An der Generalversammlung des Verbands Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge (VVP) standen die Neuwahlen in den Vorstand im Vordergrund. Nach dem Rücktritt des langjährigen Präsidenten Daniel Dürr wurde Hermann Dörig zu seinem Nachfolger gewählt. Neu im Vorstand sind René Schulz, Daniela Egli und Barbara Bienek. Sie ersetzen Silvia Corchia, Carmen Fux und Thomas Halter. Im Amt bestätigt wurden Martin Beyeler, Adrian Brupbacher und Urs Hunziker.
SVV: Wichtiger Beitrag zur Sicherung der beruflichen Vorsorge
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Ständerates, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge innert 5 Jahren auf 6,4% zu senken. Auch die Überprüfung im 5-Jahres-Rhythmus erachtet der SVV als notwendig.
PdA kündigt Referendum gegen Anpassung des Umwandlungssatzes an
Auf ihrer Website schreibt die PdA zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sie sehe sich "gezwungen, die Lancierung des Referendums formell anzukündigen". Bereits früher hat die Partei ein entsprechendes Vorhaben angekündigt. Ihre Begründung: "Die Reduktion des Umwandlungssatzes von 7.2 auf 6.4 erscheint uns unannehmbar. Dies würde zu einer Reduktion der Renten um 12% führen, während die privaten Pensionskassen ständig enorme Gewinne ankünden (sic!). Wir können es nicht akzeptieren, dass das Geld der Arbeitenden auf diese Weise in die Taschen der Aktionäre gelangt. In einem Zeitpunkt der Krise, wie wir ihn derzeit erleben, ist der Entscheid noch gravierender und verantwortungsloser. Der Beschuss des Parlamentes wird die Situation der RentnerInnen so sehr verschlechtern, dass die Partei der Arbeit der Schweiz sich in der paradoxen Situation befindet, ein Rentensystem zu verteidigen, das nicht sozial ist. Wir haben immer unterstrichen, dass die 2. Säule ein unsoziales Konstrukt ist, weil es den Reichtum nicht umverteilt."
Le Temps: Nouveau défi pour les caisses de pension
Après la chute des actions, le 2e pilier fait face à des taux planchers. L’objectif de rendement minimum 2009 est déjà compromis.
US: House bill provides relief for pension funds
Companies with pension plans would receive billions of dollars in recession-era relief in a House bill that supporters said could deter employers from freezing those plans or laying off workers. The legislation, passed by voice vote late Wednesday, also gives a break to some seniors who are required by law to draw down savings from their now-depleted IRA and 401(k) retirement funds. The Senate is trying to clear the bill, and send it to President George W. Bush for his signature, before the likely adjournment of Congress at the end of this week.
VA: Un milliard pour sauver les caisses de pension
La crise financière a fait perdre près de 260 millions aux institutions de prévoyance étatique du canton de Valais. Pour éviter le naufrage, l’Etat injectera 25 millions par an pendant quarante ans. La recapitalisation des caisses par l’Etat pour un montant de 605 millions en 2007 n’aura donc pas suffi à les sauver. La crise financière mondiale est passée par là. On peut estimer le coût des aléas boursiers à environ 260 millions pour les caisses de pension de l’Etat.
Ständerat stimmt Anpassung des Umwandlungssatzes zu
Der Ständerat ist dem Kompromiss des Nationalrats gefolgt und hat der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bis 2015 zugestimmt. Die Anpassung wurde vor allem aufgrund der geringeren Zinserwartungen notwendig. Eine erste Senkung im Rahmen der 1. BVG-Revision berücksichtigte lediglich die steigende Lebenserwartung. Lebenserwartung und Zinsentwicklung sind die beiden massgeblichen Komponenten des Umwandlungssatzes. Auf flankierende Massnahmen (höhere Beiträge zum Ausgleich der geringeren Mindestrenten) wurde verzichtet. Das Geschäft war unbestritten; der Rat stimmte mit 26:0 Stimmen zu.
