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Sicherheitsfonds Jahresbericht 2007: Verringerte Insolvenzleistungen

11. Juli 2008 By pwirth in Aktuell

image Die finanzielle Situation des Sicherheitsfonds hat sich im Berichtsjahr dank erneut unterdurchschnittlicher Insolvenzleistungen nochmals deutlich verbessert. Mit dem Überschuss von 94 Mio. Franken konnte das gute Resultat aus dem Vorjahr noch übertroffen werden. Per 31. Dezember 2007 beträgt die Fondsreserve des Sicherheitsfonds rund 367 Mio. Franken. Die im Berichtsjahr abgerechneten Beiträge liegen mit 242 Mio. Franken über dem Vorjahreswert von 228 Mio. Franken. Für Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur mussten 11 Mio. mehr als im Vorjahr und rund 7 Mio. Franken mehr als budgetiert ausgerichtet werden. Die Zunahmen bei den Beiträgen und den Zuschussleistungen beruhen zur Hauptsache auf dem besseren Abrechnungsstand per Ende 2007. Die Insolvenzleistungen verursachten netto im Vergleich zum Vorjahr einen Minderaufwand von 40 Mio. Franken und liegen gar 72 Mio. unter dem Budget.

Die Zahl der erledigten Insolvenzdossiers ist um gut 6% angestiegen (2549 gegenüber 2399 Verfügungen). Die Nettoleistungen sind von 76 auf 36 Mio. Franken zurückgegangen. Der Hauptunterschied resultiert aus der im Jahr 2006 an den First Swiss Pension Fund geleisteten Anzahlung von 33 Mio. sowie aus Minderaufwendungen von 7 Mio. bei den Rentenleistungen. Trotz der grösseren Zahl erledigter Dossiers ging aber auch der Betrag der sichergestellten
Leistungen an Versichertenkollektive (inklusive der Auffangeinrichtung) von 43,9 auf 41,9 Mio. Franken zurück. Im Durchschnitt wurden im Jahr 2007 mit 16’500 Franken pro Eingabe deutlich weniger Leistungen als in den Vorjahren ausbezahlt.

Jahresbericht Sicherheitsfond 2007

Fritz Steiger: Die Voraussetzungen zur Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung

11. Juli 2008 By pwirth in Medien

image Aus den Gesetzesmaterialien geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die gesetzliche Vermutung ins neue Recht übernahm. Im weiteren stellte unter altem Recht die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine Teilliquidation fest; unter dem neuen Recht muss das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung selber tätig werden. Die Revisionsstelle muss bestätigen, dass die Geschäftsführung dem Gesetz, den Statuten und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung entspricht.

Fritz Steiger hält in seinem Beitrag im Treuhänder fest: Die gesetzlichen Vermutungen stehen über der reglementarischen Regelung. Konkretisiert das Reglement die gesetzlichen Vermutungen – wie dies von den Aufsichtsbehörden verlangt wird – so kommt dieser Aufzählung nur exemplarische Bedeutung zu: In den vom Reglement
genannten Fällen hat die Vorsorgeeinrichtung eine Teilliquidation durchzuführen. Bei jeder Veränderung beim Arbeitgeber – sei es bei einer Reduktion der Belegschaft oder bei einer strukturellen Veränderung des Unternehmens – oder bei Auflösung des Anschlussvertrags für einen Teil der Destinatäre hat sich das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung zu fragen, ob die gesetzliche Vermutungsbasis gegeben ist und von Gesetzes wegen die Rechtsfolge der Teilliquidation eintritt. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann sich nicht auf ihr Reglement berufen. Dies wäre eine Umkehr der vom Gesetz festgelegten Beweisführung und
stünde im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung und damit
zum Bundesrecht.

