Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen am Kapitalmarkt sind eine Herausforderung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge. Im Bericht «Überlegungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge» beschäftigen sich ausgewiesene Experten mit der nachhaltigen Finanzierung der zweiten Säule und den erforderlichen rechtlichen Anpassungen. Sie beurteilen den Alterssparprozess und den Risikoprozess und formulieren Lösungsvorschläge. Diese sollen die Diskussion über die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge auf einer sachlichen Basis in Gang bringen.

Die Autoren kommen aus der Assekuranz. Es sind Othmar Baumann, AXA Winterthur; Andri Gross, Aktuar SAV, Zurich; Jörg Kistler, Swiss Life; Felix Schmidt, Aktuar, Basler; Arnold Schneiter, Aktuar SAV und PK-Experte; Andreas Zingg, Swiss Life. Ihre Vorschläge fassen die Autoren wie folgt zusammen:

Die immer deutlicher zu Tage tretenden Tatsachen der tieferen Kapitalerträge («dritter Beitragszahler») und die grundsätzlich erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung bei guter Gesundheit haben zur Folge, dass das verfassungsmässige Leistungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung durch die 1. und 2. Säule mittelfristig in Frage gestellt ist. Folgende kombinierbaren Lösungsvorschläge mit Blick auf den Aufbau der Altersguthaben bieten sich in der 2. Säule an:

  • Verstärkung der BVG-Altersguthaben durch Anheben der BVG-Altersgutschriftensätze
  • Flachere Sparbeitragsstaffelung
  • Früher einsetzender Sparprozess
  • Erhöhung des Rentenalters
  • Weitergehende Flexibilisierung des Rentenalters, vorzeitige und aufgeschobene teilweise oder volle Pensionierung zwischen Alter 60 und 70.

 

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Bezüglich der Risiken Invalidität und Tod schreiben sie: Um die BVG-Risikoleistungen bei einer unvollständigen Beitragsdauer zu verbessern und ein transparenteres Leistungspaket im Invaliditäts- und Todesfall BVG zu gewährleisten, stehen BVG-lohnabhängige Risikoleistungen im Raum:

  • Temporäre Invalidenrente: 36 Prozent BVG-Lohn
  • Ehegattenrente: 24 Prozent BVG-Lohn
  • Spar- und Risikobeitragsbefreiung bei Invalidität
  • Voller oder teilweiser Verzicht auf BVG-Kinderrenten zwecks Vermeiden oder Reduzieren von Leistungskürzungen infolge Überentschädigung. Eventuell Verzicht auf Anrechnen temporärer Kinderrenten bei der Berechnung der Überentschädigung.

Die aufschlussreiche Studie kann von der Website des SVV heruntergeladen werden.

 Studie