Spital muss Pensionskasse sanieren
Schlechte Aussichten für die Angestellten des Spitals Region Oberaargau (SRO). In den kommenden zwei Jahren müssen sie mithelfen, die firmeneigene Pensionskasse zu sanieren. Der Deckungsgrad der Pensionskasse ist unter die 100-Prozent-Grenze gesunken. Deshalb hat der Verwaltungsrat paritätische Sanierungsbeiträge beschlossen. Das Spital als Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer müssen «ab Januar 2009 bis voraussichtlich Ende 2010» Sanierungsbeiträge von je 1,75 Prozent auf dem versicherten Lohn einzahlen. Diese Beiträge sind ausschliesslich zur Schliessung der Deckungslücke bestimmt. «Sobald der Deckungsgrad wieder 100 Prozent erreicht, wird auf die Erhebung der zusätzlichen Beiträge verzichtet», schreibt die Personalleitung den Angestellten. «Auf Ende Jahr gehen wir von einem Deckungsgrad um die 90 Prozent aus», sagt SRO-Direktor Hans Peter Kuert auf Anfrage der Berner Zeitung. Weil ab 90 Prozent eine Sanierung fällig werde, habe der Verwaltungsrat präventiv die Sanierungsmassnahmen eingeleitet.
Vorbezug bis zum Eintritt der Invalidität
Ein Vorbezug von Vorsorgegeldern aus zweiter Säule zum Erwerb von Wohneigentum ist auch noch möglich, nachdem ein Versicherter arbeitsunfähig geworden ist. Ein Vorbezug zur Förderung des Wohneigentums bleibt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts rechtlich möglich, bis der Vorsorgefall Invalidität eintritt, und das ist erst der Fall, wenn der Anspruch auf Invalidenleistungen entsteht. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vorbezug nicht mehr zurückbezahlt werden. Zu beurteilen hatte das BGer einen Fall, bei welchem die begünstigte Person selbst ihrer Pensionskasse vorwarf, sie hätte Vorbezug zu Unrecht gewährt. Ihre Invalidenrente der PK sank damit von 1700 auf 1000 Franken.
Interpellation Graber: Nichtinkraftsetzung BVV 2
SR Konrad Graber (CVP, LU) fordert in einer Interpallation die Inkraftsetzung der revidierten BVV2 zu suspendieren. Der eingereichte Text:
Die Vorsorgeeinrichtungen verwalteten Ende 2007 rund 600 Milliarden Franken. Laut dem Pensionskassenverband Asip befanden sich Ende Oktober 2008 fast die Hälfte in Unterdeckung. Die Situation wird sich aufgrund der Finanzmarktkrise noch verschärfen. Es dürfte in der nächsten Zeit zu Nachschussgeldern in der Höhe von mehreren Milliarden Franken kommen.
Auf 1. Januar 2009 hat der Bundesrat die neuen Anlagerichtlinien der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Kraft gesetzt. Diesen erwächst aus zwei Gründen massive Kritik:
1. Freizügigkeitsgelder
Gemäss neuer Verordnung sind Freizügigkeitspolicen anlagetechnisch unterschiedlich zu den Vermögensanlagen in den Pensionskassen und in der Säule 3a zu behandeln. Freizügigkeitsgelder dürfen nur noch kollektiv angelegt werden. Sichere Anlagen wie Bundesobligationen und Kassenobligationen von Kantonalbanken sind damit ausgeschlossen.
2. Anlagerichtlinien
Die auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzte Anlagerichtlinien sehen neu die Möglichkeit von Alternativen Anlagen wie Hedge Funds, Rohstoffe, Privat Equity, Insurance Linked Securities usw. im Umfang von 15 Prozent vor. Im Gegenzug wird der Anteil der Immobilien von 55 auf 30 Prozent sowie von Grundpfandtiteln und Pfandbriefen von 75 auf 50 Prozent reduziert. Es dürfte somit in den nächsten zwei Jahren zu unerwünschten, durch die Verordnung provozierte, Umschichtungen kommen. Dies umso mehr, als die Referenzgrösse des Gesamtvermögens infolge Börsenbaisse, auch ohne Zukäufe den prozentualen Anteil der Immobilien ansteigen lässt.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Weshalb dürfen Freizügigkeitsgelder nur noch kollektiv angelegt werden, und wie verhält es sich damit bezüglich Wettbewerbsverzerrung (Grossanleger versus Privatbankiers)?
