Ausfinanzierung der öffentlichen Kassen: Widerstand aus der Westschweiz
Das Reformprojekt des Bundesrats bei der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen geht den Kantonen Tessin, Bern und den Westschweizer Kantonen zu weit. Sie begrüssen zwar verpflichtende Regeln, fordern aber ein günstigeres Modell. Der Bundesrat will die endgültige Fassung seines Gesetzesentwurfs im September vorlegen. Darin hält er grundsätzlich daran fest, dass die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen spätestens in 40 Jahren einen Deckungsgrad von 100% aufweisen müssen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssten insbesondere die Westschweizer Kantone grosse Beträge in ihre Pensionskassen einschiessen müssen. Zugleich will der Bundesrat in seinem Entwurf Rahmenbedinungen für eine Mischfinanzierung festlegen. Darin sieht die Konferenz der Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz einen Widerspruch, wie sie mitteilte. Praktisch hiesse dies ihrer Ansicht nach nämlich, die Mischfinanzierung per sofort zu begraben. Letztlich müssten allein in der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone gesamtschweizerich mindestens 17 Mrd. Fr. öffentliche Gelder eingespeist werden.
CH/Öffentlich-rechtl. Pensionskassen:
Andreas Meyer: L’obligation morale de la Conféderation pour la cp CFF
«Je rappelle que nous devons trouver une solution pour notre caisse de pension, pour laquelle il faudra 2 à 3 milliards. Or, nous ne pouvons pas à la fois assainir celle-ci et acheter des trains. Pour la caisse de pension, nous avons besoin de l’aide de la Confédération. Elle a l’obligation morale et juridique d’assainir la charge que représentent les rentiers des CFF, comme cela a été fait pour ceux de Swisscom. Nous avons fait nos calculs: si la Confédération n’apporte pas sa part à l’assainissement, il faudra augmenter les cotisations des assurés entre 4,5 à 6% pendant dix ans pour combler le trou. C’est impensable», Andreas Meyer, CFF, dans «le Temps».
Le Temps – Suisse
Hans-Ulrich Stauffer: 75 Versicherungsfragen und Leistungsfälle
Die Anwendung des BVG und seiner Verordnungen in der täglichen Praxis stellt für die Verantwortlichen in den PKs eine beträchtliche Herausforderung dar. Dass alles sehr kompliziert und komplex ist, hat sich bereits herumgesprochen und interessiert folglich niemanden mehr. Aber wie kompliziert es in der Tat werden kann, darüber herrscht (auch beim Gesetzgeber) kaum eine Vorstellung.
Hans-Ulrich Stauffer, der vor drei Jahren bei Schulthess den Wälzer «Berufliche Vorsorge» herausgegeben hat, hat sich nun angesichts der Verhältnisse und aufgrund intensiver Praxiskenntnisse in die Niederungen des Alltags begeben und in seiner neusten Publikation «Berufliche Vorsorge – 75 Versicherungsfragen und Leistungsfälle» konkreter und realitätsnaher Fälle angenommen und diese systematisch analysiert und Lösungen erarbeitet. Das reicht von noch relativ einfachen Problemen beim Koordinationsabzug bis hin zur (mehrfachen) Behandlung der «Anrechenbarkeit des zumutbarerweise erzielbaren Einkommens» oder der «Festlegung des Beginns der rentenbegründenden Arbeitsunfähigkeit».
Herausgekommen ist damit eine Fallsammlung, welche den Praktikern über das Stichwortverzeichnis rasch den Zugang zu grundsätzlichen Überlegungen öffnen und mit konkreten Situationen bei der Entscheidfindung helfen soll. Denn Entscheide sind dauernd gefragt und Stauffer will gemäss eigener Aussage den Verantwortlichen die Angst vor Entscheiden nehmen und sie bei der Formulierung plausibler Begründungen unterstützen. Zweifellos eine höchst willkommene Neuerscheinung, die ihren Weg in die Vorsorgeeinrichtungen finden wird.
Verlag Dike, 236 Seiten broschiert, 58 Fr. Zu bestellen beim Verlag oder im Buchhandel.
Dike Verlag AG – Stauffer
Travail.Suisse zum Mindestzins
Travail.Suisse anerkennt in einer Mitteilung, «dass aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten der heutige Mindestzins von 2.75 Prozent als zu hoch angesehen werden kann. Der Vorschlag von Bundesrat Couchepin, den Mindestzinssatz auf 2 Prozent oder sogar auf 1.75 Prozent zu senken, ist aber völlig überrissen und nicht gerechtfertigt. Für Travail.Suisse darf der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 nicht unter 2.5 Prozent gesenkt werden.»
