Weltwoche: Der «Frechste» ist nur der Beste
Ein Revisionsbericht entlastet Jürg Maurer, den Verwalter der Rieter-Pensionskasse, voll und ganz. Die Strafverfolger treten an Ort. Zeit für den Rückblick auf eine üble Kampagne aus dem Hause NZZ.
«So weit das dünne Ende einer dick aufgetragenen Geschichte, die in der NZZ am Sonntag, bisweilen schreibender Arm der aggressiven PR-Firma Contract Media AG des Sacha Wigdorovits, ihren Anfang nahm. Die Zeitung, die auch einen Mitarbeiter der Contract Media beschäftigt, veröffentlichte im Juli/August die Liste der Pensionskassen, die in den Swissfirst-Deal involviert waren. Die vertraulichen Angaben waren unter Verletzung des Bankgeheimnisses aus der Swissfirst geschmuggelt worden und wohl via eine Drittperson zur NZZ am Sonntag gelangt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelte in dieser Sache auch gegen den früheren Swissfirst-Grossaktionär Rumen Hranov, dessen Interessen Wigdorovits vertritt. Diese Untersuchungen seien in Bälde abgeschlossen, melden die Behörden.
Und ganz allmählich beginnt sich die Geschichte auch in die Gegenrichtung zu entwickeln und wird zum Skandal der Skandalisierer. Unter Druck kommt die NZZ am Sonntag, die – ganz im Interesse Wigdorovits’ und Hranovs – Breitseiten gegen Rieter und gegen Maurer abgefeuert und Verdächtigungen ohne Ende in die Welt gesetzt hat», schreibt Urs Paul Engeler in der Weltwoche.
Artikel in der Weltwoche
Weniger Frühpensionierungen dank flexiblem Rentenbezug?
Vor drei Jahren wollte Pascal Couchepin das reguläre Rentenalter auf 67 erhöhen. Heute lautet die Devise anders: Die Bestimmungen für alle drei Säulen der Altersvorsorge sollen so angepasst werden, dass ältere Menschen nicht am Weiterarbeiten gehindert werden. An den hohen Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmer ändert sich dabei aber nichts, schreibt die NZZ in einem Beitrag über die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Massnahmen zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer.
NZZ online
Swissfirst: Abklärungen bei Rieter ergeben keine Unregelmässigkeiten
Der Abschlussbericht von Ernst & Young über die Vorgänge im Zusammenhang mit der Swissfirst-Fusion bei der Pensionskasse Rieter enthält keine Hinweise auf unkorrektes Verhalten. Die Pensionskasse Rieter und ihr Portfolio-Manager haben bei Käufen und Verkäufen von Swissfirst-Aktien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen und auch keine internen Richtlinien und Reglemente verletzt, berichtet die Rieter Holding in einer Pressemitteilung. Ernst & Young fand zudem keine Hinweise, dass der Portfolio-Manager der Pensionskasse von Swissfirst oder von Dritten Vergünstigungen erhalten hat.
Parallel zu den externen Abklärungen fragte der Rieter-Konzern alle Banken, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, ob unübliche Zahlungen an Mitarbeitende oder Unternehmen von Rieter geleistet worden seien. Zudem hat der Portfolio-Manager gegenüber Rieter seine private Vermögensentwicklung nachvollziehbar offen gelegt. Die erhaltenen Informationen und Abklärungen ergeben keine Hinweise auf unkorrektes Verhalten.
Die Pensionskasse Rieter erzielt auch im laufenden Jahr wieder eine sehr gute Rendite. Sie konnte in den letzten Monaten zugunsten ihrer Versicherten den Deckungsgrad auf deutlich über 150% erhöhen.
Mitteilung Rieter
Mitteilung von Rieter an die Versicherten
UK: Pension protection fund has 2005/06 deficit
The Pension Protection Fund (PPF), which compensates pension fund
members when companies become insolvent, is likely to raise future
levies to plug its own newly-disclosed shortfall of 343 million pounds,
consultants said.The PPFhas so far benefited 43,000 people.
