sehen Sie das auch so?
Ja, das Rentensystem führt immer mehr zu einem «Klau» an den Jungen. Das liegt aber weniger am Mindestzins als am Umwandlungssatz. Ursprünglich wurde dieser bei 7,2 Prozent festgelegt. Bei der ersten Revision wurde er auf 6,8 Prozent reduziert. Eine weitergehende Senkung hat das Volk im März 2010 an der Urne überaus klar abgelehnt – trotz höherer Lebenserwartung und tieferer Kapitalmarktrenditen.
Müsste man jetzt einen neuen Anlauf für eine Senkung nehmen?
Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist unumgänglich. Solange das nicht geschieht, bleibt ein ungerechter Effekt: Man nimmt allen Erwerbstätigen – nicht nur den Jungen – einen Teil der Erträge weg, um die überhöhten Renten zu finanzieren. Denn diese waren bisher nicht antastbar.
Wie viel zu hoch sind die Renten und wo müsste der Umwandlungssatz gerechterweise liegen?
Bei der BVG-Revision hatten die Versicherungen für 5,835 Prozent plädiert, seither ist die Lebenserwartung weiter gestiegen und die Zinsen sind gesunken. Der Satz sollte heute deutlich näher bei 5 als bei 6 Prozent liegen. Das bedeutet, dass die Renten gegenwärtig rund 30 Prozent zu hoch sind.
Wie viele Milliarden werden von den Aktiven zu den Rentnern verschoben?
Die Erwerbstätigen in der Schweiz müssen mit ihren Beiträgen weiterhin überhöhte Renten im Umfang von 600 Millionen Franken im Jahr finanzieren.
Halten Sie eine Senkung des Umwandlungssatzes für mehrheitsfähig?
Ich bin sehr zuversichtlich, dass er gesenkt wird. Weil er gesenkt werden muss!
TA: Bürgerliche wollen «Rentenklau der Rentner» beenden
Der Tages-Anzeiger behandelt das Thema des versicherungstechnisch zu hohen Umwandlungssatzes und die damit ausgelöste Umverteilung von Aktiven zu Rentnern aufgrund der Pensionierungsverluste. Zitiert werden Hanspeter Konrad (ASIP), Othmar Simeon (Swisscanto), Marianne Kleiner (FDP), Toni Bortoluzzi (SVP), Jürg Stahl (SVP), Jacqueline Fehr (SP). Während die PK-Fachleute und die bürgerlichen Parlamentarier eine Senkung des UWS für unumgänglich und eine Volksabstimmung darüber für den falschen Weg halten, ist Fehr ganz anderer Meinung: «Der Umwandlungssatz bestimmt über die Renten und soll deshalb via Referendum dem Volk vorgelegt werden.»
Interpellation SP: Krise und Renten, Antwort des BR
Der Bundesrat hat auf eine von der SP-Fraktion eingereichte Interpellation unter dem Titel “Krise als Vorwand für Angriff auf die Renten” geantwortet. Im Einzelnen ging es um die Frankenhausse, Rentenentwicklung, Verwaltungskosten, Verfassungsziel und Abfederung von Renteneinbussen.
Der Bundesrat, resp. das zuständige BVG, hat sich redlich Mühe gegeben mit der Antwort. Sie steht auf der Website des Bundes zur Einsicht bereit.
Susanne Jeger neue Direktorin der PKBS
Die Pensionskasse Basel-Stadt schreibt in einer Mitteilung: “Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger, wohnhaft in Laufen, zur neuen Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt gewählt. Sie tritt per 1. März 2012 die Nachfolge von Dieter Stohler an, der als Direktor zur Pensionskasse des Bundes, Publica, wechselt.
Susanne Jeger hat ihr Studium an der Universität Basel abgeschlossen und ist Fürsprecherin und Notarin des Kantons Solothurn. Sie verfügt über langjährige berufliche Erfahrung in der Privatassekuranz. Im Jahre 2004 wurde sie zur Leiterin des Bereichs Kollektivleben von Nationale Suisse ernannt. Der Verwaltungsrat freut sich, die Verantwortung für diese anspruchsvolle Funktion einer ausgewiesenen Fach- und Führungspersönlichkeit übertragen zu können.”
