Der ASIP hat die Eckwerte und Masszahlen für die berufliche Vorsorge 2013 in seiner Fachmitteilung 93 übersichtlich zusammen gefasst.
Aktuell
Reform der Altersvorsorge: Pfiffe für Berset bei der Unia
Mit Trillerpfeifen empfingen die über 300 Delegierten Berset bei seinem Auftritt bei der Gewerkschaft Unia im Kongresshaus Zürich. Der SP-Bundesrat liess sich darob allerdings nicht aus der Ruhe bringen. «Ich habe die Botschaft wohl gehört, sie ist angekommen», sagte er am Schluss seiner Rede laut SDA-Bericht.
Die AHV sei zwar schon 65 Jahre alt, sie gehöre aber noch längst nicht aufs Altenteil. Sie sei die wichtigste staatliche Institution und stehe für die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz. Sie stehe für den Gesellschaftsvertrag zwischen jung und alt, zwischen arm und reich. Sie stehe aber auch für das Vertrauen in die soziale Sicherheit.
Die Umstände hätten sich jedoch verändert. Um die AHV in eine sichere Zukunft zu führen, brauche es neue Lösungen. «Entweder wir handeln und gestalten oder die Umstände werden es für uns tun», betonte Berset.
Zwei Punkte seien für ihn «absolut zentral, betonte der SP-Bundesrat. Zum einen müsse das Rentenniveau erhalten bleiben, zum andern brauche es eine flexible und soziale Lösung für die Frühpensionierung.
Eine vorzeitige Pensionierung könnten sich heute nur wenige leisten. Wer gut verdiene, könne sich eine Frühpensionierung vorfinanzieren und das erst noch steuerbegünstigt. Hier müsse ein Riegel vorgeschoben werden, sagte Berset. Ein Rentenalter 65 für Frauen ohne Kompensation sei ein Unding. Berset forderte zudem eine stärkere Kontrolle der Pensionskassen durch die Finanzmarktaufsicht (Finma).
Damit bei der Vorsorge eine gute Lösung gelinge, brauche es auch die Sozialpartner. «Wir müssen zusammen eine Lösung finden». Ohne Schmerzen werde dies nicht gehen. Die Diskussion müsse ohne Scheuklappen geführt werden. «Ein Abwürgen wäre», so Berset, «verheerend für Rentner und Renten.«
Fachmitteilung zur Strukturreform
BE: Rüge des KMU-Präsidenten
Der Wirtschaftsverband Berner KMU erwartet, dass die bernischen Pensionskassen nach dem Gebot der Opfersymmetrie saniert werden. Das machte Verbandspräsident Toni Lenz laut Berner Zeitung deutlich.
Der Einbezug der Versicherten in die Sanierung sei zwingend, betonte Lenz. Schliesslich habe der Kanton Bern schon im Jahr 2000 Einmaleinlagen von 1,5 Milliarden Franken in die staatlichen Pensionskassen geleistet.
Die Privatwirtschaft habe die Sanierung ihrer Pensionskassen längst in die Wege geleitet oder schon abgeschlossen. Nun müssten auch die kantonalen Angestellten einen Beitrag zur Gesundung ihrer Pensionskassen leisten. «Dazu gehört eine Angleichung der Rentenalter an die Bestimmung der AHV-Gesetzgebung», sagte Lenz.
Im übrigen seien Regierung und Parlament gefordert, den Wechsel zum Beitragsprimat endlich zu vollziehen. Ein weiteres Hinausschieben dieser Massnahme wäre «unverständlich und für die Steuerzahler nur schwer nachvollziehbar».
Bundesrat legt Leitlinie für Reform von 1. und 2. Säule fest
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und der 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Menschen. Sie müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, auf der Basis der Leitlinien die Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» auszuarbeiten und bis im nächsten Sommer dem Bundesrat vorzulegen.