Travail.Suisse – Themen
Mindestzins 2009: Forderungen des SGB
Im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner zur Festsetzung des BVG-Mindestzinses 2009 fordert Colette Nova vom Schweiz. Gewerkschaftsbund vom Bundesrat u.a.:
- «Den gleichen Massstab anzuwenden, wenn die Renditen gut und wenn sie schlecht sind. Der Mindestzinssatz ist in den letzten Jahren gemessen an der angewendeten Referenzformel systematisch zu tief festgesetzt worden. Wenn man den gleichen Massstab anwendet, dann darf der Mindestzinssatz jetzt gar nicht oder nicht unter 2.50 % gesenkt werden.»
- «Sich bei den Berechnungen, die zur Festlegung des Mindestzinssatzes beigezogen werden, an das Gesetz und die Verordnungen zu halten. In den letzten Jahren hat das BSV in diesen Berechnungen willkürliche und gesetzeswidrige Abzüge vorgenommen und so massgeblich dazu beigetragen, dass der Mindestzinssatz systematisch zu tief ausgefallen ist.»
- «Die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner und der eidg. BVG-Kommission zur Festlegung des Mindestzinssatzes BVG zeitlich so anzulegen, dass sie nicht zu einer Farce verkommt. Es ist unmöglich, im Mai eines Jahres die Renditeerwartungen für das Folgejahr sachlich einigermassen zuverlässig einzuschätzen.»
080529_CN_Mindestzinssatz.pdf (application/pdf-Objekt)
Aktualisierte Zahlen zum Finanzstandort Schweiz
Das Eidg. Finanzdepartement hat aktualisierte Zahlen zu den Akteuren auf dem schweizerischen Finanzmarkt (Banken, Versicherungen, Pensionskassen) publiziert. Es bestätigt sich, dass Versicherungen und Pensionskassen gleichermassen bedeutende institutionelle Investoren sind. Die Anlagen der Versicherer sind mit 571 Mrd. geringfügig kleiner als jene der Pensionskassen mit 583 Mrd. Fr. (per Ende 2006).
EFD – Finanzstandort Schweiz
Li: Im Dilemma zwischen Volksinitiative und Regierungsvorlage
Mit nur neun Stimmen aus allen drei Fraktionen hat der Landtag die Pensionskassen-Initiative von Josef Sele abgelehnt. Auch der Antrag für eine Volksbefragung erzielte nur neun Stimmen und fiel durch.
Liechtensteiner Vaterland
PK Nidwalden: Senkung des Umwandlungssatzes
Der Nidwaldner Landrat hiess das Pensionskassengesetz in erster Lesung mit 46 zu 0 Stimmen gut. Umstrittener Punkt war der Umwandlungssatz. Der Regierungsrat wollte den Umwandlungssatz, der heute bei 7,05 Prozent liegt, bis 2011 auf 6,8 Prozent senken. Die heute geltende Regelung sieht vor, dass die 6,8 Prozent erst im 2014 erreicht werden.
Die vorberatende Kommission beantragte hingegen, den Satz bis 2015 kontinuierlich auf 6,4 Prozent zu senken. Sie begründete dies damit, dass nur so die finanzielle Stärke der Pensionskasse gesichert werden könne. Regierung und Ratsminderheit vertraten die Meinung, dass es falsch sei, eine Senkung auf eine solch lange Sicht festzuschreiben. Sie unterlagen schliesslich mit 27 zu 24 Stimmen.
Nidwalden – Zisch Neue Nidwaldner Zeitung online,
Brélaz: le canton doit verser 6 millions, pas 150!
Daniel Brélaz, syndic de capitale vaudoise, veut que le canton participe au plan de sauvetage de la caisse de pension de Lausanne à hauteur de 6 millions de francs. Entretien exclusif du syndic de Lausanne sur tsr .
tsr.ch – Info – Brélaz: le canton doit verser 6 millions
Ungebrochen kräftiges Beschäftigungswachstum
Sämtliche Indikatoren des Beschäftigungsbarometers, welches vom Bundesamt für Statistik (BFS) vierteljährlich veröffentlicht wird, weisen ein deutliches Wachstum aus. Sowohl die Zahl der Erwerbstätigen als auch jene der Beschäftigten haben kräftig zugelegt. Gemäss dem Index der offenen Stellen sowie dem Indikator der Beschäftigungsaussichten ist für das nächste Quartal eine Fortsetzung des Beschäftigungswachstums zu erwarten.
www.news.admin.ch – Beschäftigungsbarometer
WOZ: Leere Bäuche im Portfolio – Pensionskassen ziehen Profite aus den gestiegenen Lebensmittelpreisen
Sie ziehen Profite aus den gestiegenen Lebensmittelpreisen. Sind sich die Verantwortlichen bei den Pensionskassen und Banken dessen bewusst? Fragt die Wochenzeitung.