SVV: “Mindestzins 2012 ist zu hoch”
Der schweizerische Versicherungsverband SVV hält in einer Mitteilung fest: “Der Mindestzinssatz ist eine Garantie und ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für diese auch erreichbar ist. Das war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Die kumulierte BVG-Mindestverzinsung in den letzten sechs Jahren betrug 13,6%, die kumulierte Performance der Vorsorgeeinrichtungen aber lediglich rund 4,8%.
Bei tiefen Zinsen und dazu vergleichsweise hohen Renditevorgaben entsteht die Gefahr, dass die Vorsorgeeinrichtungen mit einer Anlagestrategie operieren, welche ihre Risikofähigkeit übersteigt. Der Bundesrat hätte mit einem tieferen Mindestzinssatz ein klares Signal für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen können.
Seit der Volksabstimmung über den BVG-Umwandlungssatz am 7. März 2010 wird immer wieder auf die Bedeutung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge hingewiesen. Die wichtigste und zwingend notwendige Voraussetzung dafür bildet die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Diese wird jedoch je länger desto stärker gefährdet.”
BR hat die Mitglieder der Oberaufsichtskommisson gewählt
Der Bundesrat hat folgende Personen als Mitglieder der neu geschaffenen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge gewählt.
Vizepräsidentin:
- Dr. oec. publ. Vera Kupper Staub, 1967, ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Vermögensanlage der Pensionskasse Stadt Zürich
Zwei Sitze in der Kommission sind der Vertretung der Sozialpartner vorbehalten, die dafür Wahlvorschläge eingebracht haben. Der Bundesrat ist diesen gefolgt und hat gewählt:
- Dr. iur. Dieter Sigrist, 1948, Arbeitgebervertreter (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband)
- Aldo Ferrari, 1962, eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann, Arbeitnehmervertreter (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse)
Die weiteren Mitglieder:
- Prof. Dr. prof. honoraire André Dubey, 1946, Professeur à la Faculté des Hautes Etudes Commerciales, Département de sciences actuarielles, Université de Lausanne
- Prof. Dr. Peter Leibfried, 1971, Professor für Auditing und Accounting und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing, Universität St. Gallen
- Dr. iur. Thomas Hohl, 1954, Eidg. Dipl. Pensionskassenleiter, ehemaliger Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse
- Catherine Pietrini, 1966, diplomierte Pensionskassenexpertin, ehemalige Senior Aktuarin und Expertin für berufliche Vorsorge bei Pittet Associés
Am 19. März 2010 hatte das Parlament die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Mit dieser Reform wird die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge neu organisiert. Die bisher vom Bundesrat bzw. vom Bundesamt für Sozialversicherungen ausgeübte Oberaufsicht wird auf 2012 aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert und neu einer unabhängigen Kommission zugewiesen. Aufgabe der neuen Oberaufsichtskommission wird es insbesondere sein, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen.
Bereits im Juni hatte der Bundesrat Dr. iur. Pierre Triponez zum Präsidenten der Oberaufsichtskommission gewählt. Der Präsident setzte im August Manfred Hüsler als ersten Direktor ein, der das Sekretariat der Kommission führen und damit ab dem 1. Januar 2012 für die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantwortlich sein wird.
PK BS, BL: Endloser Sanierungsdruck
Die Basler Zeitung befasst sich mit den kantonalen PKs der beiden Basel. Die landschaftliche Kasse steht vor einer grösseren Sanierung, und bei der städtischen ist die zweite noch nicht abgeschlossen und es droht schon die nächste. Die baz schreibt: “Droht dem Kanton Basel-Stadt die dritte Sanierung der staatlichen Pensionskasse (PKBS) innerhalb von fünf Jahren? Die Talfahrt der Börsen in den vergangenen Wochen lässt diese Befürchtung aufkommen. Mit der zweiten Sanierung wurde die PKBS Ende des vergangenen Jahres auf 100 Prozent ausfinanziert. Bis Mitte des Jahres konnte die Kasse laut Direktor Dieter Stohler eine Performance von 0,1 Prozent aufweisen – dies bei einer jährlichen Soll-Rendite von 4,6 Prozent. Damit hat sich der Deckungsgrad nach Stohlers Schätzung bis Ende Juni um zwei Prozentpunkte verringert.