Reuters
Shanghai corruption scandal exposes crisis of China’s pension system
The weeks-long “anti-corruption” campaign in Shanghai
launched by Chinese President Hu Jintao, finally reached one of
its major targets—the Shanghai Communist Party boss, Chen
Liangyu. His downfall marks a setback for the so-called “Shanghai
gang” of former president Jiang Zemin, in the ongoing factional
struggles of the Chinese leadership.
World Socialist Web Site
Mit der Pensionskasse das Haus finanzieren
Wem für das Eigenkapital das nötige Bargeld fehlt, kann das Geld von der Pensionskasse beziehen. Sie können wählen, Barbezug oder Verpfändung.
Tages-Anzeiger
OECD: «Eingliederung statt Rente
Vor dem Hintergrund einer Vergleichsstudie der IV-Systeme europäischer Länder fordern Experten der OECD für die Schweiz eine stärkere Betonung der Eingliederung. Nicht «Eingliederung vor Rente» muss die Devise heissen, sondern «Eingliederung statt Rente», so die OECD-Empfehlung.
«Government spending on sickness and disability accounted for 2.4% of GDP across OECD countries in 2004, nearly double the spending on unemployment benefits, which accounted for 1.3% of GDP in the same year. Spending on sickness and disability in Norway, Poland and Switzerland exceeds the OECD average, representing between 3% and 5% of GDP, while unemployment benefit spending is below the OECD average in all three countries.»
NZZ online
Bericht OECD
Im Scheidungsfalle sind auch freie Mittel zu teilen
Fliessen einer verheirateten Person während der Dauer der Ehe freie Vorsorgemittel zu, weil die Vorsorgeeinrichtung des früheren Arbeitgebers liquidiert wird, unterliegen auch diese Gelder laut einem Urteil des EVG im Falle einer Scheidung in vollem Umfang der gesetzlich vorgesehenen Teilung. Der von der Teilung betroffene Ehemann hatte eingewendet, dass Teile dieser Mittel bereits vor der Ehe geäufnet worden wären.
Urteilsbegründung
Strukturreform: Grundsatzfragen und Detaillösungen
Die Fachverbände haben sich in ihren Stellungnahmen sehr detailliert um die Probleme der Neuregelung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge bemüht, allerdings ist das weitere Schicksal dieser Vorlage gegenwärtig höchst unklar. Der ASIP unterstützt das Modell der Regionalisierung, welche von der Annahme ausgeht, dass die Kantone dem Vorbild der Innerschweiz folgen und sich zu regionalen Verbünden zusammen schliessen werden, um so die Professionalisierung und die Effizienz des Systems zu fördern. Allerdings soll es dafür nach Meinung des Bundesrates keinerlei Zwang geben. Dass auch die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden hinter dem Vorschlag steht, kann nicht überraschen. Die Oberaufsicht soll einer neu zu gründenden Kommission übertragen werden, die sich aus Fachleuten zusammen setzt und einschlägigen Fachrichtlinien zu folgen hätte. Die Stellungnahmen haben hier zu zahllosen Einzelfragen Verbesserungsvorschläge eingebracht. Ob das System aber jemals auch nur in den Grundzügen so umgesetzt wird, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, muss angesichts der Uneinigkeit in den grundsätzlichen Fragen bezweifelt werden.
Stellungnahme ASIP
Stellungnahme Treuhand-Kammer
Stellungnahme der Konferenz der kant. Aufsichtsämter
NZZ: Menu à la carte in der Altersvorsorge
Werner Enz plädiert in der NZZ für verstärkte Flexibilität in der beruflichen Vorsorge.
NZZ Online
Credit Suisse PK-Index: Rückschlag aufgeholt
Der «Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index» (blaue Linie in Abbildung, Vergrösserung durch Anklicken) hat infolge der positiven Marktverfassung den Rückschlag vom zweiten Quartal 2006 sehr gut verkraftet und im Berichtsquartal den Aufwärtstrend auf eindrückliche Weise weitergeführt. Verschiedene positive Faktoren haben dazu geführt, dass der Index, der Anfang des Jahres 2000 bei 100 gestartet worden ist, im dritten Quartal 2006 um 4,59 Punkte oder 3,94% angestiegen ist und per Ende September 2006 den Stand von 121,07 Punkten erreichte. Die Steigerung hat dazu geführt, dass die von Schweizer Pensionskassen verwalteten Vermögen der 2. Säule im Berichtsquartal um knapp CHF 23 Mrd. auf gut 600 Mrd. Fr. zugenommen haben.