Gemäss den aktuellen finanziellen Perspektiven für die AHV ist davon auszugehen, dass eine Reform der Altersvorsorge spätestens ab dem Jahr 2020 greifen muss. Diese Zeit muss nach Ansicht des Bundesrats genutzt werden, um die Reform ausgewogen zu gestalten und bei den politischen Kräften sowie in der Bevölkerung zu verankern. Diesmal muss die Reform gelingen, sonst gerät die schweizerische Altersvorsorge in Gefahr. Nach Ansicht des Bundesrates kann eine mehrheitsfähige Vorlage ausgearbeitet werden, wenn sie die nachstehenden Leitlinien befolgt:
- Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG);
- koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG
- Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus;
- Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge.
- Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes an die Verlängerung der Lebenserwartung und an das veränderte Zinsumfeld;
- Kompensationsmassnahmen, die zur Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig sind, inkl. für die Übergangsgeneration;
- Prüfung institutioneller Massnahmen zur Erweiterung der Aufsicht der FINMA in Richtung eines effektiven Versichertenschutzes, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären.
- Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
- Prüfung einer Zusatzfinanzierung
- Ausarbeitung eines Interventionsmechanismus, gestützt auf die Eckwerte der in der IV-Revision 6b vorgesehenen Regelung und gemäss den in der AHV zu definierenden Interventionsschwellen.
- Gleichzeitige Unterbreitung der Harmonisierung des Referenzalters und eines Interventionsmechanismus.
- Prüfung einer Anbindung des Bundesbeitrags an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge.
Das Eidg. Departement des Innern wird dem Bundesrat bis im nächsten Sommer ein Aussprachepapier unterbreiten, das die Eckwerte der «Altersvorsorge 2020» konkretisiert und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüft. Auf dieser Basis soll dann der Entwurf für die Reform ausgearbeitet und Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.”
ASIP lehnt Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ ab
Der Pensionskassenverband hat seine ablehnende Stellungnahme zur Volksinitiative “Gegen die Abzockerei” publiziert. Der Verband hält u.a. fest: “Die Volksinitiative verlangt, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen und offenlegen, wie sie gestimmt haben. Die in der Initiative statuierte Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Versicherten und die Offenlegungspflicht über ihr Stimmverhalten sind absolut. Die Pensionskassen müssten demzufolge ihr Stimmrecht unter Strafandrohung an den Generalversammlungen aller Firmen, bei denen sie ihr Kapital investiert haben, ausüben und zahlreiche Traktanden vorbereiten. Widerhandlung würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus, die – als Teilaspekt der „Corporate Governance“ – bestimmt, dass der Stiftungsrat Regeln aufstellen muss, welche für die Pensionskasse bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte, also auch des Aktienstimmrechts, gelten sollen (Art. 49a Abs. 2 lit. b BVV2).
Die Regeln für den Stimmentscheid werden durch die Mitglieder des paritätisch zusammengesetzten Organs gefällt. Die absolute Stimmverpflichtung der Minder-Initiative übersteigt die Kapazitäten von vielen Pensionskassen, da aufgrund der notwendigen Diversifikation in einem Portefeuille nicht einzelne wenige Titel gehalten werden, sondern vielfach Dutzende bis Hunderte, und dies nicht nur von inländischen, sondern vor allem auch von ausländischen Gesellschaften. Das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte oberste Organ bietet bereits Gewähr dafür, dass im Interesse der Versicherten abgestimmt wird.
Wird die Initiative abgelehnt, tritt der parlamentarische Gegenvorschlag rasch und ohne zusätzliche Umsetzungsverfahren in Kraft, da kein Referendum ergriffen wurde. Er übernimmt die Forderungen der Initiative zu rund 80%, d.h. er stärkt die Rechte der Aktionäre und ermöglicht ihnen, beispielsweise überrissene Bonuspläne zu verhindern.”
SF: ASIP mit Vorbehalten gegen “Abzocker-Initiative”
Das Schweizer Fernsehen hat sich beim ASIP über dessen Haltung gegenüber der Abzocker-Initiative erkundigt. Auf der Website des Fernsehens heisst es: Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlange, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmten und offenlegten, wie sie gestimmt hätten. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen gemäss Mitteilung des Asip «weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus» und überstiegen die Kapazitäten von vielen Pensionskassen.
