Im Treuhänder 3/2011 gehen Benno Ambrosini und Ruben Lombardi auf die Anwendung der Generationensterbetafeln und deren Auswirkung auf Erfolg- und Erfolgsrechnung ein. Im Vorspann zu ihrem Beitrag heisst es: “Mit den technischen Grundlagen BVG 2010 steht zum ersten Mal in der Schweiz eine Generationentafel zur Verfügung, die auf Beobachtungen der Sterblichkeit von mehrheitlich privatrechtlichen Pensionskassen basiert. Generationentafeln berücksichtigen die zukünftige Veränderung der Sterblichkeit (gemäss verwendetem Modell) und erfüllen somit die Vorgaben von IAS 19 für die bestmögliche Einschätzung der Annahmen (best estimates) optimal.” Im Fazit wird festgehalten: “Die Verwendung der Generationentafeln dürfte sich in den nächsten Jahren – analog zu anderen Ländern – als «best practice» etablieren.”
Aktuarielles
Libera Horizonte: Technische Grundlagen BVG 2010
In der neusten Ausgabe der “Horizonte” befasst sich Libera mit den technischen Grundlagen BVG 2010. Dazu heisst es: “Die technischen Grundlagen BVG 2010 belegen, dass die Schweizerinnen und Schweizer immer älter werden. Neu stehen den Pensionskassen neben den Periodentafeln auch Generationentafeln zur Verfügung. So kann das oberste Organ wählen, welche Grundlagen für die Bilanzierung der Vorsorgeverpflichtungen und für die Festlegung der reglementarischen Beiträge und Leistungen verwendet werden sollen.” Ausgiebig wird dabei auf die Differenzen von Perioden- und Generationentafeln ausgegangen, welche neuerdings vermehrt Aufmerksamkeit finden.
Strukturreform: Stellungnahme der Kammer der PK-Experten
In ihrer Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform hält die Kammer der Pensionskassen-Experten u.a. fest: *Wir sind der Meinung, dass mit der 1. BVG-Revision bereits die notwendigen Schritte für mehr Transparenz und Governance eingeleitet wurden. Eine konsequente Anwendung der geltenden Bestimmungen erachten wir als ausreichend. Mit überbordenden Regulierungen laufen wir Gefahr, dass am Schluss nur noch einige wenige, weitgehend uniforme Vorsorgeeinrichtungen bestehen bleiben und sich die Sozialpartner, insbesondere die Arbeitgeber, aus der beruflichen Vorsorge verabschieden. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Vielzahl und die Vielfalt von Vorsorgelösungen ein Qualitätsmerkmal der zweiten Säule in der Schweiz bilden.”
Aus grundsätzlicher Sicht kritisiert die Kammer, dass “sich für verschiedene Verordnungsartikel keine ausreichende Stütze im Gesetz findet. Die im Rahmen der Strukturreform durch das Parlament vorgesehene Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen beschränkt sich auf die Artikel 53a, 53k, 64c Abs. 3 sowie 65 Abs. 4 BVG. Weitergehende Anpassungen der Verordnung sind aufgrund einer fehlenden Ermächtigung durch den Gesetzgeber klar abzulehnen.
Es besteht der Eindruck, dass der Bundesrat den Stiftungsräten und übrigen Akteuren in der 2. Säule offenbar nicht zutraut, ihre Aufgaben selbständig und pflichtgemäss wahrzunehmen. Nachfolgend finden Sie unsere Bemerkungen zu sämtlichen Bestimmungen, die unseres Erachtens überarbeitet oder gestrichen werden sollten. Aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten erachten wir insbesondere die Bestimmungen von Art. 40 BVV 2 (Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge) sowie von Art. 46 BVV 2 (Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) als zwingend anpassungsbedürftig.”
