Die beiden Rechtsanwälte David Oser und Andreas F. Müller haben in der Zeitschrift GesKR (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht) einen umfassenden Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung von Artikel 95 Absatz 3 BV (Minder-Initiative) publiziert. Die ergänzenden Kommentare zu den einzelnen Verordnungsbestimmungen beinhalten weitergehende Erläuterungen zum Verhältnis der vorgeschlagenen Verordnung zum bestehenden Recht, zum Rückgriff auf bestehende Rechtsbegriffe und -konzepte sowie zu praktischen Anwendungsfällen.
Simon Heim von TowersWatson hat den Entwurf unter die Lupe genommen und ausführlich kommentiert. Sein Fazit: “Aus Sicht der Pensionskassen kann der Entwurf insgesamt als passabler Vorschlag beurteilt werden. Mit Sicherheit noch zu reden geben wird die Frage die Definition der Vorsorgeeinrichtungen und Institutionen, die unter die neuen Bestimmungen fallen. Das Gleiche gilt für die Frage der Stimmrechtsausübung bei kollektiven Formen der Vermögensanlage. Bei der ganzen Thematik sollte nicht vergessen werden, dass verantwortungsbewusst handelnde Pensionskassen ihre Beteiligungsrechte bereits seit längerem aktiv ausüben. Eine Pflicht, die sich ohne weiteres aus den grundsätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Vorsorgeeinrichtung ableiten lässt. Insofern erfolgt mit den neuen Vorschriften lediglich eine Kodifikation bereits geltender Grundsätze.”