Mit einem Anteil von rund 6,5 Prozent am Aktienmarkt im Jahr 2010 – gemessen an der Gesamtmarktkapitalisierung (SPI) – vereinten die Schweizer Pensionskassen «weitaus weniger Stimmenmacht auf sich als allgemein wahrgenommen», erklärt der Asip.
Der Verband fürchtet, dass die Initiative von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) zu einem grossen Zusatzaufwand führt und zusätzliche Verwaltungskosten verursacht. Daher lehne der Asip die Initiative ab und unterstütze den indirekten Gegenvorschlag.
Zinsentscheid “skandalös”, “Bückling” vor der Assekuranz
Travail.Suisse schreibt zum Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1,5% zu belassen: “Mit dem Entscheid verweigert der Bundesrat den Arbeitnehmenden eine angemessene Beteiligung an den guten Erträgen. Damit stellt der Bundesrat die Berechtigung des Zwangssparens in Frage. Zudem zeigt die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat mit diesem Entscheid ihr wahres Gesicht: Alles für die Lebensversicherungen, wenig für die Arbeitnehmenden. Dieser Kniefall vor den Lebensversicherern, deren Gewinne dank einem tiefen Mindestzinssatz noch höher ausfallen werden, ist skandalös.”
Der Gewerkschaftsbund meint: “Nun ist der Bundesrat dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.”
Mindestzins bleibt bei 1,5%, Prüfung einer Ex-Post-Festlegung
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auch im kommenden Jahr bei 1.5% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes ausgesprochen.
In einer Mitteilung des BSV wird ausgeführt: “Angesichts der rekordtiefen Zinssätze und der weiterhin bestehenden beträchtlichen Unsicherheiten hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz bei 1.5% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge, welche an ihrer Sitzung vom 3. September 2012 mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5% befürwortet hatte. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2.5% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.5% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände grossmehrheitlich für 1.5% ausgesprochen hatten.”
Aktuell wird der Mindestzinssatz im Voraus für das folgende Jahr festgelegt. Dies bedeutet, dass von der Festlegung des Zinssatzes bis zur Gutschrift des Zinses auf dem Vorsorgeguthaben am Ende des folgenden Jahres rund 14 Monate verstreichen. Eine alternative Möglichkeit wäre, den Mindestzinssatz jeweils per Ende des laufenden Jahres, also z.B. Ende 2014 für das Jahr 2014 festzulegen (sogenannte Ex-Post-Festlegung). Dies hätte den Vorteil, dass die Entwicklung der Anlagemärkte zu diesem Zeitpunkt weitgehend bekannt ist. Allerdings muss dann eine Lösung gefunden werden für Versicherte, die unter dem Jahr die Vorsorgeeinrichtung verlassen. Der Bundesrat hat den Auftrag gegeben, die Ex-Post-Festlegung des Mindestzinssatzes bis Juni 2013 zu prüfen und ihm diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten.
Mindestzins 2013: Der Bundesrat zaudert
“Noch nie hat der Bundesrat die Festsetzung des Mindestzinssatzes so lange hinausgezögert wie in diesem Jahr” schreibt der Schweiz. Versicherungsverband in einer Mitteilung und fährt hoffnungsvoll aber wohl nicht ganz ohne Befürchtungen fort: “Die Schweizer Privatversicherer sind zuversichtlich, dass die Regierung mit ihrem Entscheid für 2013 ein klares Zeichen für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen wird. Verantwortungsvoll und unabhängig von kurzfristigen Verheissungen der Finanzmärkte oder Druckversuchen der Gewerkschaften. Zahlreiche autonome Pensionskassen befinden sich weiterhin in Unterdeckung. Ein zu hoher Mindestzins würde ihre nachhaltige Sanierung gefährden.” Der SVV verweist auch auf den Entscheid der BVG-Kommission: “Die Gewerkschaft Travailsuisse will gemäss ihrer heutigen Medienmitteilung den Bundesrat nun beeinflussen und ihn zu einer Anhebung des Mindestzinssatzes bewegen. Dies obwohl die BVG-Kommission dem Bundesrat empfiehlt, den Mindestzinssatz für 2013 bei 1,5 Prozent zu belassen. Der Entscheid der Kommission für 1,5 Prozent fiel deutlich aus: Mit 13 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften sind mit 5 Sitzen in diesem Gremium vertreten.”