Beitrag im Treuhänder  6/7-2008

Avadis und Renaissance als neue Mitglieder der KGAST

11. Juli 2008 By pwirth in Kapitalanlagen

kgast Zuwachs für die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST): Mit Avadis stösst die grösste, bisher dem Verband noch nicht zugehörige Anlagestiftung zur KGAST. Gleichzeitig wurde auch die auf Private Equity Produkte spezialisierte Renaissance-Anlagestiftung in die Vereinigung aufgenommen. Avadis verwaltet in 22 Anlagegruppen ein Gesamtvermögen von insgesamt 7,0 Mrd. Franken. Renaissance hat sich auf Schweizer Private Equity Anlagen spezialisiert. Ihr Anlagevermögen verteilt sich per 30. 6. auf drei Anlagegruppen und umfasst 174 Mio. Franken. Avadis war als einzige grosse Anlagestiftung aufgrund ihrer kantonalen Aufsichtsbehörde bis anhin noch nicht Mitglied dieses Interessenverbunds. Da die Frage der Aufsichtsbehörde vermutlich nächstes Jahr gesetzlich neu und einheitlich geregelt werden wird, entfällt laut Ansicht der KGAST die Relevanz der unterschiedlichen Aufsichten.

Nach den zwei Neuaufnahmen umfasst die KGAST nunmehr 26 Anlagestiftungen, die zusammen ein Anlagevermögen von rund 75 Mrd. Franken verwalten. Mit dem Neuzugang vertritt die KGAST mit wenigen Ausnahmen die Interessen aller Anlagestiftungen in der Schweiz und kann so künftig praktisch geschlossen zu wichtigen anstehenden Fragen wie Anlagevorschriften oder Aufsicht Stellung beziehen.

Mitteilung KGAST

Neugestaltung des Jahresberichts zu den Sozialversicherungen

10. Juli 2008 By pwirth in Medien

Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) liegt in neuer Form vor. Der Jahresbericht ,Sozialversicherungen 2007" beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten  politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt auch Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Grosses Gewicht wurde auf die grafische Überarbeitung und Leserfreundlichkeit gelegt.

Mitteilung BSV

Ascoop fordert Gleichbehandlung mit SBB-PK

10. Juli 2008 By pwirth in Pensionskassen

In einer Medienmitteilung hält die Ascoop-Pensionskasse fest: «Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 den Bericht zur Erfüllung der Postulate Fluri (05.3363) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse ASCOOP verabschiedet. Beide Postulate fordern den Bundesrat auf zu prüfen, wie der Bund in Anlehnung an die SBB die Pensionskasse der ASCOOP unterstützen könnte. Gleichzeitig wurde die Vorlage zur Sanierung der Pensionskasse der SBB in die Vernehmlassung geschickt. In der am 2. Juli veröffentlichten Medienmitteilung „Pensionskasse ASCOOP: Bericht zur Erfüllung von Postulaten“ des Eidg. Finanzdepartements und des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wird gefolgert: „Aus der Sicht der Aufsichtstätigkeit des Bundesamts für Verkehr bis Ende 1995 ergibt sich für den Bund gegenüber der ASCOOP weder direkt noch indirekt eine Handlungspflicht oder ein Handlungsinteresse.“ Für die Pensionskasse der ASCOOP ist diese vom Bundesrat veröffentlichte Ablehnung der früheren Aufsichtsverantwortung erstaunlich und nicht nachvollziehbar.»

Die Ascoop argumentiert vor allem mit dem hohen, ihr in früheren Jahren auferlegen technischen Zinssatz (vor 1985), der sie zu einer aggressiven Kapitalanlage gezwungen habe. Die jetzt notwendig gewordenen Sanierungsmassnahmen würden die Vorsorgeleistungen der Angestellten der Privatbahnen gegenüber jenen der SBB massiv schmälern.

Mitteilung Ascoop

CS-Pensionskassen-Index im zweiten Quartal mit leicht positiver Performance

9. Juli 2008 By pwirth in Statistik

Der von der Credit Suisse erstellte Pensionskassen-Index hat sich nach einem sehr schwachen ersten Quartal 2008 wieder etwas aufgefangen. Nach ersten Berechnungen ergebe sich für das zweite Quartal eine leicht positive Performance von rund 0,20%. Seit Jahresbeginn veränderte sich der Index insgesamt um rund minus 5,4%, nachdem der Rückgang im ersten Quartal 5,59% betragen hatte.