Seither jedoch hat sich die Lage an den Finanzmärkten weiter verschlechtert. Stohler geht davon aus, dass die Performance mittlerweile in den Minusbereich gefallen ist. Gehe man übers Jahr gesehen von einer Null-Performance aus, so sinke der Deckungsgrad um rund vier Prozent. (Die PKBS muss laut Gesetz ab einem DG von 95% Sanierungsmassnahmen ergreifen.)
Sollte die PKBS erneut zum Sanierungsfall werden, wird dies den alten Streit über die Leistungen der «Luxuskasse», wie sie von bürgerlicher Seite gerne bezeichnet wird, erneut entfachen. Für Baschi Dürr, FDP-Grossrat und Präsident der Finanzkommission, ist klar: «Die letzte Sanierung war die letzte dieser Art.» Bei der nächsten müssten die Leistungen gekürzt werden.
Die Linke sieht keinen Grund, am Leistungskatalog etwas zu ändern, auch wenn der Deckungsgrad unter 95 Prozent sinken sollte. Der Kanton stehe finanziell gut da, sagt SP-Fraktionschefin Tanja Soland.
Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK), hatte Ende 2010 einen Deckungsgrad von lediglich 77,2 Prozent verzeichnet, was einer Deckungslücke von 1,5 Milliarden Franken entspricht. Im ersten Halbjahr 2011 wies sie ein Rendite von minus 0,6 Prozent aus und verfehlte das Renditeziel von plus drei Prozent deutlich, was sich entsprechend negativ auf den Deckungsgrad ausgewirkt haben dürfte. Anders als in Basel-Stadt hat die BLPK eine Staatsgarantie – und es gibt keine fixe Grenze für die Deckungslücke. Trotzdem erarbeitet eine von der Finanz- und Kirchendirektion eingesetzte Arbeitsgruppe derzeit ein Sanierungskonzept. «Die Vernehmlassung zum Konzept soll im vierten Quartal 2011 eröffnet werden», sagt Thomas Hamann, Abteilungsleiter Zentrales Finanz- und Rechnungswesen. Zum Inhalt kann er derzeit nichts sagen. Nur so viel: Der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sei eine der Varianten, die geprüft werden. Die jetzigen Turbulenzen an den Märkten haben «keinen direkten Einfluss auf das Sanierungskonzept», sagt Hamann. Dieses sei langfristig ausgerichtet.
“Wir sind an einem Wendepunkt”
Beat Kappeler, Publizist und Ex-Gewerkschaftssekretär, hat sich in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger über Grund und Ausmass der herrschenden Finanzkrise ausgelassen und macht dazu eine Fülle bedenkenswerter und auch beunruhigender Überlegungen. Natürlich kommt auch das Thema Pensionskassen zur Sprache. Auszüge:
Wirtschaftsverbände verlangen Steuererleichterungen als Massnahme gegen tiefen Euro- und Dollarkurs. Wäre das eine Variante?
Das wäre eine Hauruck-Massnahme, die viel zu viel kostet, gemessen an dem, was sie nützt. Steuererleichterungen würden für In- und Ausländer und für starke und schwache Exporteure gelten. Die Aufwertung des Frankens ist zwar brutal, aber nicht zum Verzweifeln. Nach Ansicht vieler Experten läge die Kaufkraftparität um 1,30 Euro, jetzt sind wir bei 1,08. Das sind schmerzliche Unterschiede, aber wir haben dafür auch billigere Importe, wir haben tiefe Zinsen und wenig Inflation.
Von der SP und den Grünen werden Negativzinsen für ausländische Investoren gefordert.
Das zeugt von Faktenresistenz. Das hat schon vor 40 Jahren nichts genützt. Wie gesagt: Während 24 Stunden werden irgendwo in der Welt Franken gehandelt, die Frankenaufwertung kommt nicht so zustande, dass Gelder in die Schweiz fliessen und hier quasi den See zum Überlaufen bringen.
