In der neuen Ausgabe ihrer Hot Topics behandelt Towers Watson die neuen technischen Grundlagen BVG 2010 und deren Auswirkungen auf die IAS-Rechnungslegung. Der Fokus liegt dabei primär auf der Anwendung der Generationentafeln, welche die künftige, steigende Lebenserwartung berücksichtigen. Die Anwendung dieser Tafeln dürfte zu einer markanten Zunahme der Verpflichtungen und Kosten gegenüber den derzeit verwendeten Periodentafeln führen.
Aktuarielles
Das Ende der EVK-Grundlagen
In einem Beitrag zu den Sterbetafeln schreiben Werner Koradi und Thomas Keller in der Schweizer Personalvorsorge: “Bis anhin wurden drei öffentlich zugängliche Sterbetafeln und Rechnungsgrundlagen erarbeitet: Eidgenössische Versicherungskasse (EVK), Versicherungskasse der Stadt Zürich (VZ) und BVG. Die bisher von der Pensionskasse des Bundes PUBLICA erstellten EVK-Grundlagen werden nicht mehr weiter geführt. Dafür stellt die PUBLICA nun ihre Daten sowohl für die Erstellung der BVG- als auch der VZ-Grundlagen zur Verfügung. Die grösste Schweizer Pensionskasse beeinflusst somit die Ergebnisse beider Rechnungsgrundlagen. Die Grundlagen BVG 2010 können auf der Website www.bvg2010.ch bestellt werden. Die Grund lagen VZ 2010 werden im Herbst 2011 erscheinen.”
Von Perioden- zu Generationentafeln
C.Thüring und R.Kirchhofer, PK-Experten bei LCP Libera, haben in der Schweizer Personalvorsorge 5/11 einen Beitrag zum Thema Perioden- und Generationentafeln publiziert und die Unterschiede der beiden Methode analysiert. Sie kommen zum Schluss: “Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Vorsorgeverpflichtungen mit Periodentafeln bilanzieren, tragen der laufenden Zunahme der Lebenserwartung Rechnung, indem sie die Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger in der Regel mit 0.5 Prozent pro Jahr erhöhen. Die Kosten der Zunahme der Lebenserwartung gehen somit zulasten der Vermögensrendite.
Mit der Generationentafel entfallen diese jährlich wiederkehrenden Kosten. Entsprechend reduziert sich die Sollrendite auf den Vorsorgekapitalien der Rentner. Die Bilanzierung mit der Generationentafel erfordert jedoch rund 4 bis 5 Prozent höhere Deckungskapitalien. Vorsorgeeinrichtungen bilden regelmässig technische Rückstellungen, um den Wechsel auf eine aktualisierte Periodentafel zu finanzieren. In den meisten Fällen dürften die vorhandenen technischen Rückstellungen jedoch nicht für einen Wechsel auf eine Generationentafel ausreichen.”
UWS: BSV prüft Modell der Bonusrente
Trotz Volksnein ist eine erneute Senkung des Umwandlungssatzes unumgänglich, das hat man beim BSV längst begriffen. Die NZZamSonntag, schreibt, dass man in Bern ein Konzept für einen “fairen Umwandlungssatz” entwickelt. Dies bedeute, dass der Satz zwar wie gefordert sinken soll, diese Senkung aber zumindest für Menschen mit tiefen Einkommen abgefedert wird. Die NZZaS schreibt: In Frage kommt für BR Burkhalter dabei das Modell einer «Bonus-Rente». Nach diesem Konzept würde eine Rente künftig in zwei Teile aufgespalten, in einen garantierten Teil und einen «Bonus»-Teil, der von der finanziellen Lage der Pensionskasse abhängig wäre. In der Schweiz eingeführt wurde diese Idee von der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers, die sie bei der hauseigenen Pensionskasse anwendet. Dort erhalten die Rentner 88 Prozent ihrer Rente garantiert, der Rest wird alle drei Jahre der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Bei der Einführung vor fünf Jahren belief sich der «Bonus» auf 14 Prozent, derzeit sind es nur noch 10 Prozent. Ein Vorteil dieser Lösung besteht laut BSV darin, dass bei finanziellen Schwierigkeiten automatisch auch die Rentner zur Sanierung ihrer Pensionskasse beitragen. Heute ist dies nur selten der Fall, was Burkhalter wegen der Alterung der Gesellschaft als problematisch einstuft.”
