Die kantonale Beamtenversicherungskasse (BVK) wird dieser Tage von ihrer Vergangenheit eingeholt.Schon jetzt ist klar, dass die Aufarbeitung kasseninterner Vorgänge, die vermutlich bis in die neunziger Jahre zurückreichen, Unrühmliches ans Tageslicht fördern wird, schreibt Werner Enz in der NZZ.
Rechtsfälle
Personalverbände fordern Schadenersatz
Die Vereinigten Personalverbände (VPV) fordern von der Zürcher Regierung ein besseres Steuerungs- und Kontrollsystem in der Versicherungskasse für das Staatspersonal (BVK). Zudem verlangen sie, dass den Versicherten finanzielle Schäden an ihrem Versicherungskapital ausgeglichen werden, die durch den vermuteten Korruptionsfall entstanden sind. Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) hatte versprochen, allfällige Schäden am Sparkapital der Versicherten auf zivilrechtlichem Weg einzufordern, sofern der Anlagechef wegen versprochener Zahlungen in schlechte Geschäfte investiert habe.
TA: BVK-Chronik
Tages-Anzeiger: Niemand bremste den «heimlichen BVK-König»
Der Hauptverdächtige im Korruptionsfall der Personalvorsorge des Kantons Zürich BVK, D. G., konnte über20 Jahre viel Geld in riskanten Geschäften anlegen. 1988 wurde er als Vermögensverwalter eingestellt, zuletzt war er Leiter Asset Management der BVK. Er sei ein ruhiger, vertrauenswürdiger Kollege gewesen, sagen ehemalige Weggefährten. Sie erzählen aber auch, dass der Mann, der Milliarden verwaltete, der «heimliche König» in der BVK war. Er habe als Einziger den Durchblick bei den Anlagen gehabt, die von Jahr zu Jahr umfangreicher und komplexer wurden, schreibt der Tages-Anzeiger.
NZZ: Warum kam nicht eher ein Verdacht auf?
Seit Donnerstag ist bekannt, dass im Rahmen der seit Ende Mai laufenden Ermittlungen gegen den Anlagechef der kantonalen Beamtenversicherungskasse (BVK) ebenso Walter Meier, der Chef der Beteiligungsgesellschaft BT&T, verhaftet worden ist (NZZ 10. 6. 10). Die Beziehungen der Finanzdirektion zu ihm waren schon 2006 Gegenstand einer Untersuchung der kantonsrätlichen Finanzkommission (Fiko), schreibt die NZZ.
Studien zu Invalidität und Migration des BSV
Gemäss der IV-Statistik variiert die Neuberentungsquote für Personen im erwerbsfähigen Alter je nach Herkunft stark: Am höchsten lag diese Quote im Jahr 2007 bei den türkischen Staatsangehörigen mit 0,83 Prozent, gefolgt von den Personen aus Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Bei Zugewanderten aus den traditionelleren Gastarbeiterländern Italien, Spanien und Portugal wurden Quoten zwischen 0,37 und 0,53 Prozent verzeichnet. Für Schweizerinnen und Schweizer lag die Neuberentungsquote im Jahr 2007 bei 0,29 Prozent und für Personen aus Frankreich, Deutschland, Österreich und Grossbritannien noch tiefer. Um den Gründen für diese Unterschiede auf die Spur zu kommen, hat das BSV dazu zwei Studien durchführen lassen.
Weitere Festnahme in der Korruptionsaffäre
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Chef der Beteiligungsgesellschaft BT&T Timelife, Walter Meier, festgenommen. Er soll in den Korruptionsfall bei der Pensionskasse BVK verwickelt sein. Walter Meier weise jegliche Vorwürfe zurück, teilte BT&T Timelife mit. Meier, welcher auch Verwaltungsratspräsident von BT&T Timelife ist, kooperiere vollumfänglich mit den Untersuchungsbehörden, heisst es weiter in der Mitteilung vom Donnerstag.
NZZ: Verdacht auf Korruption nicht überraschend
Die NZZ schreibt zum Verdachtsfall bei der BKV: “Die verwalteten Geldsummensind enorm, ihre Anlage erfordert ein spezifisches Fachwissen, und der Kreis, der darüber Bescheid weiss, ist sehr begrenzt. Diese Situation macht Pensionskassen anfällig für Korruption”. Zu beachten gilt: es handelt sich um einen Verdacht. Ob der Kasse direkt Schäden erwachsen sind und falls ja in welcher Höhe ist ebenfalls unbekannt. Aus dem Einzelfall einen Generalverdacht zu konstruieren, scheint gewagt.