Die Grünen fordern einen Krisengipfel zur Frankenproblematik mit allen Parteien, mit der Wirtschaft.
Das ist die übliche politische Betriebsamkeit, die etwas Sinnloses vortäuscht. Es gibt nicht viele Massnahmen, die getroffen werden können. Und die Politiker verstehen sowieso zu wenig von dem, was passiert.
Die bürgerlichen Parteien, FDP und SVP, wollen ein Revitalisierungsprogramm: Steuern und administrative Hürden senken, Freihandelsabkommen abschliessen.
Das ist alles recht, aber auch das hilft in einer akuten Währungssituation nicht. Nach 45 Jahren Beobachtung der Schweizer und der Weltwirtschaft muss ich sagen: Es gibt Situationen, für die es keine Lösung gibt. Die hastige Suche von Politikern, die Lösungen versprechen, ist einfach lächerlich. Es gibt keine Lösung.
Haben die von der Nationalbank getroffenen Massnahmen negative Effekte für Sparer?
Die Sparer sind seit fünf Jahren die Betrogenen. Den Pensionskassen geht es ähnlich. Der Bundesrat in seiner unerforschlichen Weisheit legt jeweils Anfang Jahr fest, wie hoch Altersguthaben verzinst werden müssen, dieses Jahr mit 2 Prozent. Es ist unglaublich, dass der Bundesrat das darf. Die realen Renditen werden auch dieses Jahr darunterliegen. Pensionskassen, Pensionsanwartschaften, Sparer sind von der Tiefzinspolitik betroffen. Auf der andern Seite haben sie ihr Geld und ihre Rente in der stärksten Währung der Welt. Das sorgt für eine gewisse Kompensation, man muss dann halt als Rentner ein wenig reisen.
Also die Renten zum Beispiel in Thailand verbraten.
Das wäre eine Idee, oder auch in Spanien, wo früher viele Schweizer hingegangen sind.
Das heisst: Es droht eine gewaltige Krise.
Ja. Das ist die Folge einer fundamentalen Änderung, in der die westliche Welt steckt: Der keynesianische Endpunkt ist erreicht. Bis jetzt hat der Staat nach der Lehre des Ökonomen Keynes mit Defiziten und neuen Schulden versucht, die Wirtschaft anzukurbeln, wenn sie stockte. Jetzt sind fast sämtliche Staatshaushalte in der westlichen Welt aus dem Ruder gelaufen. Wegen der riesigen Schulden kann man die Wirtschaft nicht mehr mit weiteren Schulden ankurbeln. Das ist eine völlig neue Situation. Wir haben zehn unglaubliche Jahre vor uns.
NZZaS: Anonyme Kritik am ASIP
“Hinter den Kulissen wird die Verbandsführung (des ASIP) heftig kritisiert”, schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag. Grund sei die Information des Pensionskassenverbands an seine Mitglieder über das Angebot von Kohlberg & Associates zur Überprüfung der Vermögensverwaltungskosten. Leider erfahren wir nicht, wer hinter den Kulissen kritisiert. Offensichtlich sind es Schweizer Beratungsfirmen, die anonym bleiben wollen. Wir erfahren auch nicht, wie viele es sind. Die Information ist also ziemlich dürftig. Der Artikel verschweigt aber auch, dass K&A auf solche Überprüfungen spezialisiert ist und von hiesigen Beratern kein vergleichbares Angebot vorliegt. Und selbstverständlich findet sich in der NZZ am Sonntag auch kein Hinweis darauf, dass es eigentlich lobenswert ist, dass der Pensionskassenverband seine Mitglieder bei der Kostenkontrolle unterstützt. Aber das hätten wir hiermit ja nachgeholt.