Travail.Suisse schreibt in ihrer Mitteilung: “Travail.Suisse hat den zuständigen Bundesrat Berset zusammen mit anderen Arbeitnehmerorganisationen in einem Brief aufgefordert, die aktiv Versicherten 2013 mit einem höheren Mindestzinssatz an den positiven Erträgen zu beteiligen. Der Mindestzinssatz soll auf mindestens 2 Prozent angehoben werden. Dies als positives Signal und als notwendiges Bekenntnis für eine leistungsfähige zweite Säule. Das ist angesichts der Jahresperformance von rund 6 bis 7 Prozent immer noch sehr vorsichtig und trägt der Ungewissheit um die Zukunft des Euro und bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung genügend Rechnung. Die Beibehaltung auf dem aktuellen Tiefststand von 1.5 Prozent hingegen würde von den Arbeitnehmenden nicht verstanden, die Berechtigung des kollektiven Zwangssparens in der beruflichen Vorsorge in Frage stellen und einseitig den Interessen der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.”
PW. Mit dem BVG-Mindestzins 2013 muss Berset den ersten heiklen Entscheid seiner Amtszeit fällen. Bisher hat er sich vor allem mit schönen Reden zu Kulturthemen und etwas nebulösen Ankündigungen hervorgetan. Das BSV ist in seinen Spitzenpositionen, was das BVG betrifft durchweg mit SP-Mitgliedern besetzt. Aber diese kennen die aktuelle Lage der Pensionskassen. Man wartet nun gespannt, ob der Sachverstand im Bundesamt oder die parteipolitische Perspektive des Magistraten letztlich den Ausschlag gibt. Der späte Entscheid lässt darauf schliessen, dass hinter den Kulissen heisse Diskussionen laufen. Weltbewegende Wirkung hätte ein Satz von 2 statt 1,5% nicht, aber das damit verbundene Signal wäre das falsche.
Sandy legt unsere Website lahm
Am Dienstag Abend erreichte uns ein Email unseres Web-Providers in New York: Die Stromversorgung sei zusammen gebrochen, die unteren Räumlichkeiten der Anlagen in lower Manhattan überschwemmt und der Diesel für die Notstromaggregate reiche nur noch für wenige Stunden. Es sei mit dem baldigen Zusammenbruch der Übertragung zu rechnen. Und so ist es dann auch gekommen. Unsere Website war längere Zeit nicht mehr erreichbar und gegenwärtig auch nur sporadisch. Allerdings sind die Daten gesichert und in absehbarer Zeit ist mit einer Normalisierung zu rechnen.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung
Gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen berechnet und publiziert den Satz der Anpassung.
Diese sogenannten Risikorenten werden nach dreijähriger Laufzeit zum ersten Mal angepasst. Die darauffolgenden Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.
Somit werden auf den 1. Januar 2013 die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2009 laufen, erstmals an die Teuerung der vergangenen drei Jahre angepasst. Berechnet wird der Satz auf der Basis des Konsumentenpreisindexes im September 2012 (99,3; Basis Dezember 2010=100) und im September 2009 (98,9), womit sich eine Anpassung um 0,4% ergibt. Angesichts der jeweils entsprechenden Preisentwicklung werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2009 entstanden sind, auf 2013 nicht angepasst.
Neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24’360 auf 24’570 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20’880 auf 21’060 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’739 Franken (heute 6’682) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33’696 Franken (heute 33’408) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Swisscanto PK-Herbstgespräch: Aufhellungen und offene Fragen
Swisscanto hat an ihrem traditionellen Herbstgespräch zur Situation der 2. Säule einige positiv stimmende Daten zur Entwicklung von Performance und Deckungsgrad im laufenden Jahr bekannt gegeben. Trotz der anhaltenden Währungsturbulenzen und Eurokrise haben sich insbesondere Aktien gut entwickelt. Der Pictet-Index BVG 25 legte seit Jahresbeginn um 6,7% zu, BVG 25plus um 6,9%. Entsprechend haben sich die Deckungsgrade verbessert. Aufgrund eigener Hochrechnungen kommt Swisscanto laut Othmar Simeon per Ende August für die privaten Kassen auf einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 107% (Ende 2011: 103%). Bei den öffentlichen Kassen erreichen jene mit Vollkapitalisierung (keine Staatsgarantie) 99 (95)%, die mit Teilkapitalisierung 75 (72)%. Das Jahr ist damit nach Einschätzung von Swisscanto besser als erwartet verlaufen und dürfte eine Performance zwischen 6 und 8% ergeben. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt die Stabilisierungspolitik der Nationalbank, welche den Kassen Währungsverluste erspart hat.
Die weitere Kapitalmarktentwicklung sieht aufgrund der von der EZB abgegebenen Garantien ebenfalls recht gut aus. Die meisten Aktienmärkte sind laut Peter Bänziger, CIO von Swisscanto, unterbewertet. Dies weniger in der Schweiz als insbesondere in der EU, wo die Unterbewertung einen historischen Höchststand erreicht hat. Die Wirtschaftsaussichten sind hingegen weniger rosig. Die höchste Wahrscheinlichkeit wird für die Weltwirtschaft einem Szenario mit Stagflation eingeräumt (60%), es folgen “Japanisierung” (25%), Depression (10%) und rasche Erholung (5%).
Also Entwarnung für die 2. Säule mit dem steten Ruf der Kassen nach einer weiteren Senkung des Umwandlungssatzes? Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, warnte, dass mit den politischen Entscheiden nicht mehr allzu lange zugewartet werden dürfe. Den meisten Kassen fehlen ausreichende Schwankungsreserven. Es gehe nicht um Abbau, sondern um Sicherung der Leistungen. Die folgenden Fragen müssten beantwortet werden: Finanzierung bei tiefem Zinsniveau und DG, Anpassung der Leistungsparameter, Anstieg der Lebenserwartung und Generationensolidarität (Umverteilung). Der ASIP favorisiert eine UWS-Anpassung mit flankierenden Massnahmen, um das bestehende Leistungsziel (incl. AHV 60%) garantieren zu können. Ein Ausgleich für die UWS-Senkung über die AHV wird angesichts der Tatsache, dass diese in wenigen Jahren massiv mit den Auswirkungen der Demographie zu kämpfen haben wird, entschieden abgelehnt.
Konrad verwies bezüglich UWS-Anpassung schliesslich darauf, dass viele Pensionskassen ihren Umwandlungssatz sozialpartnerschaftlich bereits auf ein Niveau gesenkt hätten, das von den Gewerkschaften als unakzeptabel qualifiziert werde.
Mindestzins und Rentenklau
Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweiz. Gewerkschaftsbund, hat zur Diskussion des BVG-Mindestzinses 2013 die Rentenklau-Keule hervorgeholt und macht in Versicherer-Bashing. Die tragische Situation der Arbeitnehmervertreter in der BVG-Kommisssion zeigt er anhand der Stimmenverhältnisse auf. Nur fünf der 19 Mitglieder kommen von Gewerkschaften, hingegen gehören sieben der “Pensionskassen, Banken- und Versicherungslobby” an. Dass von den 5 aber nur gerade einer für einen höheren Satz als 1,5% gestimmt hat, bleibt zweckmässigerweise unerwähnt. Die Machtverteilungs-Artithmetik, immer schon wenig überzeugend, verliert damit jeden Sinn. Vielleicht sollte der SGB sein Argumentarium bei Gelegenheit aktualisieren.
Artikel Lampart
