BVG-Zins: Arbeitgeberverband mit Bundesratsentscheid zufrieden
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entscheid des Bundesrats, der die Entwicklung der Rendite marktgängiger Anlagen – insbesondere der Bundesobligationen – sowie der Aktienanleihen und Liegenschaften in vorsichtiger Weise berücksichtigt. Damit ermöglicht es die Landesregierung denjenigen Vorsorgeeinrichtungen, die sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, wieder nötige Reserven zu bilden. Gut gehende Vorsorgeeinrichtungen können die Altersguthaben ihrer Versicherten zu einem Satz von über 2,5 % verzinsen; die entsprechenden Entscheide liegen in der Verantwortung der paritätischen Stiftungsräte, heisst es in einer Mitteilung des Schweiz. Arbeitgeberverbandes.
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Le Temps: L’affaire Swissfirst démasque les pratiques pour appâter les gérants du 2e pilier
Le 30 juin 2005, un gigantesque volume de 2,5 millions d’options d’achat (call) Swissfirst à 0,14 franc sont échangées en dehors des heures officielles de Bourse. Il s’agit d’un «call warrant» Swissfirst émis par cette dernière et coté à la SWX.
Le Temps – Finance
SGB: Mindestzinsentscheid Geschenk an die Versicherer
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, nennt den unveränderten Mindestzins für 2007 "ein Millionengeschenk für die Versicherungswirtschaft". Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75% gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gelte der Grundsatz, je (nicht gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn für die Privatversicherer. "Ein korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre. Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei 2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen die Stimmen der Versichertenvertreter von der Versicherungswirtschaft durchgedrückt", schreibt Nova in einer Mitteilung des SGB.
Mitteilung SGB
NZZ: Parlamentarier reagieren auf Swissfirst-Affäre
Seit dem Swissfirst-Debakel überbieten sich die Parteien mit Vorschlägen zur Reform der zweiten Säule. Einig sind sie sich, dass der Bundesrat die Revision der Insiderstrafnorm nicht länger aufschieben soll. Sonst gehen die Meinungen weit auseinander, schreibt die NZZ.
NZZ Online
Autonome Sammelstiftungen begrüssen Mindestzins-Entscheid
Die Interessengemeinschaft autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (IGaSG) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz bei 2,5 Prozent zu belassen.
Presseportal.ch: BVG-Mindestzinssatz 2007 – Vernünftiger Entscheid
Korrektes Verhalten der IST-Anlagestiftung im Swissfirst-Fall
Die Portfolio-Manager der Anlagestiftung Ist haben sich in der Swissfirst-Affäre nichts zuschulden kommen lassen. Das ist die Quintessenz eines Berichts von Ernst & Young. Die Revisionsfirma hatte den Auftrag, den Wertpapierhandel durch Ist-Mitarbeiter unter die Lupe zu nehmen und nach suspekten Transaktionen im Zusammenhang mit Swissfirst zu suchen, schreibt der Tages-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 13.9.
«Ich kann bestätigen, dass sich die Vermögensverwalter wie auch alle andern geprüften Personen gemäss dem Bericht von Ernst & Young korrekt verhalten haben», sagt Ist-Direktor Markus Nievergelt. Ernst & Young hat unter anderem private Transaktionen von jenen Personen untersucht, die in Anlageentscheide involviert waren oder darüber Bescheid wussten. Dazu gehörten neben allen Ist-Mitarbeitern auch der Anlageausschuss und der Beirat sowie der Präsident des Stiftungsrates.
Ernst & Young hatte wegen des Bankgeheimnisses keinen direkten Zugriff auf die Bankdaten der involvierten Personen und war auf Zusammenarbeit angewiesen. «Die Revision sieht nur, was man ihnen gibt», sagt ein Insider. Allerdings wäre es wohl für jene ungemütlich geworden, die sich der Transparenz verweigert hätten. Dem Vernehmen nach legten alle Angefragten ihre privaten Konti, Transaktionen und Steuererklärungen offen und unterschrieben eine Vollständigkeitserklärung.