FuW: Reine Beitragsprimatpläne auf dem Vormarsch
Peter Zanella, Leiter Retirement Services von Towers Watson, behandelt in einem Beitrag in der Finanz und Wirtschaft die zunehmende Bedeutung reiner Beitragsprimatspläne. Aufgrund der gesetzlichen Struktur der 2. Säule sind solche zwar auf den überobligatorischen Bereich ab 125’00 Franken limitiert (wo sie keine Leistungen des Sicherheitsfonds mehr auslösen), doch ist dieses Segment insbesondere für die grossen, international tätigen Unternehmen von hoher Bedeutung. Dies nicht zuletzt aufgrund der sich verschärfenden IAS-Regelungen, welche die übrigen Verpflichtungen aus der BV bilanzwirksam machen. Als eines der ersten Unternehmen hat Novartis solche Pläne mit Wahl der Anlagestrategie auf Jahresbeginn eingeführt, weitere dürften folgen. Die Entwicklung ist von grossem Interesse, nicht zuletzt mit Blick auf die rasch fortschreitende Reglementierung der 2. Säule, welche diese für die Unternehmen immer weniger attraktiv macht.
6. IV-Revision b: 2. Massnahmenpaket
Der Bundesrat hat die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er dessen Auftrag, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Paket stellt sicher, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Die Revision 6b zielt überdies darauf ab, bis 2025 die Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurück zu zahlen, also bis zu einer Phase, in welcher die AHV auf genügend Liquidität angewiesen sein wird. Die Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.
Obige Grafik zeigt die Entwicklung der Schulden der IV und des Umlageergebnisses (Rechnungsergebnis abzüglich Anlageerfolg) in den Jahren 2011 bis 2025, unter Einbezug der Revision 6b (in Mio. Franken, zu Preisen von 2011). Auf der Basis der Szenarien in Bezug auf die Demographie (Annahmen zur Fruchtbarkeit, zur Lebenserwartung und zur Wanderung), auf die Wirtschaft (Entwicklung von Löhnen und Preisen) und in Bezug auf die Invaliditätsfaktoren (Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden respektive nicht mehr invalid zu sein), sowie unter der Bedingung, dass beide Massnahmenpakete der 6. IV-Revision ihre Wirkung vollständig entfalten können, erscheint die Entschuldung der Invalidenversicherung bis 2025 nach Ansicht des Bundesrates realistisch.
Die Behindertenorganisation Procap hat bereits ein Referendum angedroht, die SP sieht keinen Grund zum sparen und will neue Einnahmen für die IV. Für FDP und SVP gehen die Sanierungsvorschläge zu wenig weit.
Swisscanto startet 11. PK-Umfrage, neu mit individueller Auswertung
Swisscanto lädt die Schweizer Pensionskassen zur Teilnahme an der diesjährigen Umfrage für die Studie "Schweizer Pensionskassen" ein. Vom 1. März bis 14. April 2011 werden via Internet die aktuellen Daten der Pensionskassen per 31. Dezember 2010 erhoben. Neu bietet Swisscanto den teilnehmenden Kassen erstmals einen Report mit einer Individualauswertung ihrer Kasse im Vergleich zu den übrigen Teilnehmern an. Die umfassenden Daten und Analysen von Swisscanto schaffen seit über zehn Jahren Transparenz in der beruflichen Vorsorge, erlauben nützliche Vergleiche, zeigen Entwicklungen und Trends auf und geben einen guten Einblick in die Herausforderungen und Fragen, welche Pensionskassen und Berater derzeit beschäftigen. Swisscanto präsentiert erste Ergebnisse der Umfrage am 18. Mai 2011 in Zürich und am 19. Mai 2011 in Lausanne. Die Studie mit ausführlichen Darstellungen und Kommentaren wird als Publikation im September unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Strukturreform: Stellungnahme der Finma
Die Finma schreibt in einer Mitteilung über die Verordnungsentwürfe zur Strukturreform: “Die FINMA unterstützt die vom Bundesrat im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge angestrebte Verbesserung der Qualität der Vermögensverwaltung in der beruflichen Vorsorge. Im Rahmen dieser Strukturreform ist es unter anderem geplant, dass als Vermögensverwalter von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einzig von der FINMA beaufsichtigte Personen und Institute tätig sein dürfen. Diese Bestimmung kann aber aufgrund derzeit fehlender gesetzlicher Grundlagen in den Finanzmarktgesetzen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Die FINMA wies deshalb im Rahmen der Anhörung das Bundesamt für Sozialversicherungen auf diesen Sachverhalt hin.”

