Asip_8In den von Hanspeter Konrad verfassten Fachmitteilungen Nr. 63 meldet der Schweiz. Pensionskassenverband ASIP erhebliche Vorbehalte gegen Stellungnahmen des BSV zu Fragen des Dritten Verordnungspaketes in der BVG-Revision an. Die "Auslegung dieser Bestimmungen ist aus Optik des ASIP nicht immer nachvollziehbar", heisst es in der Mitteilung. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass die BSV-Mitteilungen, in denen die entsprechenden Ausführungen publiziert wurden, lediglich die Auffassung des Bundesamtes wiedergeben und keine verbindliche Weisung darstellen. 

Im Detail befasst sich der ASIP mit der Information über den Einkauf im Freizügigkeitsfall, dem Einkauf nach Ausrichtung von Altersleistungen, mit Einkauf und Vorbezug für Wohneigentum und der Begrenzung des versicherbaren Lohnes bei mehreren Vorsorgeplänen. Beanstandet werden insbesondere die in den BSV-Mitteilungen zum Ausdruck kommende Tendenz, die Verordnung in einer vom Gesetz nicht gestützten extensiven Form auszulegen.

In den Fachmitteilungen wird dazu ausgeführt: "Die Interpretationen des dritten Paketes bewegen sich im Spannungsfeld zwischen juristisch wörtlicher und ziel- bzw. praxisorientierter Auslegung durch die Vorsorgeeinrichtungen. Es muss das Ziel aller sein, die zentralen Unklarheiten und Schwachpunkte der Verordnungsbestimmungen im Sinne der Rechtssicherheit möglichst rasch zu klären. Dabei muss die ursprüngliche gesetzgeberische Absicht, zu verhindern, dass sich Versicherte durch allzu grosszügige Vorsorgepläne, die zu Überversicherungen führen und den Rahmen des Vorsorgezweckes sprengen, oder durch rein steuerlich motivierte, gezielt vorübergehende Platzierung von Geldern in der 2. Säule übermässige steuerliche Vorteile verschaffen, im Vordergrund stehen."
ASIP Fachmitteilungen Nr. 63