12 Millionen Franken muss die Pensionskasse von Johnson Controls gemäss einer Mitteilung von Unia Work an Guthaben und Renten nachzahlen. Der Entscheid fiel im Oktober 2007: Die zweite sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Johnson-Controls- Pensionskasse ab. Damit ist klar: der Mischkonzern Johnson Controls muss auf die Pensionskassenguthaben die versprochene Minimalverzinsung von 4,5 Prozent gewähren. Konkret bedeutet das Nachzahlungen von rund 12 Millionen Franken, wie Werner Lanz, Vizepräsident des Stiftungsrats der Pensionskasse, gegenüber work bestätigt. Denn 2004 wurde das Kapital nur noch zu 2,75, ab 2005 zu 3 Prozent verzinst (jeweils ein halbes Prozent über dem gesetzlichen Mindestzinssatz). Wie aus dem Artikel hervorgeht, wurde die Ausrichtung der Mittel an die Versicherten mit einem nicht näher bezifferten Rückgang des Deckungsgrads erkauft.