Ag_7Der Aargauische Regierungsrat schlägt im neuen Dekret über die kantonale Pensionskasse (APK) vor, die bestehende Deckungslücke auf den 1. Januar 2008 auszufinanzieren und vom Leistungs- ins Beitragsprimat zu wechseln. Eine der wichtigsten Änderungen bei den Eckwerten bildet die Anhebung des Pensionierungsalters auf 65 beziehungsweise die Erhöhung der Beitragspflicht auf 40 Jahre. Diese Erhöhung ist notwendig, um den demographischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Um trotzdem auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitgebenden eingehen zu können, soll die APK Zusatzpläne für einen individuellen, flexiblen Altersrücktritt anbieten. Mit dieser Lösung kommt der Regierungsrat einem Anliegen der Personalverbände entgegen.

Das Dekret regelt ausserdem die Beiträge von Arbeitgeber und -nehmer. Dabei sollen die Arbeitgeber etwas weniger als mit der heutigen Regelung, nämlich durchschnittlich 60 Prozent und die Versicherten 40 Prozent beisteuern. Dies entspreche dem schweizerischen Mittelwert, heisst es in einer Mitteilung. Um den Primatswechsel und die Erhöhung des Pensionierungsalters abzufedern, wird eine Übergangsregelung geschaffen. Für die über 55-jährigen Versicherten wird der volle Besitzstand auf den 1.1.2008 gewährt, damit keine Versorgungslücken entstehen. Für Versicherte zwischen 40 und 54 Jahren ist eine partielle Gewährung des Besitzstandes vorgesehen. Die Kosten für diese Lösung belaufen sich auf rund 390 Millionen Franken und werden vom Kanton getragen.
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