» Der Frust ist gross. Die Schweizer Börse SWX hat in den letzten zehn Jahren den Behörden in Bern über 450 Fälle gemeldet. Der Verdacht: Verletzung der börslichen Meldepflichten. Passiert ist – bis auf einen Fall – nichts. 2003 büsste das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) einen Vermögensverwalter mit 50 000 Fr., weil er die Meldepflicht eventualvorsätzlich verletzt hatte. Der Betroffene war ein Wiederholungstäter, erst sein drittes Vergehen wurde geahndet.»