Die BVGMindestverzinsung (rote Linie) ist, ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, im Berichtsquartal um weitere 0,76 Punkte (0,62%) von 123,24 auf 124,00 gestiegen. Da sich der Index im dritten Quartal 2006 um 3,32% besser entwickelt hat als die gesetzliche Vorgabe, hat sich die Performancelücke (bezogen auf den Indexstart im Jahr 2000) gegenüber dem Vorquartal merklich verringert. Diese beträgt nur noch 2,93 Punkte (nach 6,80 Punkten gegenüber dem Ende des Vorquartals).
CS PK-Index
Aargauer Gemeinden müssen 282 Mio. Franken nachzahlen
Die Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse (APK) kommt die Gemeinden und Gemeindeverbände teuer zu stehen. 108 Gemeinden und 38 Verbände müssen 282 Millionen Franken nachzahlen. Die Leistungen werden 2008 fällig. Die Gelder müssen gemäss Regierung ohne Beschluss des zuständigen Organs, zum Beispiel der Gemeindeversammlung, überwiesen werden. Die Verpflichtung, den Betrag einmal in die Pensionskasse einzuschiessen, sei die Gemeinde oder der Verband mit dem Beitritt zur APK eingegangen. Die Deckungslücke bei der APK entstand durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 60-er Jahren. Die Lohnerhöhungen des Personals wurden in den Jahren 1962 bis 1989 nicht mehr in die APK eingekauft. Dies führte zu einem versicherungstechnischen Defizit bei der Pensionskasse.
Die Nachzahlungen würden für die Gemeinden einen Aufwand darstellen, der in der laufenden Rechnung zu verbuchen sei, hält die Regierung fest. Dies beschere den Gemeinden «teilweise massive Defizite» und löse einen Druck auf eine Steuererhöhung aus. Wegen einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren würden die Gemeinden aber nicht in Liquidationsprobleme kommen. Die Gemeinden sollen beim Kanton auch Geld ausleihen können. Mit der Anpassung des kommunalen Finanzrechts will die Regierung eine Aushöhlung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden vermeiden.
azonline.ch
Sozialpartner uneins über Strukturreform
Die beiden Stellungnahmen des Schweiz. Gewerkschaftsbundes und des Arbeitgeberverbands differieren grundsätzlich in der massgeblichen Frage der Organisation der Aufsicht (regional oder zentral). Der SAV befürwortet das Konzept einer fachlich verstärkten kantonalen, mehrheitlich regionalisierten direkten Aufsicht, ohne die Zentralisierungsvariante. Eine zusätzliche Ausstandsregel soll aber in Zukunft sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in einen Interessenkonflikt gerät.
Der SGB lehnt hingegen das dezentrale Modell ab. In der Stellungnahme heisst es: "Wir fordern deshalb die Schaffung einer einheitlichen, für die ganze Schweiz zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine solche Behörde würde die eingangs erwähnten Anforderungen an eine Reform der Aufsichtsstruktur erfüllen, ohne die mit einem zweistufigen System verbundenen Nachteile. Sie wäre „schlanker“, wesentlich effizienter und deshalb auch kostengünstiger. Die durch die Vereinfachung der Strukturen und Abläufe frei werdenden Ressourcen könnten für eine bessere und reaktionsfähigere Aufsicht eingesetzt werden. Allerdings müsste auch eine solche Behörde bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen".
Auch bei den Fachverbänden herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. ASIP und die Kammer der PK-Experten befürworten das Regionalmodell des Bundesrates, für den Versicherungsverband stellt es bestenfalls einen Zwischenschritt in Richtung einer zentralen Behörde dar.