Über die Idee der Bonus-Rente hat sich am 12.5.11erstmals die zuständige Expertenkommission des Bundes gebeugt – und das Modell zur weiteren Abklärung empfohlen. Auch in diesem Gremium herrschte die Meinung vor, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes nötig ist, dass diese aber politisch nur in Begleitung von flankierenden Massnahmen Chancen hat. Die Kommission unterstützt darum auch die anderen Kompensationsvorschläge, welche das BSV in seinem Entwurf zur Diskussion stellte. Darunter sind beispielsweise höhere Altersgutschriften und das Anheben des versicherten Lohnes. Gestützt auf diese Diskussion werden Burkhalters Fachleute ihre Vorschläge nun vertiefen, im Herbst möchte der Sozialminister dann die Anhörung dazu eröffnen. Schon heute ist freilich absehbar, dass sein Bericht heftige Kontroversen auslösen wird.
Artikel NZZaS / Das PwC-Modell
Soziale Sicherheit CHSS 2/11: Synthesebericht FoP-IV, neue demographische Grundlagen
Die Nr. 2/11 der Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV behandelt schwergewichtig den Synthesebericht FoP-IV. In der Rubrik “Vorsorge” werden die demographischen Rechnungsgrundlagen 2010 dargestellt. Die vom BSV erstellten Grundlagen umfassen eine Aktualisierung der Überlebensordnung sowie eine Neumodellierung der Aktivitätsordnung, welche vor allem im Haftpflichtrecht ihre praktische Anwendung findet.
Seit dem Jahr 2000 ist insbesondere die Lebenserwartung der Männer massiv gestiegen. Im Jahr 2009 haben die neugeborenen Knaben mit im Schnitt 79,8 Jahren eine um 2,9 Jahre längere Lebenserwartung als die im Jahr 2000 geborenen. Bei den neugeborenen Mädchen beobachtet man im selben Zeitraum eine Zunahme um 1,8 Jahre auf 84,4 Jahre. Im Alter 65 ist sie bei den Männern seit 2000 um 1,8 Jahre auf 18,8 Jahre und bei den Frauen um 1,3 Jahre auf 22,0 Jahre gestiegen.
In den kommenden 20 Jahren dürfte sich dieser Trend fortsetzen. Die Lebenserwartung bei Geburt dürfte bei den Knaben auf 84,2 Jahre und bei den Mädchen auf 88,2 Jahre anwachsen. Im Alter 65 wird im Jahre 2030 mit einer Lebenserwartung von 22,2 Jahren bei den Männern und von 25,2 Jahren bei den Frauen gerechnet.
BFS: Ergebnisse zur Bevölkerungsentwicklung in der Schweiz 2010
Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz erreichte Ende 2010 den Stand von 7’866’500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dies entspricht einem Anstieg um 80’700 Personen bzw. 1,0 Prozent gegenüber 2009. Diese Zunahme ist vergleichbar mit jener der Jahre 2009 und 2007. Soweit die ersten provisorischen Ergebnisse der neuen Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) des Bundesamtes für Statistik (BFS). Diese qualitativ stark verbesserte Statistik ist Teil des neuen registerbasierten Volkszählungssystems und liefert präzisere Daten als die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes.
Handelszeitung: Sterblichkeit und Renten
Die Handelszeitung setzt sich in der Ausgabe vom 28.4.11 in mehreren Beiträgen mit der Entwicklung der Sterblichkeit und den Konsequenzen auf die Pensionskassen und Renten auseinander.
