asip Der Pensionskassenverband ASIP hat auf Anfrage der NZZ zum Korruptionsfall bei der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) auf seinem neuen Blog Stellung genommen.  Der ASIP schreibt u.a. “So ein Vorfall – immer unter dem Vorbehalt, die Verdachtsmomente stellen sich als wahr heraus – darf nicht vorkommen. Zum Glück besteht eine gewisse Hoffnung, dass es sich um einen Einzelfall handelt, der sich nicht wiederholen wird. Denn im Allgemeinen arbeiten Pensionskassenangestellte absolut seriös und zuverlässig, und es ist nicht leicht, Missbräuche zu verbergen. Dieser Fall wird sicher zu einer nochmals verschärften Aufmerksamkeit führen, die Folgetaten noch schwieriger macht.

Dennoch ist natürlich alles gegen solche Missbräuche zu unternehmen, was machbar und sinnvoll ist. Der ASIP hat zu diesem Zweck in der ASIP-Charta massgebende Verhaltensregeln verabschiedet, deren Anwendung offenbar auch die Aufdeckung des vorliegenden Falles begünstigt hat, und die in den Medien auch schon explizit positiv erwähnt wurde.

Für die Mitglieder ist die ASIP-Charta verbindlich. Sollten “Zuwendungen” erbracht werden, wie man im vorliegenden Fall vermutet, gehören diese der PK. Die ASIP-Charta hält bezüglich der  Entgegennahme von persönlichen Vermögensvorteilen klar fest: “Verantwortliche der Vorsorgeeinrichtungen dürfen keine persönlichen Vermögensvorteile (wie z.B. Geschenke, Einladungen, Retrozessionen, Vergünstigungen oder Vorzugskonditionen, z.B. von Banken oder Bauunternehmen) entgegennehmen, die ihnen ohne ihre Stellung bei der VE nicht gewährt würden.”

ASIP / ASIP-Charta