Zu ihnen gehörte auch SVP-Nationalrat Hans Kaufmann, der im Anlageausschuss der Ist-Stiftung sitzt. «Rechtsstaatlich ist das Offenlegen wegen des Datenschutzes allerdings problematisch», sagt er, der bis letzten Mai noch dem Verwaltungsrat von Swissfirst angehörte und auch bei der Pensionskasse von Siemens mitwirkt.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
Schaffhausen überträgt BVG-Aufsicht an den Kt. Zürich
Die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Schaffhausen soll auf den 1. Januar 2007 auf den Kanton Zürich übertragen werden. Die Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich haben zu diesem Zweck eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Aufsicht über die klassischen Stiftungen verbleibt nach wie vor im Kanton Schaffhausen. Die Parlamente müssen der Vereinbarung noch zustimmen.
Im vergangenen Jahr hatten 78 Vorsorgeeinrichtungen ihren Sitz im Kanton Schaffhausen. Es werden die gleichen Gebühren wie für die Zürcher Vorsorgeeinrichtungen erhoben. Die Haftung für allfällige Schäden, die durch die Aufsichtsausübung entstehen, liegt ausschliesslich beim Kanton Zürich. Mit der Übertragung der Aufsichtsaufgaben will der Kanton Schaffhausen die Bestrebungen des Bundes um, die Aufsichtsstrukturen gesamtschweizerisch zu straffen und regionale Modelle anzustreben, unterstützen. Für Schaffhausen kamen sowohl das Projekt "BVG-Aufsicht Ostschweiz" als auch die Übertragung der Aufgabe an den Kanton Zürich in Frage. Für Schaffhausen überwiegen jedoch die Vorteile der Zürcher Lösung. Hauptvorteil sei die grössere Kundenfreundlichkeit.
Mitteilung SH
Zahl der IV-Neurenten weiter gesunken
Die Daten aus dem Monitoring der Invalidenversicherung für das erste Semester 2006 ergeben, dass im Vergleich zum ersten Semester 2005 mit minus 18% erneut weniger gewichtete Neurenten zugesprochen worden sind. Zudem hat sich seit Januar 2006 auch das Total der laufenden Renten erstmals stabilisiert. Gleichzeitig haben die Beitragseinnahmen deutlich zugenommen. In der Folge hat die IV im ersten Semester 2006 ein stagnierendes Defizit von 1.2 Milliarden Franken verzeichnet.
www.news.admin.ch
Pensionskasse von Siemens Schweiz lässt Geschäftspraktiken von Grund auf durchleuchten
Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz hat beschlossen, die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung extern untersuchen zu lassen. Er hat dazu den beiden unabhängigen Rechtsanwälten Dr. Christoph Hohler und Dr. Albrecht Langhart den Auftrag für eine detaillierte Untersuchung der Geschäfte des Vorsorgewerks erteilt. Ziel ist es, umfassende Klarheit über alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung der Siemens Pensionskasse zu schaffen. Den beiden Experten wurde umfassende Kompetenz erteilt – sie erhalten uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen und Informationen.
Siemens Schweiz lässt Geschäftspraktiken durchleuchten
NZZ online
Monica Mächler wird neue Direktorin des BPV
Der Bundesrat hat Monica Mächler, Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Zurich Financial Services, zur neuen Direktorin des Bundesamts für Privatversicherungen BPV ernannt. Sie folgt auf Herbert Lüthy, der auf Ende 2006 in den Ruhestand tritt. Monica Mächler wird ihr Amt am 1. Januar 2007 antreten. Dr. iur. Monica Mächler (Jahrgang 1956) ist bei der Zurich Financial Services als Group General Counsel und Leiterin des Verwaltungsratssekretariats tätig. In dieser Funktion ist sie Mitglied der erweiterten Konzernleitung (Group Management Board) des international ausgerichteten Finanzdienstleistungsunternehmens. Monica Mächler war Mitglied in verschiedenen Expertenkommissionen des Bundes, so in der Expertenkommission Zimmerli zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung, in der Expertenkommission Zufferey zur Finanzmarktaufsicht sowie in der Expertenkommission Schnyder zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. An der Universität Zürich betreut sie im Rahmen des Nachdiplomstudiums für internationales Wirtschaftsrecht (LLM) zudem eine Lehrveranstaltung zu Verträgen des internationalen Versicherungsgeschäfts. Monica Mächler ist Autorin zahlreicher Publikationen zu aktuellen Fragen des Versicherungs- und Finanzmarktrechts.
Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst die Wahl von Monica Mächler durch den Bundesrat. In einer Medienmitteilung des SSV heisst es: "Monica Mächler besitzt dank ihrer fundierten juristischen Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung als Managerin einer Versicherungsgesellschaft – sowie durch ihre aktive Mitarbeit in der Expertenkommission Zimmerli, welche die Grundlagen für eine moderne Finanzmarktaufsicht erarbeitete – alle wichtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Führung und Weiterentwicklung des BPV."