NZZ: “Beschönigende Sterbetafeln”
Die neuen BVG-2010-Grundlagen stellen neu auch Generationentafeln zur Verfügung. Pascal Renaud (Aon Hewitt) erwartet, dass viele Pensionskassen nun von Perioden- auf Generationentafeln wechseln. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus sei die Anwendung der Generationentafeln konsequent.
Christian Dreyer, Geschäftsführer der Pensionskassen-Beratung Tertium datur, hofft, dass die neuen technischen Grundlagen für viele Pensionskassen ein «Weckruf» sind. Laut ihm hinken viele Kassen der Realität hinterher. Einrichtungen, die sich bei der Lenkung ihrer Bilanz nach Periodentafeln richteten, schauten lediglich in den Rückspiegel, sagt Dreyer. Mit den Generationentafeln blicke man wenigstens nach vorn, wenn auch nicht um die Kurve, heisst es in der NZZ.
Experten-Kammer: Diskontsätze per 31.12.2010, neue IFRS-Anforderungen an Experten
Die Kammer der Pensionskassen-Experten publiziert “im Sinne einer praktischen, unverbindlichen Empfehlung” vierteljährlich einige für IFRS und US GAAP relevante Diskontsätze. Die Sätze werden aufgrund der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder als jeweilige Durchschnittswerte mit anschliessender Bandbreitenempfehlung von +/-0.25 Prozentpunkten erfasst. Die Diskontsätze beziehen sich auf Schweizer Franken und auf eine Duration der Vorsorgeverpflichtungen von 10 bzw. 15 Jahren.
Die Kammer orientiert zudem ihre Mitglieder, dass sie von der Treuhand-Kammer darauf aufmerksam gemacht wurde, dass eine neue Anforderung im Rahmen der Revisionstätigkeit nach IFRS besteht. In Zukunft müssen die Experten bestätigen, dass sie über die berufliche Fähigkeit verfügen, eine Bewertung nach IAS 19 durchzuführen und die notwendige Objektivität gegenüber dem Auftraggeber haben.
Auf der Website der Kammer sind die Standarttexte, die in den mathematischen Bericht eingefügt oder als separates Schreiben abgefasst werden können, einsehbar. Die Kammer hält fest, dass beim Fehlen einer Bestätigung oder bei einer ungenügenden Formulierung die Revisionsgesellschaft gezwungen ist, im Namen des Auftragsgebers, eine zufriedenstellende Bestätigung einzufordern.
FRP 4: Technischer Zinssatz gibt zu Reden
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat den Text ihrer Fachrichtlinie 4 zum technischen Zinssatz auf ihrer Website aufgeschaltet. Der Inhalt mit Formel zur Berechnung sowie das daraus folgende Resultat für das Jahr 2010 (und die vorausgehenden Jahre) hat Erstaunen ausgelöst.
Der technische Referenzzinssatz wird ausgehend vom arithmetischen Mittel
bestimmt, das zu 2/3 mit der durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre
und zu 1/3 mit der aktuellen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen gewichtet wird;
das Ganze wird um 0.5% vermindert. Die Formel lautet damit:
Daraus ergeben sich folgende Referenzgrössen für die Jahre seit 2005:
Bemerkenswert sind nicht nur die grossen jährlichen Schwankungen um bis zu 0,5 Prozentpunkte von einem Jahr aufs nächste, sondern ist auch die absolute Höhe für das laufende Jahr, die deutlich über den sonst abgegebenen Empfehlungen der Kammer liegt. Abweichungen um 0,25% und mehr nach oben sind vom Experten schriftlich zu begründen.
In einem Gespräch mit der Schweizer Personalvorsorge hat Kammer-Präsident Olivier Vaccaro Stellung bezogen. “Natürlich ist der aktuelle Wert des Referenzzinses von 4.25 Prozent zu hoch. Doch in den nächsten Jahren wird er sich gegen 3 Prozent absenken. Was wäre gewesen, wenn wir einen Wert von 3 Prozent vorgeschrieben hätten? Viele Kassen müssten drastisch Beiträge erhöhen oder Leistungen kürzen.” Und weiter: “Die Formel ist nicht sehr wissenschaftlich, das räume ich ein, aber sie hat den Vorteil, dass sie der Entwicklung folgt und sich selber korrigiert.”