2. Erachtet es der Bundesrat nicht auch als ungünstig, in der augenblicklichen Zeit eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf einen einfachen Nenner gebracht den Verkauf von Immobilien und den Kauf von Alternativen Produkten verlangt?
3. Wurde die zuständige parlamentarische Kommission vor der Inkraftsetzung konsultiert? Falls nein, weshalb?
4. Steht die BVG-Kommission bzw. der elfköpfige Anlageausschuss und insbesondere die Vertreter des Staates immer noch hinter den Änderungen?
5. Ist der Bundesrat bereit, die Inkraftsetzung der Verordnung auf 1. Januar 2009 zu suspendieren und vorgängig eine Vernehmlassung zumindest bei den Kantonalen Stiftungsaufsichten sowie eine Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommission vorzusehen, mit dem Ziel, klare Erläuterungen zu den Verordnungstexten zu erlangen?
Zuständig: Departement des Innern (EDI); Erstbehandelnder Rat: Ständerat; Mitunterzeichnende Hermann Hannes – Leumann Helen – Luginbühl Werner (3)
Was weiss man in Hohenlohe, was wir nicht wissen?
Das Hohenloher Tagblatt schreibt im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der argentinischen Pensionskassen: "In der Schweiz gibt es mit der so genannten 2. Säule oder BVG auch das passende Ansparen von Rentengeldern. Mittlerweile liegen fast 700 Milliarden Schweizer Franken bei den Pensionskassen. Im Schweizer Parlament geht das Gerücht um, diese große Summe an privaten Pensionskassengeldern sich unter den Nagel zu reißen und zu verstaatlichen."
Basler PK: Gesetzesanwendung à la carte
Der Einbruch der Börse hat auch bei der Pensionskasse für die Basler Staatsangestellten Spuren hinterlassen. Wie gross die Unterdeckung genau ist, kann Finanzdirektorin Eva Herzog erst Ende Januar genau sagen. Sie geht jedoch schon jetzt davon aus, dass die Deckung deutlich unter dem Wert von 95 Prozent liegen wird, bei dem von Gesetzes wegen «zwingend Sanierungsmassnahmen einzuleiten sind». Da für jedes Prozent unter der Volldeckung etwa 85 Mio. Franken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeschossen werden müssen, ist die Frage, wie schnell die Lücke zu schliessen ist, von einiger Brisanz.
Um den Staatsangestellten ihre Kaufkraft und dem Staat den Spielraum für vorgezogene Investitionen zu bewahren, fordert nun die SP eine Aufschiebung der Sanierungsaktion. Zur Frage, ob dazu eine erneute Gesetzesänderung Sinn macht, gehen die Meinungen auseinander. In einer gemeinsamen Medienmitteilung weisen dagegen die bürgerlichen Parteien CVP, FDP, LDP und SVP das Ansinnen der SP scharf zurück: «Diese Forderung ist angesichts der Bedeutung der Pensionskasse für die Angestellten des Kantons Basel-Stadt nicht nur verantwortungslos, sie ist auch gesetzwidrig und ein politischer Wortbruch erster Güte», schreiben die Parteien mit Hinweis auf das Pensionskassengesetz.
Mercer bei den IPE Awards zum Berater des Jahres gewählt
Mercer wurde bei den „IPE Awards“ zum Vorsorgeberater des Jahres 2008 gewählt. Die Leser der Zeitschrift Investment and Pensions Europe (IPE) wählten Mercer zum Gewinner des Gold-Awards für die beste Beratungsleistung. Der Preis in der Kategorie „Berater“ wurde in diesem Jahr zum ersten Mal vergeben. Mit der jährlichen Verleihung dieses Preises will IPE in der Verwaltung der Pensionskassen in Europa den Branchenmassstab für exzellente Leistungen setzen.
FINMA Start steht kurz bevor
Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.
UK: Pension fund deficits worsen
The total deficit of British pension schemes facing a funding shortfall worsened to 155 billion pounds at the end of November, the Pension Protection Fund (PPF) said. The overall deficit of those pension schemes was at 122 billion pounds at the end of October and 58.3 billion at the end of November last year.