Unter dem Titel “Heikle Berechnung der Sterblichkeit” wird auf das zunehmende Interesse an Generationensterbetafeln in der Schweiz eingegangen. Dabei wird mit Verweis auf Auskünfte der Libera festgehalten, dass im Gegensatz zur Schweiz in Grossbritannien oder den USA solche Sterbetafeln seit längerem üblich sind. Die Mehrheit der Experten befürwortet heute eine Wechsel zu den Generationentafeln, eine rasche Durchsetzung wird aber nicht erwartet.
Die höhere Lebenserwartung wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Herbert Brändli will sie mit einer Aktienquote von 50% ausgleichen. Den meisten Kassen fehlen aber die notwendigen Schwankungsreserven für eine solche Strategie. Zudem ist unsicher, ob sie zum gewünschten Resultat und langfristig den notwendigen Renditen führt.
Handelszeitung: Generation Rentenschock / Sterblichkeit / Talfahrt
Econonomist: The pensions burden
Trends bei der Vorsorge: echte DC-Pläne auf dem Vormarsch
John Anthony, David Pauls und Peter Zanella von Towers Watson haben in der NZZ unter dem Titel “Die Kollektivität stösst an Grenzen” einen Beitrag den Trend zu individuellen Sparplänen verfasst. Nach ihrer Meinung wird der im Ausland schon lange erkennbare Trend sich auch in der Schweiz durchsetzen. Dies insbesondere im überobligatorischen Bereich. Die Mitarbeiter treffen die Anlageentscheide im Rahmen der angebotenen Optionen individuell. Der je nach gewählter Strategie resultierende Vermögensertrag bzw. -verlust wird dem Mitarbeiter zugewiesen. Solche Pläne haben für die Versicherten grössere Risiken, bieten aber mehr Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Rendite-Potenzials. Sie bedeuten einen wesentlichen Schritt hin zur Individualisierung. Eine bisher kleine Zahl von Firmen, darunter jedoch namhafte, haben derartige Vorsorgepläne bereits eingeführt.
Die Autoren sind der Ansicht, dass das Interesse an dieser «neuen» Vorsorgeform in der Schweiz weiter zunehmen wird , weil Unternehmen Risiken abbauen und die Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter transparenter gestalten wollen. Die hiesige Vorsorge-Welt begegnet solchen Plänen jedoch mit grossen Vorbehalten. Häufig wird argumentiert, diese Pläne seien mit den Grundprinzipien der zweiten Säule unvereinbar. Diese Bedenken manifestieren sich auch in der Gesetzgebung, die – trotz einer gewissen Liberalisierung – nach wie vor nicht auf diese Art von Vorsorgeplan zugeschnitten ist. Der in der Schweiz verfolgte Kollektivansatz wird jedoch zunehmend unter Druck geraten. Die durch Quersubventionierungen provozierten Spannungen werden sich akzentuieren und entsprechende Massnahmen erforderlich machen.
Le Temps: “Solvenswiss, le test qui permet de comparer les caisses de pension”
La société vaudoise Fundo a développé un instrument sans équivalent jusqu’ici. Son but: éviter tout biais dans l’évaluation des institutions de prévoyance. Le test est disponible sur Internet.
IAS-Diskontsätze der PK-Kammer per 31.3.11
OECD: Pension reforms must deliver affordable and adequate benefits
Recent reforms will still be insufficient to cover increased pension costs in the future, despite increases in retirement ages in half of OECD countries, according to a new OECD report.
Pensions at a Glance 2011 says that by 2050 the average pensionable age in OECD countries will reach 65 for both sexes. This represents an increase of about 1.5 years for men and 2.5 years for women. But life expectancy is rising even faster, outstripping the increase in pension ages by about 2 years for men and 1.5 years for women.
This means that in all but five OECD countries the time spent in retirement will continue to grow. Recent reforms are a step in the right direction to rein in public pension spending rising as a result of population ageing. The size of the working-age population in the OECD will peak around 2015 and decline by over 10% in 2050. But governments should consider the impact of benefit cuts on the most vulnerable. Pension reforms in OECD countries since the early 1990s have reduced future benefits on average by 20 per cent.