Fachrichtlinie / Website Kammer
BVG 2010: Rascher Anstieg der Lebenserwartung
Die neuen technischen Grundlagen BVG 2010 für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen in der beruflichen Vorsorge sind erschienen. Sie belegen, dass die Schweizerinnen und Schweizer immer älter werden. Neu stellen die BVG 2010 neben den Periodentafeln auch Generationentafeln zur Verfügung. Die Aufbereitung erfolgte unter der Leitung der Beratungsunternehmen Aon Hewitt und LCP Libera.
Für die technischen Grundlagen BVG 2010 haben 14 autonome Pensionskassen ihre Daten der Jahre 2005 bis 2009 zur Verfügung gestellt. Die Datenbasis umfasst rund 1,2 Millionen aktive Versicherte und 750’000 Rentner. Die Auswertung der Daten ergab, dass die Lebenserwartung für 65-jährige Männer innerhalb von fünf Jahren um etwa ein Jahr auf 18,9 Jahre und für gleichaltrige Frauen um knapp ein halbes Jahr auf 21,4 Jahre gestiegen ist.
Der BVG-Mindestumwandlungssatz für die Berechnung der gesetzlichen Mindestaltersrenten sinken müsste entsprechend sinken, um die Pensionskassen vor Verlusten zu bewahren. Legt man für das Jahr 2010 einen technischen Zinssatz von 3,5 Prozent und eine Gewichtung von 70% Männern und 30% Frauen zu Grunde, müsste der BVG-Mindestumwandlungssatz bei 6,41 Prozent liegen. Das entspricht ungefähr dem Wert, der am 7. März 2010 per Volksabstimmung abgelehnt wurde. Mit einem technischen Zinssatz von 3 Prozent dürfte der BVG-Mindestumwandlungssatz gar nur noch 6,08 Prozent betragen.
Othmar Simeon: Ein neues Rentenmodell
Der Leiter der Swisscanto Vorsorgeberatung, Othmar Simeon, hat in der UnternehmerZeitung das Thema der zunehmenden Ungleichgewichte mit der schiefen Lastenverteilung zwischen Aktiven und Rentnern aufgegriffen. Als Lösung schlägt er die Aufteilung der Altersleistung in eine Grund- und Zusatzrente vor.
Simeon hält fest: “Das Modell Grundrente/Zusatzrente könnte schon unter dem heutigen Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) von einem grossen Teil der Pensionskassen praktiziert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass das sogenannte BVG-Minimum nicht verletzt wird. Die Vorsorgepläne vieler Kassen übertreffen jedoch das gesetzliche Rentenminimum deutlich und könnten deshalb durch Reglementsänderungen das solidarische Modell einführen. Soll das neue System hingegen flächendeckend zur Anwendung kommen, wäre eine Änderung des BVG nötig. Deshalb ist es wichtig, dass sich Pensionskassen, Vorsorgeexperten und Politiker, die letztlich für die gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind, stärker mit dieser Idee des Rentensplits befassen. Eine Umsetzung dieses Prinzips würde zweifellos unseren Vorsorgeeinrichtungen zu mehr Akzeptanz bei den verschiedenen Beteiligten verhelfen. Wichtig ist nun, die Weichen für solche Reformen rechtzeitig zu stellen.”
Kammer der PK-Experten: Fachrichtlinie zum technischen Zins
Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27. Oktober 2010 hat die Kammer der Schweizerischen Pensionskassen-Experten eine Fachrichtlinie (FRP 4) über den technischen Zins verabschiedet. Diese Fachrichtlinie tritt am 1.1.2012 in Kraft. In einer Mitteilung der Kammer heisst es:
Eine grosse Mehrheit der Experten hat sich dafür ausgesprochen, dass der technische Zins, der dem paritätischen obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung empfohlen wird, mit einer angemessenen Marge, langfristig unterhalb der erwarteten Rendite liegt.