Im Monat Juni habe sich der Index allerdings mit minus 2,9% markant rückläufig entwickelt. Im Monat Mai legte das Barometer dagegen um 0,5%, im April gar um 2,6% zu. Vergleicht man im zweiten Quartal die Performance der Pensionskassen mit der BVG Mindestrendite von wiederum 0,68%, ergibt sich eine Differenz von rund 0,5%.
Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das zweite Quartal 2008 erscheint in rund zwei Wochen.

Soziale Sicherheit CHSS 3/2008: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand

8. Juli 2008 By pwirth in Medien

Die Zeitschrift Soziale Sicherheit 3 / 2008 beschäftigt sich mit dem Schwerpunktthema «Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand». Weitere Themen bilden die Invalidenversicherung und das Gesundheitswesen.

BSV – Soziale Sicherheit CHSS 3/2008

Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz: Vernehmlassungsergebnisse

8. Juli 2008 By pwirth in Gesetzgebung, Sozialversicherung

admin Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung für eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Kenntnis genommen. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wieder herzustellen. Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Die Botschaft soll im Herbst 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von 2003 ist ein Finanzierungs­konzept eingeführt worden, das einen konjunkturunabhängigen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung anstrebt. Es basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 100’000 Personen pro Jahr. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen, denn die durchschnittliche Arbeitslosenzahl lag von 1994 bis 2004 bei 123’000 Personen. Trotz guter Konjunkturlage hat die Arbeitslosenversicherung 2007 nur in geringem Masse mit der Rückzahlung der Fehlbeträge beginnen können. Die Darlehensschuld beträgt weiterhin 4,8 Milliarden Franken.

Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Revision ausgesprochen und unterstützen die Hauptziele. Auf der Einnahmeseite befürworten sie mehrheitlich die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, die je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu tragen ist. Auf der Leistungsseite begrüssen die Bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberorganisationen die Leistungskürzungen, während die Sozialdemokraten, Grünen und Arbeitnehmer­organisationen den Einsparungen teilweise kritisch gegenüber stehen.

Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz

Tagesanzeige: Unfallopfer kommen finanziell besser weg als Kranker:

8. Juli 2008 By pwirth in Sozialversicherung, Versicherte

Invalid ist nicht gleich invalid. Die Unfallversicherung zahlt höhere Entschädigungen als die IV. Die Unterschiede sind historisch bedingt und politisch gewollt.

tagesanzeiger.ch | Geld | Sozial + sicher

Marktübersicht 2007 bestätigt den robusten Zustand der Versicherer

8. Juli 2008 By pwirth in Assekuranz

admin «Die Instrumente der Versicherungsaufsicht greifen» hält das Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV)  in einer Mitteilung zur Marktübersicht 2007 fest. Im Berichtsjahr haben die Versicherungsunternehmen die gesetzlichen Anforderungen an die Solvabilität I deutlich mehr als nur erfüllt, obwohl der Solvabilitätsquotient der Lebens- und der Schadenversicherer rückläufig war. Deutlich verbessert hat sich gemäss dem Schweizerischen Solvenztest (SST) die Situation der beaufsichtigten Unternehmen in Bezug auf die risikobasierte Solvenz.

Marktübersicht 2007

NZZ: Ende Monat bleiben noch 560 Franken übrig

8. Juli 2008 By pwirth in Versicherte

Schweizer Haushalte sind im Jahr 2006 auf ein durchschnittliches Monatseinkommen von 8490 Franken gekommen. Davon ging der grösste Teil für Steuern, Sozialversicherungen, Wohnung und Energie weg. Am Monatsende verblieb ein Sparbetrag von 560 Franken in der Haushaltskasse übrig. Fast ein Drittel (29,7%) des Haushaltseinkommens muss für obligatorische Ausgaben wie Steuern, AHV, Pensionskasse und Krankenkassen aufgewendet werden. Diese obligatorischen Ausgaben machen im Durchschnitt 2520 Franken aus.