Strafuntersuchung gegen Kadermitglied der Zürcher BKV
Ein Kadermitglied der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) soll sich unrechtmässig bereichert haben. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren wegen Korruptionsvorwürfen eingeleitet, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der Angeschuldigte wurde am 26. Mai verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Es bestehe der Verdacht, dass er aus seiner amtlichen Tätigkeit privat unrechtmässig Nutzen gezogen hat. Der Umfang sei noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihren Ermittlungen auf einen Hinweis aus der Finanzdirektion. Derzeit werden gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich umfangreiche Unterlagen ausgewertet und Befragungen durchgeführt. Es gelte die Unschuldsvermutung, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.
St.Gallen: Kein Erfolgshonorar für Vermögensverwaltung
Der Kanton St. Gallen hat Erfolgshonorare für die Verwaltung von Pensionskassengeldern eingesteckt. Rechtswidrig, beschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Regierung ruft Lausanne an, schreibt das St.Galler Tagblatt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Wochen eine Beschwerde des St. Galler Staatspersonals gutgeheissen und den Kanton verpflichtet, die Honorare zurückzuerstatten. Die Bezüge seien rechtswidrig gewesen – zwar nicht grundsätzlich, doch der Kanton dürfe Anlagegewinne der Versicherungskasse des Staatspersonals nur bis zur Deckung der Verwaltungskosten abschöpfen.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weist Widersprüchlichkeiten auf», begründet die St. Galler Regierung ihren Schritt. Es entziehe dem Kanton insbesondere auch die Grundlage, Erfolgshonorare für die Verwaltung der Vermögen der Gebäudeversicherungsanstalt zu erheben.
Die St. Galler Konferenz der Personalverbändespricht von 30 bis 40 Millionen Franken, die seit 1999 von der Regierung vereinnahmt worden seien. Dieser Betrag sei zu hoch gegriffen, meint die Regierung und weist daraufhin, dass das Reglement 2006 abgeändert wurde.
Klagen gegen die UBS, Bund soll Prozessrisiko tragen
Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat haben in ihrem Bericht zur UBS-Rettung zahlreiche Empfehlungen formuliert. Um die Rolle der UBS in der ganzen Geschichte zu klären, schlagen die GPK-Mitglieder vor, dass «die Eidgenossenschaft beziehungsweise Organe des Bundes mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit als Aktionäre oder andere Aktionärsgruppen in die Lage versetzt werden, straf- beziehungsweise zivilrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte, die Mitglieder der Konzernleitung und allenfalls die Revisionsstelle in die Wege zu leiten». Die Eidgenossenschaft würde im Falle einer Klage das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten tragen. «Das grosse öffentliche Interesse an einer Aufarbeitung, rechtfertigt dies», erklärte CVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Ruedi Lustenberger (LU) gestern diese Empfehlung. Laut dem Politiker «könnte zum Beispiel die Publica eine Klage deponieren», schreibt die Berner Zeitung.
NZZaS: Expertenbericht zu Gemini bleibt verschlossen
Die NZZ am Sonntag berichtet über den Vergleich im Falle der Gemini-Sammelstiftung und beschäftigt sich mit den Aussichten einer Strafverfolgung.
Gemini Sammelstiftung: Vergleich
Die Gemini-Sammelstiftung und das BSV haben parallel Medienmitteilungen zum Vergleich zwischen der Gemini Sammelstiftung und ihren früheren Führungsverantwortlichen – Carl Hebling und Oskar Leutwyler – publiziert. Die Auseinandersetzung hat beinahe auf den Tag genau drei Jahre gedauert und für alle Beteiligten und die Berufliche Vorsorge generell eine unerfreuliche Belastung bedeutet. Im Kern ging es um den Anspruch auf die Mittel, welche in die Gemini Personalvorsorge AG als Broker-, Betreuungs- und Administrationsentschädigungen geflossen waren und insgesamt 6,3 Mio. Franken ausmachen. Sowohl Hebling und Leutwyler als auch die Gemini haben ihren Anspruch darauf angemeldet. Das BSV hat zur Klärung den Basler Anwalt Christoph Degen mit einer Expertise beauftragt, deren Fazit gemäss BSV lautet, dass die Mittel der Gemini zuzuführen seien.
In den vergangenen Wochen war verschiedentlich mit dem unmittelbar bevorstehenden Abschluss des Vergleichs gerechnet worden. Offenbar war zwischen den Anwälten der beiden Parteien eine Vereinbarung aber nur schwer zu erreichen. Positiv ist, dass es nach den langwierigen Auseinandersetzungen nun doch zu einem Vergleich gekommen ist und ein Prozess hat vermieden werden können.