In der Fachrichtlinie wurde ein Referenzzinssatz bestimmt. Der Experte muss rechtfertigen, wenn der technische Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung den Referenzzinssatz um mehr als 0.25% überschreitet. Ohne Begründung der Abweichung muss der Experte dem obersten Organ Massnahmen vorschlagen, wie die Überschreitung des Referenzzinssatzes innert 7 Jahren beseitigt werden kann.
Kammer der PK-Experten: Richtwerte für die Diskontsätze Q3 2010
Die veröffentlichten Diskontsätze der Kammer der Pensionskassen-Experten wurden aufgrund der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder als jeweilige Durchschnittswerte mit anschliessender Bandbreitenempfehlung von +/-0.25%-punkten erfasst. Die Diskontsätze beziehen sich auf Schweizer Franken und auf eine Duration der Vorsorgeverpflichtungen von 10 bzw. 15 Jahren.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%
Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz auch im nächsten Jahr bei 2% zu belassen, heisst es in einer Mitteilung des BSV. Die Festlegung des Satzes erfolgt auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat im letzten Jahr mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Weiter heisst es in der Meldung: “Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest und Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat am 18. September 2009 empfohlene Formel ergibt per Ende Juli 2010 einen Wert von 2.18% und per Ende August einen solchen von 2.08%. Zu beachten ist ausserdem, dass die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise bisher noch nicht kompensiert werden konnte. Auch verharren die aktuellen Zinsen auf rekordtiefem Niveau. Im Vorjahr ergab die von der Kommission favorisierte Formel einen Wert von 1.93% und wurde auf 2% aufgerundet. Ausgehend von den Ergebnissen der Formel werden mit einem Mindestzinssatz von 2% die aktuellen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt. Der Bundesrat folgt damit dem Antrag der BVG-Kommission. Auch in den kommenden Jahren soll diese Formel als Ausgangsbasis für die Festlegung des Mindestzinssatzes verwendet werden.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 30. August 2010 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% empfohlen. Die Vorschläge reichten von 1.5% bis 2.75%. Bei der Konsultation der Sozialpartner votierten die Gewerkschaften für 2.75%, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von maximal 2% aussprachen.”
Willy Thurnherr: «Favorisiere die ökonomische Betrachtungsweise»
Der PK-Experte Willy Thurnherr von Mercer äussert sich im Zusammenhang mit dem PK-Rating in einem Interview beim Tages-Anzeiger zu aktuellen Fragen der beruflichen Vorsorge. Konkret ging es dabei u.a. um den ökonomischen Deckungsgrad und damit verbundene Fragen der Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen. Auszüge aus dem Gespräch:
“Herr Thurnherr, was würde geschehen, wenn die Pensionskassen den ökonomischen Deckungsgrad berechnen und ausweisen müssten?
Würde man ohne Übergangsfrist wechseln, dann wären die Folgen dramatisch, besonders für Kassen mit vielen Rentnern. Es gibt Pensionskassen, die mit einem technischen Zins von 3,5 bis 4 Prozent rechnen. Dies entsprach den ökonomischen Gegebenheiten vor 10 bis 15 Jahren. Seither sind die Zinsen markant gefallen, und es ist keine Trendwende in Sicht. Die Rentenverpflichtungen würden um 15 bis 25 Prozent steigen, wenn der Diskontsatz – zum Beispiel – auf 2 Prozent festgesetzt würde. Eine Umstellung hätte enorme Auswirkungen auf die Bilanzen von Pensionskassen.
Unsere Berechnungen zeigen, dass der Deckungsgrad der Teilnehmer am PK-Rating um 10 Prozentpunkte fallen würde. Ist dies repräsentativ?