NZZ / Haushaltbudgetierung 2006

La Chaux-de-Fonds et Neuchâtel feront prévoyance commune

8. Juli 2008 By pwirth in Pensionskassen

neuenburg Une caisse de pensions unique régira à partir de 2009 la prévoyance professionnelle des employés de la fonction publique neuchâteloise. Le Grand Conseil a accepté la fusion des caisses de pensions de l’Etat et des villes de La Chaux-de-Fonds et Neuchâtel.

La Caisse de pensions unique de la fonction publique représente un total de 22’000 assurés, dont 6000 retraités. Le montant des avoirs sous gestion s’élève à 3 milliards de francs. Un premier projet de loi avait été renvoyé ce printemps en commission, faute de perspective d’obtention de la majorité requise des deux-tiers.

Les dispositions adoptées introduisent le principe de primauté des cotisations, revendiqué par la droite. La primauté des prestations, défendue par la gauche, sera abandonnée progressivement sur une durée de 30 ans. Ce délai doit permettre d’assurer la recapitalisation de la caisse fusionnée, à hauteur d’un taux de couverture de 100%, voire de 115% sur quarante ans.

La Chaux-de-Fonds et Neuchâtel feront prévoyance commune

Bernische Pensionskasse zum Projekt Futura

8. Juli 2008 By pwirth in Pensionskassen

Die Delegiertenversammlung der Bernischen Pensionskasse verlangt eine vollumfängliche Besitzstandsgarantie. Die Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat dürfe nicht zur Sparübung werden.

espace.ch – Personal fordert sichere Renten

Fusion des fondations collectives Vita et Progressa finalisée.

8. Juli 2008 By pwirth in Assekuranz, Pensionskassen

La fusion des fondations collectives Vita et Progressa (fondation collective de l’ancienne Genevoise) est achevée. Après cette fusion, la Fondations collective Vita est désormais la plus grande fondation collective semi-autonome de Suisse, indique la Zurich Suisse (Zurich Schweiz), qui collabore avec la fondation, dans un communiqué publié mercredi.
La fortune de placement gérée par la fondation s’élève désormais à plus de 7 mrd CHF, ce qui correspond à une augmentation d’environ 34% par rapport à l’an passé.

Plus de 100’000 personnes assurées travaillant dans environ 16’000 entreprises sont affiliées à la fondation collective Vita.
La collaboration entre Zurich Suisse et la fondation a permis de créer un modèle pour la prévoyance professionnelle dans le domaine des structures LPP ou les changements de la société, indique Peter Naegeli, président du conseil de la fondation, cité dans le communiqu

Zurich Suisse/Fusion des fondations collectives Vita et Progressa

Berufliche Vorsorge: Verbesserung für atypische Arbeitnehmende

8. Juli 2008 By pwirth in Gesetzgebung

admin Der Bundesrat verbessert im Bereich der beruflichen Vorsorge die Situation von Arbeitnehmenden, die häufig die Stelle wechseln. Zu diesem Zweck hat er eine Verordnungsänderung beschlossen. Demnach werden Arbeitnehmende, die mehrere Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber leisten, dem BVG unterstellt, wenn die Gesamtdauer der Einsätze 3 Monate übersteigt. Diese Massnahme tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

Heute werden aufeinanderfolgende Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber nicht zusammengerechnet. Für eine Unterstellung muss jeder einzelne Einsatz ohne Unterbrechung länger als 3 Monate dauern. Eine Unterbrechung von wenigen Tagen reicht, um beim Abzählen der 3 Monate wieder bei Null anfangen zu müssen. Bisher kamen lediglich von Temporärfirmen beschäftigte Arbeitnehmende in den Genuss einer Regelung, nach der die verschiedenen Einsätze zusammengezählt werden. 

Verbesserung für atypische Arbeitnehmende / Verordnung / Kommentar

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Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

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Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

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