WOZ – Wirtschaft – Leere Bäuche im Portfolio
Einführung der neuen AHV-Nummer
Ab 1. Juli 2008 wird in der AHV (und IV sowie in der Erwerbsersatzordnung EO) schrittweise die neue, 13-stellige Versichertennummer angewendet. Dies ist notwendig, weil das bisherige Nummernsystem schon bald nicht mehr ausreichen würde, um jeder Person eine eindeutige Nummer zuordnen zu können. Ausserdem sind in der bisherigen Nummer einfach lesbare Angaben über die Versicherten codiert: Geburtsdatum, Geschlecht, Anfangsbuchstabengruppe des Namens, Schweizer/in oder Ausländer/in. Dies genügt den heutigen Anforderungen des Datenschutzes nicht. Die neue Nummer hingegen ist völlig anonym und zufällig. Sie wird nur einmal vergeben, während die bisherige Nummer z.B. bei einem Namenswechsel durch Heirat geändert werden muss. Die Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der 1. Säule war bisher gesetzlich nicht eingeschränkt und hat sich im Laufe der Zeit weit und unkontrollierbar über die AHV hinaus bis in den geschäftlichen und privaten Bereich verbreitet. Auch dies entspricht den Anforderungen des Datenschutzes nicht.
BSV – Einführung der neuen AHV-Nummer
Mercer: Anlageverhalten europäischer Pensionsfonds
Für europäische Pensionsfonds gewinnt die Einführung einer effektiven Governance-Struktur zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen gründen Investment-Komitees, um in regelmässigen Abständen die Investitionsstrategie zu überprüfen und die Ressourcen dynamischer einzusetzen. Die Aktienallokation nimmt oft zugunsten alternativer Anlagen ab. Bis Ende 2008 wird eine Verdoppelung der Pensionspläne erwartet, welche Liability-Driven-Investment-Strategien einsetzen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle europaweite Studie von Mercer. Im Rahmen der Studie wurden rund 1100 europäische Pensionsfonds mit einem Vermögen von insgesamt 538 Mrd. Euro berücksichtigt.
Es zeigt sich, dass die Steuerung der Kapitalanlagestrategie zunehmend anspruchsvoller wird. Die Ableitung einer stringent den Verpflichtungen entsprechenden strategischen Allokation muss durch laufende Überwachungs- und Steuerungsprozesse im Rahmen einer Governance-Struktur sinnvoll ergänzt werden. Neben der zunehmenden Dynamik des Marktes gilt es auch, die Veränderungen und steigenden Anforderungen des regulatorischen Umfeldes abzubilden.
Mitteilung Mercer / NZZ
Mercer: Anlageverhalten europäischer Pensionsfonds
Für europäische Pensionsfonds gewinnt die Einführung einer effektiven Governance-Struktur zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen gründen Investment-Komitees, um in regelmässigen Abständen die Investitionsstrategie zu überprüfen und die Ressourcen dynamischer einzusetzen. Die Aktienallokation nimmt oft zugunsten alternativer Anlagen ab. Bis Ende 2008 wird eine Verdoppelung der Pensionspläne erwartet, welche Liability-Driven-Investment-Strategien einsetzen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle europaweite Studie von Mercer. Im Rahmen der Studie wurden über 1.100 europäische Pensionsfonds mit einem Vermögen von insgesamt 538 Mrd. Euro berücksichtigt.
Es zeigt sich, dass die Steuerung der Kapitalanlagestrategie zunehmend anspruchsvoller wird. Die Ableitung einer stringent den Verpflichtungen entsprechenden strategischen Allokation muss durch laufende Überwachungs- und Steuerungsprozesse im Rahmen einer Governance-Struktur sinnvoll ergänzt werden. Neben der zunehmenden Dynamik des Marktes gilt es auch, die Veränderungen und steigenden Anforderungen des regulatorischen Umfeldes abzubilden.
Mitteilung Mercer / NZZ
Motion Oberholzer: Transparenz über Ausübung der Aktionärsrechte bei bundesnahen Vorsorgeinstitutionen
Leutenegger-Oberholzer schreibt in ihrer Motion: Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen des AHV-Fonds, der Publica sowie der Pensionskassen der bundesnahen Unternehmungen, die mit den von ihnen verwalteten Vermögen verbundenen Stimmrechte als Aktionärinnen ausüben, über ihr Stimmverhalten Auskunft geben. Falls erforderlich, sind die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort u.a. fest: Es ist Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen bzw. ihrer paritätischen Organe, eine angemessene Information im Anlagebereich sicherzustellen und die Pension Fund Governance zu stärken. Eine Pflicht zur Information, wie die Vorsorgeeinrichtung anlässlich jeder Generalversammlung abstimmt, würde über das Ziel hinausschiessen und nicht nur Ressourcen binden und Kosten verursachen, sondern auch die Entscheide der legitimierten Gremien einem Druck der Medien und der Politik aussetzen, deren Wünsche sich nicht automatisch mit den Interessen der Versicherten decken. Schliesslich wäre es rechtsstaatlich heikel, spezielle Regelungen zu erlassen, welche sich ausschliesslich auf die PUBLICA und die eigenständigen Vorsorgeeinrichtungen der bundesnahen Betriebe beschränken. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.