Stellungnahme Gewerkschaftsbund
Stellungnahme Arbeitgeberverband
Vernehmlassung zur Strukturreform: Kritik der Parteien
In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung zur Strukturreform (Organisation der Pensionskassen-Aufsicht) war von den Parteien die Kritik der SVP am schärfsten. Sie lehnt den Vorschlag rundweg ab, die gegenwärtig 27 Aufsichtsbehörden durch 7 oder 8 regionale Gremien und eine eidgenössische Oberaufsichtskommission zu ersetzen. Die Beschäftigung einer mehr oder weniger nebenamtlichen Kommission sei inakzeptabel, wenn es darum gehe, rasch zu handeln, um Verluste bei den Versicherten zu verhindern.
Die SVP schlägt stattdessen vor, die Aufsicht über die teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen weiterhin bei den Kantonen zu belassen sowie Sammel- und Anlagestiftungen durch eine neu geschaffene professionelle Aufsicht zu überwachen. Auch die SP ist mit dem bundesrätlichen Vorschlag nicht zufrieden. Es gebe keine sachliche Begründung für eine föderalistische Lösung, schreibt die SP. Mit ihr bestehe auch in Zukunft das Risiko, dass sich die einzelnen Behörden in der Aufsichtsintensität und -qualität unterscheiden würden. Die SP fordert die Schaffung einer einzigen Aufsichtsbehörde mit regionalen Zweigstellen.
Kritisch fällt die Stellungnahme auch bei der CVP aus. Der «staatliche Interventionismus» werde die Versicherungsaufsicht nicht sicherer machen, es sei denn, die vorgesehene Aufsichtsinstitution übernehme die materielle Verantwortung für die Anlagerisiken. Nur die FDP steht hinter den Vorschlägen aus dem Departement ihres Bundesrats. Die Freisinnigen fordern den Bundesrat aber auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsbehörden garantiert sei. Auf grundsätzliche Zustimmung stösst die BVG-Reform bei den Wirtschaft. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband begrüssen in einer gemeinsamen Stellungnahme die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Reform verursache zwar Mehrkosten, stärke aber das System der Zweiten Säule.
Die Wirtschaftsverbände machen aber ergänzende Vorschläge: Eine zusätzliche Ausstandsregel soll sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in Interessenkonflikte gerät. Zudem sollen in der Oberaufsichtskommission auch die Vertreter der Sozialpartner als Sachverständige Einsitz nehmen.
Diese Forderung stellt auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Analog zur SP fordert er aber eine für die ganze Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde. Anderer Ansicht ist der Pensionskassenverband (Asip). Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrats einer dezentralen über kantonale Konkordate geführten Aufsicht mit einer Oberaufsichtskommission. Der Verband verlangt jedoch vom Bundesrat, dass diese keine gesetzgeberische Funktion wahrnehmen dürfe. Sie soll nur über Weisungskompetenzen verfügen.
NZZ Online
Hervorragendes 3. Quartal für die Kapitalanlagen
Von den Rekordwerten an den Schweizer und internationalen Börsen profitieren auch Schweizer Pensionskassen. Nach dem empfindlichen Rückgang der Rendite im zweiten Quartal ergaben sich gemäss Erhebung der WM Performance Services für das dritte Quartal 2006 +5.2 %. Für das gute Resultat verantwortlich waren Investitionen in Schweizer und globale Aktien, aber auch die Obligationenmärkte entwickelten sich erfreulich. Über die ersten neun Monate betrachtet beträgt die Rendite + 4.1%, was für viele Pensionskassen eine Entspannung gegenüber der Situation nach dem ersten Halbjahr 2006 bedeutet.
Ebenfalls publiziert wurden die Resultate der Transaktionskosten-Analyse für das dritte Quartal 2006. Diese Analyse untersucht die Kommissionen, Gebühren und Opportunitätskosten, die beim Aktienhandel entstehen. Im dritten Quartal reduzierten sich diese um 5.1% auf 25.97 Basispunkte. Dazu beigetragen hat vor allem die Reduktion beim Kostenpunkt «Opportunitätskosten» (s. Grafik). Damit entwickeln sich die Schweizer Transaktionskosten leicht stärker rückläufig als die globalen Werte, die bei 43.1 Basispunkten liegen. Transaktionskosten entstehen beim Wertschriftenhandel an den Aktienbörsen und machen rund zwei Drittel der gesamten Vermögensverwaltungskosten aus.
Mitteilung WM Services