Das BSV schreibt in seiner Mitteilung: “Die Pensionskasse «Gemini Sammelstiftung» hat die Risiken Tod und Invalidität bei einer Versicherungsgesellschaft abgesichert. In den Jahren 2001 bis 2006 bezahlte diese Versicherung der «Gemini Personalvorsorge AG» Entschädigungen in der Höhe von 6.03 Mio. Franken. Dem Verwaltungsrat der «Gemini Personalvorsorge AG» gehörten unter anderen der damalige Präsident des Stiftungsrats sowie der damalige Leiter der Geschäftsführung der «Gemini Sammelstiftung» an.”
“Der Experte (Degen) kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass dieses Geld nicht der «Gemini Personalvorsorge AG» gehört, sondern der «Gemini Sammelstiftung» und damit den Versicherten: «Bei diesen Zahlungen handelte es sich um Teile der Überschussrückvergütungen zugunsten der Sammelstiftung». Die Personalvorsorge AG müsse «die erhaltenen Entschädigungen der Sammelstiftung herausgeben.»
Die offensichtlich von den Anwälten formulierte Mitteilung der Gemini behandelt die Sachlage als Auseinandersetzung über die strukturelle Beziehung zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG. In dem Communiqué heisst es: “Der Stiftungsrat der Gemini Sammelstiftung hat mit der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen eine Vereinbarung über die Überführung der in letztgenannter Gesellschaft geäufneten Broker- und Betreuungsentschädigungen an die Sammelstiftung geschlossen. Diese Vereinbarung folgt einer Anregung des am 6. Juni 2007 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbehörde über die Gemini Sammelstiftung ernannten Beauftragten. Dieser hatte in seinem Schlussbericht empfohlen, auf die Übernahme der Gemini Personalvorsorge AG durch die Sammelstiftung zu verzichten und stattdessen eine vergleichsweise Einigung über die Übertragung der Vermögenswerte zu finden.
Durch die geschlossene Vereinbarung wird die von der Sammelstiftung am 7. Juni 2007 angekündigte Strukturvereinfachung abgeschlossen. Damit sind alle offenen rechtlichen Fragen zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen geklärt.”
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Gemini Personalvorsorge AG jetzt aufgelöst wird. Dem neugewählten Präsidenten der Gemini, Vital Stutz, dürfte mit dem Abschluss der Auseinandersetzung die Arbeit wohl wesentlich vereinfacht werden. Jedenfalls bekundet er auf Anfrage seine Befriedigung über den endlich abgeschlossenen Vergleich.
Mitteilung Gemini / Mitteilung BSV / Berichte zum Fall Gemini
Steuerliche Behandlung einer Kapitalauszahlung in Deutschland
Das “Portal für Steuerberater” STB behandelt den Fall eines deutschen Grenzgängers, der bei der Pensionierung seine Berufliche Vorsorge als Kapital bezog.
Mit Urteil vom 10. März 2010 (Az.: 14 K 4048/08) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass diese Einmalzahlung als Altersrente der ausschließlichen Besteuerung im Inland unterliegt und als Leistung einer gesetzlichen Rentenversicherung unter die sog. ‹Sonstigen Einkünfte› nach Einkommensteuergesetz zu subsumieren ist. Bei der in der Schweiz obligatorischen „betrieblichen Vorsorge“ handelt es sich nach Ansicht erkennenden Senats um keine betriebliche Altersversorgung, weil sie kraft Gesetzes eingerichtet wurde.
Pensionskassen-Betrüger wieder auf freiem Fuss
“Der Pensionskassenbetrüger Antonio Giacchetta ist wieder auf freiem Fuss. Die Geschädigten sind entsetzt und fühlen sich im Stich gelassen. Giacchetta brachte auch viele Unterländer um ihr Erspartes”, schreibt der “Zürcher Unterländer”.
Weiter schreibt das Blatt: Giacchetta arbeitete für das Patronato INCA, das der italienischen Gewerkschaft CGIL angeschlossen ist. Die Betrogenen fordern nun, dass die Gewerkschaft für den erlittenen Schaden aufkommt. Ausserdem sollen laut dem «Beobacher» auch die involvierten Pensionskassen haften. «Es ist unglaublich, wie sich die Kassen aus der Verantwortung stehlen», sagt Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser.
Kieser hat die Fälle von 40 Geschädigten analysiert. In allen Fällen hätten die Pensionskassen die Auszahlungen zu wenig genau geprüft. Betroffen sind unter anderem die Swiss Life, die Freizügigkeitsstiftung der UBS und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die Finanzinstitute wollen aber keine Fehler eingestehen. «Offensichtlich braucht es wieder einmal ein Gerichtsurteil, um den Pensionskassen ihre Verantwortung aufzuzeigen», ärgert sich Kieser.