img_nzzsonntag» Der Frust ist gross. Die Schweizer Börse SWX hat in den letzten zehn Jahren den Behörden in Bern über 450 Fälle gemeldet. Der Verdacht: Verletzung der börslichen Meldepflichten. Passiert ist – bis auf einen Fall – nichts. 2003 büsste das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) einen Vermögensverwalter mit 50 000 Fr., weil er die Meldepflicht eventualvorsätzlich verletzt hatte. Der Betroffene war ein Wiederholungstäter, erst sein drittes Vergehen wurde geahndet.»

Dösende Wächter (Wirtschaft, Aktuell, NZZ Online)