EFD – Monica Mächler neue Direktorin des BPV
Bundesrat will am System gestaffelter Altersgutschriften festhalten
Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre. Zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer sollen andere Massnahmen ergriffen werden. Mit der nächsten BVG-Revision will der Bundesrat durchsetzen, dass der letzte gültige Lohn in der zweiten Säule weiter versichert werden kann, auch wenn das Salär wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit oder wegen eines Funktionswechsels zurückgeht. Auch sollen die Altersgutschriften nach 65 akkumuliert werden können. Der Bericht wurde aufgrund zweier Postulate erstellt.
Bundesrat verabschiedet Bericht
Text des Berichtes
Aufgrund zweier Postulate von Barbara Polla (BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55-Jährigen, 02.3208) und der CVP-Fraktion (ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften, 05.3651) hat das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Bericht über mögliche alternative Altersgutschriftenmodelle und deren finanzielle Auswirkungen erstellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das mit den beiden Postulaten angestrebte Ziel, die Beteiligung älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt zu erhöhen, mit einer anderen Staffelung der Altersgutschriften nicht erreicht werden kann. Dieses Ziel soll vielmehr durch entsprechende Anpassungen in der 2. Säule erreicht werden, mit welchen sich der längere Verbleib älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt lohnen soll. Die entsprechenden Änderungen werden im Rahmen der 11. AHV-Revision (flexibler Vorbezug der BVG-Altersrente und Rentenaufschub analog zur AHV; freie Wahl zwischen Altersrente und Freizügigkeit vor dem ordentlichen Rentenalter) und der nächsten BVG-Revision (Weiterversicherung des bisherigen Lohnes in der 2. Säule bei Reduktion des Salärs infolge Arbeitszeitreduktion oder Funktionswechsel, Akkumulation von Altersgutschriften nach 65) umgesetzt.
SVV begrüsst Entscheid des Bundesrates zum Mindestzins
Der Schweiz. Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz unverändert bei 2,5% zu belassen: "Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für die Jahre 2007 und 2008 auf 2,5% festgesetzt. Mit Befriedigung stellt der Schweizerische Versicherungsverband SVV fest, dass der Bundesrat eine sachliche Entscheidung getroffen hat und Forderungen auf eine Erhöhung seitens der Gewerkschaften nicht nachgegeben hat. Der Bundesrat hat sich nicht verleiten lassen, die in der Vergangenheit erwirtschafteten Renditen als Prognosen für die Renditen künftiger Jahre heranzuziehen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat jeweils für die nächsten zwei Jahre festgesetzt und muss deshalb vorsichtig bestimmt werden. Ein tiefer Zinssatz ermöglicht Anlagen mit höheren Renditeaussichten für die Versicherten.
Obwohl der Entscheid des Bundesrates sachlich nachvollziehbar ist, setzt sich der SVV weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes ein. Als Basis kann der rollende Durchschnitt von Bundesobligationen dienen, beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen. Der Mindestzinssatz würde damit heute bei rund 2% liegen."
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5 %
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.7%. Ausserdem berücksichtigt er die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen. Diese waren im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93, welcher einen Aktienanteil von rund 25% besitzt, weist in diesem Zeitraum eine Performance von minus 1.85% auf. Diese eher negative Entwicklung wird auch im Performancevergleich von Watson Wyatt sichtbar, welcher von einer Performance der Vorsorgeeinrichtungen von minus 0.3% im ersten Halbjahr ’06 ausgeht.
Der Bundesrat hat laut Mitteilung bei seiner Entscheidung die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge mitberücksichtigt, welche an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2006 mit einer Mehrheit von 13 zu 6 Stimmen beschlossen hatte, dem Bundesrat die Beibehaltung des bisherigen Mindestzinssatzes von 2.5% zu empfehlen.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5 %
Three years recovery period for Dutch pension funds
Pensions funds in a position of underfunding will get a reprieve of three years instead of one year to recover, a majority within the parliament has indicated.
Three years recovery period for Dutch pension funds
Handelszeitung: Heikle Geschäfte sollen verboten werden
Eine ganze Branche steht unter Verdacht. Der Verband Asip will jetzt mit verschärften Regeln das Vertrauen in die 2. Säule wieder herstellen, schreibt die Handelszeitung.
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