Im Durchschnitt, so schätze ich, würde eine ökonomische Betrachtung sicher um 10, eventuell sogar um bis zu 20 Prozent des Deckungsgrads von schweizerischen Pensionskassen reduzieren. Damit würden ihre Verpflichtungen um mindestens 60 Milliarden Franken zunehmen. Viele Pensionskassen würden auf einen Deckungsgrad von 80 bis 90 Prozent zurückgeworfen und müssten saniert werden.
Aktuelle Diskontsätze der Kammer der PK-Experten
Im Sinne einer “praktischen und unverbindlichen Empfehlung” veröffentlicht die Kammer der Pensionskassen-Experten vierteljährlich einige für IFRS und US GAAP relevante Diskontsätze.
Die veröffentlichten Diskontsätze werden aufgrund der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder als jeweilge Durchschnittswerte mit anschliessender Bandbreitenempfehlung von +/-0.25% Punkten erfasst. Die Diskontsätze beziehen sich auf Schweizer Franken und auf eine Duration der Vorsorgeverpflichtungen von 10 bzw. 15 Jahren.
Sätze per 30.6.10 / Website Kammer
EU hält Rente mit 70 für notwendig
Die Deutschen gehen heute mit 62 in Rente, die Niederländer mit 61 und die Franzosen gar schon mit 59 Jahren. Nach Ansicht des EU-Sozialkommissars László Andor ist dies in Zukunft nicht mehr bezahlbar. In einem Strategiepapier wird Rentenalter 70 empfohlen.
Derzeit stehen in der EU zehn Arbeitnehmer vier Rentnern gegenüber. Wegen einbrechender Geburtenraten und der steigenden Lebenserwartung sei eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters bis 2040 auf zunächst 67 Jahre, ab 2060 auf 70 Jahre notwendig, um dieses Verhältnis zu wahren, heisst es in der EU-Statistik. Bliebe das tatsächliche Renteneintrittsalter stabil bei rund 60 Jahren, müssten in 50 Jahren zehn Arbeitnehmer Beiträge für acht Rentner einzahlen.
Treuhänder: Bruno Christen – Die neue Kontrollpyramide
Die Vorschriften der Strukturreform zielen auf das Prüfungs- und Aufsichtskonzept
in der beruflichen Vorsorge. So werden auf den 1. Juli 2011 Governance-Regeln und
auf den 1. Januar 2012 eine neue Aufsichtsorganisation in Kraft treten. Die Revisionsstellen
und die Experten für berufliche Vorsorge müssen in Zukunft zahlreiche neue
Bestimmungen einhalten und sie werden einem Zulassungsprozedere unterworfen, heisst es im Vorspann zum Artikel von Bruno Christen im Treuhänder 6-7/2010.
Christen schreibt als Fazit: “Begrüsst wird insbesondere von den überregional tätigen Revisions- und Beratungsunternehmen, dass die Anzahl der Direktaufsichtsbehörden abnimmt und die politisch weniger verflochtene Oberaufsicht verstärkt wird. Damit verspricht man sich einen Professionalisierungsschub und eine weitere Vereinheitlichung der Aufsicht. Dies wird es den Aufsichtsbehörden besser als bisher ermöglichen, schwache oder unbrauchbare Prüfungsleistungen der Experten und Wirtschaftsprüfer zu erkennen und unqualifizierte Personen in letzter Konsequenz auch auszuschliessen.
Die neuen Vorschriften werden den bei den Revisionsstellen und Expertenbüros stattfindenden Spezialisierungstrend weiter fördern oder sogar erzwingen. Wer sich nur nebensächlich mit Mandaten von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen befasst, und wer nicht gewillt ist, die branchenspezifischen Entwicklungen intensiv zu verfolgen, wird die Tätigkeit für
Vorsorgeeinrichtungen über kurz oder lang aufgeben müssen. Das gilt unabhängig davon, ob die Person selbständig ist oder ob sie bei einem kleinen oder grösseren Unternehmen angestellt ist.”
Artikel Christen