Die Abklärungen der Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion haben keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Es konnten weder zeitgleiche Investitionen in Swissfirst Papiere noch unrechtmässige Vermögensvorteile nachgewiesen werden. Die aufsichtsrechtliche Untersuchung der baselstädtischen Aufsichtsbehörde der Vorgänge rund um die Swissfirst Transaktion wird daher abgeschlossen. Die kantonale Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht hatte die Untersuchung durchgeführt, da auch Vorsorgeeinrichtungen des Kantons Basel-Stadt von den Transaktionen betroffen sind.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen