Doris Bianchi begründet auf der Website des SGB die Forderung des Gewerkschaftsbundes nach einem BVG-Mindestzins von 2,5%.
Aktuell
Mindestzins: Gewerkschaften geben sich enttäuscht
Wie üblich hat die (vorentscheidende) Empfehlung der BVG-Kommission zur Festlegung des BVG-Mindestzinses für das kommende Jahr positive und negative Reaktionen ausgelöst. Die Kritik ist jedoch nicht zum Nennwert zu nehmen sondern politisch motiviert und Aussagen wie “Kniefall vor den Versicherungen” wirken ziemlich antiquiert und durch die stete Wiederholung etwas abgegriffen. Auffällig ist das Abstimmungsergebnis in der BVG-Kommission mit 13 gegen eine Stimme und drei Enthaltungen für die Beibehaltung des geltenden Satzes. Die Kommission hat 19 Mitglieder. Mind. vier davon können als Gewerkschaftsvertreter oder als gewerkschaftsnah bezeichnet werden.
Der Tages-Anzeiger hat die wichtigsten Stimmen zusammen getragen.
BVG-Kommission empfiehlt Mindestzins 2013 von 1,5%
Die BVG-Kommission schreibt in einer Mitteilung: Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit 13 Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz bei 1.5% zu belassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2.5%. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Unter Berücksichtigung der unsicheren Lage, der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der zahlreichen Kassen in Unterdeckung haben sich die Mitglieder der Kommission in ihrer Stellungnahme zugunsten der Stabilität ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass aktuell keine Inflation herrscht und dass der Landesindex der Konsumentenpreise negativ ist (-0.7%), stellt ein Mindestzinssatz von 1.5% eine angemessene Realverzinsung dar.
Alle Jahre wieder: Mindestzins
Der Herbst naht, und damit die übliche BVG Mindestzins-Diskussion. Arbeitnehmer-Organisationen wollen üblicherweise mehr, Arbeitgeber und Fachverbände eher weniger. Die erste Stellungnahme bestätigt die Tradition. Travail.Suisse will nach der guten Aktienentwicklung im 1. Semester einen höheren Zins für kommendes Jahr. Die Gewerkschaft erachtet eine Erhöhung auf 2 Prozent als moderate Lösung. Allerdings ist der Bundesrat lediglich verpflichtet, den Satz alle zwei Jahre zu überprüfen. Es wäre möglicherweise nicht falsch, den Satz auf der aktuellen Höhe (1,5%) zu belassen und es den Kassen zu überlassen, wenn möglich mehr auszuschütten.
Tagung des PK-Netz’ zum Umwandlungssatz
Aus aktuellem Anlass lädt das PK-Netz am 30. Oktober 2012 in Bern zu einer Tagung zum Mindestumwandlungssatz. Für die Referate und für die Podiumsdiskussion konnten wichtige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Pensionskassen gewonnen werden.
Das PK-Netz schreibt dazu: “Das Eidgenössische Departement des Innern hat Anfangs Jahr den Bericht über die Lage der 2. Säule in die Anhörung gegeben. Anhand des Berichts und der Anhörungsergebnisse will die Regierung Reformen vorschlagen. Diese Anhörungsergebnisse liegen nun vor, die Diskussion um den Mindestumwandlungssatz MUS ist in vollem Gange. Die technischen Grundlagen zeigen, dass sich die Lebenserwartung in den letzten 5 Jahren noch einmal deutlich erhöht hat. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren das Zinsgefüge deutlich nach unten entwickelt, was sich auch in immer tieferen Mindestzins-Vorschriften niedergeschlagen hat. Diese beiden Parameter – Lebenserwartung und Zinsniveau – verleiten Bundesrat, Pensionskassenverband und Pensionskassenexperten dazu, erneut eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu fordern. Allerdings haben diese Kreise noch nicht vergessen, wie deutlich sie mit ihren Plänen in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 gescheitert sind."
Anhörung: Bericht über die Zukunft der 2. Säule
Ende Dezember 2011 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Anhörung zum Bericht zur Zukunft der 2. Säule eröffnet, welche am 30.4. endete. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Die Ergebnisse der Anhörung fliessen in eine Reformagenda des Bundesrates ein, welche dem Parlament vorgelegt wird. Das BSV hat nun den 70seitigen Bericht mit den Ergebnissen der Anhörung publiziert. Die Autoren des Berichts enthalten sich jeglicher Wertung und beschränken sich darauf, im Detail die Antwortenden zu allen Fragen gemäss ihrer Meinung aufzulisten, wobei über die berühmt gewordenen “eher ja” und “eher nein” auch die ausgeschriebenen Kommentare teils ausführlich zitiert werden.
PK und neue Züge belasten BLS
Von stetig steigenden Passagierzahlen beflügelt, bestellte das Berner Bahnunternehmen BLS vor zwei Jahren 28 Doppelstockzüge zum Preis von 493,7 Millionen Franken. Nun muss die BLS bereits zurückbuchstabieren. Denn neben der grössten Rollmaterialinvestition in seiner Geschichte muss das Bahnunternehmen zudem die eigene Pensionskasse sanieren. Nach dem 12 -Millionen-Sparpaket für das laufende Jahr will die BLS ihre Kosten bis 2015 nachhaltig um 50 Millionen Franken senken – 2013 sollen es 10 Millionen Franken sein, in den Jahren 2014 und 2015 je 20 Millionen.
Finanz: Weniger Prestige und weniger Boni
Fast die Hälfte der Beschäftigten in der Schweizer Finanzbranche ist der Ansicht, dass ihr Beruf in den nächsten fünf Jahren massiv an Prestige verlieren wird. Parallel dazu werden auch die Gehälter und Boni noch deutlich schrumpfen. Für 2011 haben beispielsweise 61,9 Prozent der Befragten keinen oder einen tieferen Bonus als im Vorjahr erhalten. Dies sind zwei Erkenntnisse aus der ersten Online-Befragung über die Berufsaussichten in der Schweizer Finanzbranche. Eine Erhebung, die vom Finanzportal finews.ch und der Kommunikationsagentur Communicators im Juni 2012 bei über 500 Beschäftigten im Finanzsektor durchgeführt wurde.
Insbesondere das Investmentbanking und die rückwärtigen Bereiche (Backoffice) werden künftig die geringsten Karrierechancen bieten, wie 70,0 Prozent respektive 47,3 Prozent der Befragten finden. Demgegenüber werden die Bereiche Legal & Compliance (71,7 Prozent), Informatik (48,1 Prozent) sowie Private Banking/Wealth Management (40,9 Prozent) in den nächsten fünf Jahren grössere Karrierechancen bieten. Mit Ausnahme der Vermögensverwaltung haben damit nicht-wertschöpfende Tätigkeitsbereiche die grössten Karrierechancen.
Die Online-Umfrage wurde von insgesamt 520 Beschäftigten oder Studierenden in der Schweizer Finanzbranche beantwortet. Es handelt sich dabei um die erste Erhebung dieser Art, die in der Schweiz durchgeführt wurde. Die Umfrage wird jährlich wiederholt werden.
Erklärungen zu FATCA-Abkommen
Die Schweiz und die USA haben eine gemeinsame Erklärung über die Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA veröffentlicht. In den kommenden Monaten sollen die Details ausgehandelt werden. Der Bundesrat wird vorher ein Mandat zur Aushandlung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verabschieden. Mit dieser soll die Rechtssicherheit für betroffene Finanzinstitute erhöht und der Umsetzungsaufwand vermindert werden.
Mit dem am 18. März 2010 in Kraft gesetzten „Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltene Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden.
Im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung können Vereinfachungen vorgesehen werden. Gemäss der gemeinsamen Erklärung werden folgende Erleichterungen angestrebt:
- Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen werden (sogenannte „exempt FFI").
- Gewisse Finanzinstitute, die vor allem lokal oder regional tätig sind, werden als kompatibel mit FATCA („deemed compliant FFI") bezeichnet.
- Finanzinstitute sind nicht verpflichtet, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, einen Steuerabzug vorzunehmen oder deren Konto zu schliessen. Die USA können zu solchen unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.
- Weitere Erleichterungen für Schweizer Finanzinstitute, z.B. bei der Identifikation bestehender Kunden als US-Personen sind ebenfalls aufzunehmen.
Der ASIP hält in einer Mitteilung dazu fest: “Ziel von FATCA ist die Unterbindung der Steuerhinterziehung gegenüber den USA durch die Erfassung aller Erträge von in den USA steuerpflichtigen Personen.
Untaugliche Objekte von FATCA sind sämtliche schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge: Sie stellen nämlich gerade kein Instrument dar, sich der Steuerpflicht zu entziehen, da deren Steuerbefreiung an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden ist. Daher unterstützt der ASIP die anzustrebende Befreiung der Einrichtungen/ Pläne im Bereich der beruflichen Vorsorge (insbesondere Pensionskassen) vom Geltungsbereich von FATCA.”
Der Versicherungsverband schreibt: “Die schweizerischen Versicherungsunternehmen werden von der US-Steuergesetzgebung «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca) als grundsätzlich betroffene Finanzinstitute verstanden. Sie wären deshalb verpflichtet, sämtliche bei ihnen gelegenen Vermögenswerte von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, den US-Steuerbehörden zu melden. Dies würde insbesondere auch die obligatorischen Vorsorgegelder, über deren Bestand der Berechtigte nicht selbst bestimmt, aber auch vorsorgeorientierte kapitalbildende Lebensversicherungen betreffen. Es ist nicht einsichtig, weshalb diese – unter anderem vom Schweizer Vorsorgesystem vorgeschriebenen – Vermögenswerte unter Fatca fallen sollen. Die schweizerische Versicherungswirtschaft begrüsst, dass die Schweiz und die USA auf Verhandlungsbasis eine angemessene Umsetzung des Gesetzes erreichen wollen.”
Gewerkschaften kontra Gewerbeverband an der AWP-Tagung
VPOD-Zentralsekretär Jorge Serra kritisierte an der AWP-Tagung die Referendumsdrohung des Gewerkschaftsbundes (SGB), und zwar mit ungewöhnlich deutlichen Worten: «Einfach nur abzublocken, genügt nicht», sagte Serra. Der SGB hatte sich in seiner Vernehmlassungsantwort zu einem Bericht des Bundesrats strikte gegen jegliche Rentensenkung ausgesprochen. Auch der ASIP plädiert für eine Senkung, denn nur so kann der weiterhin ständig steigenden Lebenserwartung begegnet werden. “mit-uns-fuer-uns” hat den Beitrag der AZ zur Tagung aufgeschaltet.
avenir suisse: Reformbarrieren überwinden
Swiss Life-Mitarbeiter mit einem politischen Mandat haben bei und mit Avenir Suisse über die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge diskutiert. Die Ziele der Ideen und teils visionären Gedanken sind so eindeutig wie schwierig zu erreichen: die finanzielle Stabilisierung der 2. Säule sowie die Wiederherstellung der Generationengerechtigkeit.
Bankiervereinigung zu den WEF-Beschlüssen
Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates zur verstärkten Unterlegung der Hypothekarkredite mit Eigenmitteln und hat dazu Richtlinien und Standesregeln publiziert. Die Richtlinien sind von der FINMA gemäss Rundschreiben 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ anerkannt und gelten als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard.
Die SBVg hält dazu fest:
- Die SBVg hat sich immer offen für zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Übertreibungen im Immobiliensektor gezeigt.
- Die SBVg ist sehr befriedigt, dass der Bundesrat den Vorschlägen der Banken gefolgt ist und sich für massvolle zusätzliche Massnahmen ausgesprochen hat, die im Rahmen der bewährten Selbstregulierung durch die Banken selbst umgesetzt werden können.
- Mit dieser Selbstregulierung leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie wird am 1. Juli 2012 in Kraft treten und umfasst die folgenden beiden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen:
– Mindestens 10% Eigenmittel, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen
– Amortisation innerhalb von 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes - Die SBVg akzeptiert grundsätzlich den antizyklischen Eigenkapitalpuffer, hat aber folgende Erwartungen:
– Vor einem Entscheid zur Aktivierung sollte auch die betroffene Branche angehört werden.
– Kumulative Effekte sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass zuerst die Wirkung der jetzt vom Bankensektor getroffenen Massnahmen beurteilt werden muss, bevor eine allfällige Aktivierung des antizyklischen Puffers erfolgen kann.
Bundesrätliches Paket zur Bankenregulierung, WEF-Begrenzung
Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des Schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) einzuhalten. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird.
Die letztgenannte Massnahme verlangt von den Banken eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften, wenn der Kreditnehmer nicht einen Mindestanteil an nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mitteln (WEF) einbringt und seinen Hypothekarkredit nicht angemessen amortisiert. Die Banken legen die Minimalanforderungen für die Hypothekarkreditvergabe in einer Selbstregulierung fest, welche von der FINMA als Mindeststandard anzuerkennen ist. Die FINMA hat ebenfalls heute die entsprechende Selbstregulierung der Banken anerkannt. Dabei beträgt der Mindestanteil der nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mittel 10 Prozent des Belehnungswertes. Gleichzeitig ist die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren.
Pierre Triponez aux Journées de la prévoyance 2012
En trois ans, les Journées de la prévoyance sont devenues un rendez-vous incontournable. Les acteurs du deuxième pilier se réunissent au printemps aux Diablerets, dans une atmosphère conviviale, pour s’informer, échanger et débattre des défis de la branche. Cette année, la Commission de Haute surveillance et le rapport du Conseil fédéral sur la situation de la prévoyance dans notre pays étaient au centre de l’attention.
La conférence de Pierre Triponez, président le Commission de Haute surveillance a précisé devant l’auditoire les notions de transparence et de bonne gouvernance. Fondée sur des valeurs de dialogue et de persuasion, la Commission qu’il dirige deviendra un interlocuteur incontournable du système de prévoyance.
Le désormais traditionnel débat, qui eut lieu dans la Maison des Congrès, permet d’affirmer que l’avenir du deuxième pilier est cher à l’ensemble des interlocuteurs, quel que soit leur bord politique ; et que le besoin d’une ligne politique claire, autour de laquelle les opinions pourraient s’articuler, se fait fortement sentir. En ce sens, le rapport du Conseil fédéral n’a, loin s’en faut, pas fait l’unanimité. Son absence de vision et son côté « état des lieux » ont été abondamment commentés.
Des ateliers et des rencontres informelles se sont également déroulés durant ces trois jours, offrant aux participants de nombreuses possibilités de s’informer ou de faire part de leurs attentes et de leurs interrogations. Dans la période tourmentée que traverse le monde de la prévoyance, cet événement basé sur l’échange et le dialogue prend tout son sens.
NZZ: Inflationäre Gefahren
Die Verwendung von Papiergeld hat aus Sicht mancher Ökonomen zu einer Aufblähung des Finanzsektors und zu rasanten Auf- und Abschwungs-Zyklen beigetragen. Die Geldschwemme der Zentralbanken könnte höhere Inflation nach sich ziehen, schreibt Michael Ferber in einem ausführlichen Beitrag zum Thema Inflation in der NZZ.
