Der ASIP orientierte anlässlich einer Tagung am 26.9.06 über aktuelle Themen der beruflichen Vorsorge. Ausführlich ging Jürg Walter (Libera) auf die neuen technischen Grundlagen und ihre Konsequenzen für die Pensionskassen ein. Sie betreffen primär die Lebenserwartung und den technischen Zinssatz und damit unmittelbar den Umwandlungssatz. Walter präsentierte dabei  die jeweiligen Daten der verschiedenen technischen Grundlagen (EVK, VZ, BVG 2000 und 2005), was insbesondere bei den Invalidisierungswahrscheinlichkeiten einige auffallende Differenzen aufzeigte.

Armin Braun von der Pensionskasse der Stadt Zürich und Präsident der Kommission für öffentlich-rechtliche Kassen des ASIP nutzte die Gelegenheit, das Lösungskonzept des ASIP zur Regelung der Finanzierungssituation der öffentlichen Kassen zu präsentieren. Gemäss ASIP ist eine volle Kapitaldeckung "nicht nötig und auch nicht sinnvoll", doch bedingt dieser Verzicht eine klare Regelung mit einem Regime der gemischten Finanzierung. Festgelegt werden muss dabei insbesondere das Mindestvermögen in Prozent der Verpflichtungen (z.B. 70%); ab diesen 70% würden dann die selben Regeln gelten wie für die übrigen Kassen mit der Bildung von Wertschwankungsreserven und freien Mitteln resp. Sanierungsmassnahmen bei Unterschreitung dieser Marke. Es müsste also ebenfalls die Aequivalenz zwischen Leistungen und Beiträgen sicher gestellt sein. Nicht anwenden möchte Braun dieses Modell aber etwa für die SBB.

Weitere Referate galten der FER 16 und ihren Konsequenzen für Unternehmen und Pensionskassen (Norbert Wartmann, Ecofin) und der Vernehmlassung zur Strukturreform und die Stellungnahmen des ASIP (Hanspeter Konrad). Der ASIP befürwortet im Grundsatz die vorgeschlagene Direktaufsicht mit Regionalisierung der Behörden, bedauert hingegen, dass das Konzept der "überwachten Selbstregulierung" nicht auch den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Einbezug der technischen Parameter umfasst.