In Germany, Japan, the United Kingdom and the United States, for example, workers on low wages only get pensions worth around half of their previous earnings. “Further reforms are needed that are both fiscally and socially responsible,” said OECD Secretary-General Angel Gurría. “We cannot risk a resurgence of old-age poverty in the future. This risk is heightened by growing earnings inequality in many countries, which will feed through into greater inequality in retirement.”
Treuhänder: IAS 19 und Generationen-Sterbetafeln
Im Treuhänder 3/2011 gehen Benno Ambrosini und Ruben Lombardi auf die Anwendung der Generationensterbetafeln und deren Auswirkung auf Erfolg- und Erfolgsrechnung ein. Im Vorspann zu ihrem Beitrag heisst es: “Mit den technischen Grundlagen BVG 2010 steht zum ersten Mal in der Schweiz eine Generationentafel zur Verfügung, die auf Beobachtungen der Sterblichkeit von mehrheitlich privatrechtlichen Pensionskassen basiert. Generationentafeln berücksichtigen die zukünftige Veränderung der Sterblichkeit (gemäss verwendetem Modell) und erfüllen somit die Vorgaben von IAS 19 für die bestmögliche Einschätzung der Annahmen (best estimates) optimal.” Im Fazit wird festgehalten: “Die Verwendung der Generationentafeln dürfte sich in den nächsten Jahren – analog zu anderen Ländern – als «best practice» etablieren.”
Libera Horizonte: Technische Grundlagen BVG 2010
In der neusten Ausgabe der “Horizonte” befasst sich Libera mit den technischen Grundlagen BVG 2010. Dazu heisst es: “Die technischen Grundlagen BVG 2010 belegen, dass die Schweizerinnen und Schweizer immer älter werden. Neu stehen den Pensionskassen neben den Periodentafeln auch Generationentafeln zur Verfügung. So kann das oberste Organ wählen, welche Grundlagen für die Bilanzierung der Vorsorgeverpflichtungen und für die Festlegung der reglementarischen Beiträge und Leistungen verwendet werden sollen.” Ausgiebig wird dabei auf die Differenzen von Perioden- und Generationentafeln ausgegangen, welche neuerdings vermehrt Aufmerksamkeit finden.
Strukturreform: Stellungnahme der Kammer der PK-Experten
In ihrer Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform hält die Kammer der Pensionskassen-Experten u.a. fest: *Wir sind der Meinung, dass mit der 1. BVG-Revision bereits die notwendigen Schritte für mehr Transparenz und Governance eingeleitet wurden. Eine konsequente Anwendung der geltenden Bestimmungen erachten wir als ausreichend. Mit überbordenden Regulierungen laufen wir Gefahr, dass am Schluss nur noch einige wenige, weitgehend uniforme Vorsorgeeinrichtungen bestehen bleiben und sich die Sozialpartner, insbesondere die Arbeitgeber, aus der beruflichen Vorsorge verabschieden. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Vielzahl und die Vielfalt von Vorsorgelösungen ein Qualitätsmerkmal der zweiten Säule in der Schweiz bilden.”
Aus grundsätzlicher Sicht kritisiert die Kammer, dass “sich für verschiedene Verordnungsartikel keine ausreichende Stütze im Gesetz findet. Die im Rahmen der Strukturreform durch das Parlament vorgesehene Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen beschränkt sich auf die Artikel 53a, 53k, 64c Abs. 3 sowie 65 Abs. 4 BVG. Weitergehende Anpassungen der Verordnung sind aufgrund einer fehlenden Ermächtigung durch den Gesetzgeber klar abzulehnen.
Es besteht der Eindruck, dass der Bundesrat den Stiftungsräten und übrigen Akteuren in der 2. Säule offenbar nicht zutraut, ihre Aufgaben selbständig und pflichtgemäss wahrzunehmen. Nachfolgend finden Sie unsere Bemerkungen zu sämtlichen Bestimmungen, die unseres Erachtens überarbeitet oder gestrichen werden sollten. Aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten erachten wir insbesondere die Bestimmungen von Art. 40 BVV 2 (Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge) sowie von Art. 46 BVV 2 (Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) als zwingend anpassungsbedürftig.”