Der umstrittene Entscheid des Bundesgerichts über den Kapitalbezug nach PK-Einkäufen ist auch Gegenstand eines Beitrags in der Finanz & Wirtschaft. Stephanie Eichenberger von Tax Partner Zürich schreibt u.a.: “Damit wird deutlich, dass man sich bei steuerplanerischen Überlegungen im Zusammenhang mit der PK nicht auf den Gesetzeswortlaut verlassen darf und bei Einkäufen mit anschliessendem Kapitalbezug grosse Vorsicht walten lassen sollte. Will man sich absichern, muss man sich ans Steueramt wenden und darf sich nicht auf Auskünfte der Pensionskasse oder der Sozialversicherungsbehörden verlassen.”
Rechtsfälle
Kritik am BG-Urteil über Einkäufe und Kapitalbezüge
In seiner Fachmitteilung Nr. 83 behandelt der ASIP das vielbeachtete Urteil des Bundesgerichts vom 12. März zu Kapitalbezügen nach Einkäufen gemäss Art. 79b BVG. Das BG hat dabei bekanntlich den kantonalen Entscheid geschützt und im betreffenden Fall eine Steuerumgehung konstatiert. Entsprechend sind nach Meinung des BG alle Einkäufe innerhalb dieser Frist missbräuchlich. Das Hin und Her erscheine nicht als sachgerechte Verbesserung des Vorsorgeschutzes.
In der ASIP Fachmitteilung hält Hanspeter Konrad fest, dass der Entscheid weitreichende Folgen für BV und Versicherte hätte, sollte das Gericht an dieser Rechtsprechung festhalten. “Die Auslegung der Einkaufsbestimmungen wird weiterhin einseitig und primär steuerrechtlich motiviert vorgenommen und widerspricht der gesetzgeberischen Absicht, vorsorgerechtlich einheitliche Grundlagen zu schaffen. Zudem wären bei dieser Sachlage die Versicherten kaum mehr gewillt, Einkäufe vorzunehmen. Die Bestimmung würde ausser Kraft gesetzt. Kommt hinzu, dass die Steuerbehörden fälschlicherweise auch Vorbezüge zur Wohneigentumsförderung und Barauszahlungen (gestützt auf Art. 5 FZG) als Kapitalbezüge von Vorsorgeleistungen qualifizieren und folglich der dreijährigen Sperrfrist unterwerfen.”
Konrad empfiehlt den Pensionskassen, die Versicherten auf die Sachlage aufmerksam zu machen und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit bei den zuständigen Steuerbehörden selber abzuklären ist. Gleichzeitig stellt er aber auch fest: “Da das Urteil derart problematisch und einseitig steuerrechtlich motiviert ist, sehen wir – mindestens bis zu weiteren Entscheiden des Bundesgerichtes – keinen Anlass, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Angesichts der Tatsache, dass das Bundesgericht jederzeit seine Rechtsprechung korrigieren kann, ist eine Auslegung von Art. 79b Abs. 3 BVG gemäss Gesetzeswortlaut gerechtfertigt. Es kann nicht genug betont werden, dass ein Kapitalbezug nur im Umfang und nach Massgabe der aus Einkäufen während der Sperrfrist resultierenden Leistungserhöhung ausgeschlossen ist. Die Auffassung, wonach auch ein im Zeitpunkt des Einkaufs bereits vorhandenes Alterskapital unter die dreijährige Sperrfrist fällt, ist vorsorge-rechtlich nicht vertretbar.”
Jahrelang Pensionskassengelder veruntreut
Rund hundert italienische Gastarbeiter haben den grössten Teil ihres Freizügigkeitskapitals verloren. Sie hatten es der Zürcher Niederlassung eines vom italienischen Staat unterstützten Beratungsbüros anvertraut, schreibt die NZZ.
Der Missbrauch begann vermutlich 2002. Das System funktionierte über viele Jahre hinweg, weil der betrügerische Büroleiter den Pensionsberechtigten lange Zeit die ihnen zustehenden Renten ausbezahlte. Deshalb gestaltet sich die Bemessung der Deliktsumme schwierig. Laut Staatsanwalt Wieser kann noch nicht abschliessend gesagt werden, für welche Zwecke der Angeschuldigte das Kapital, neben dem Auszahlen der Renten, verwendete. Marco Tommasini, der Präsident der Vereinigung geschädigter Familien, bezweifelt den angeblich aufwendigen Lebensstil mit teuren Autos, Frauen und Immobilien. Vielmehr glaubt er, dass ein Teil des Geldes noch versteckt ist.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung stellt sich die Frage nach der zivilrechtlichen Verantwortung. Diesbezüglich fühlt sich die Geschädigtenvereinigung im Stich gelassen. Obwohl die Schweiz vier Abgeordnete im italienischen Parlament stellt, kümmere sich niemand um den Fall, sagt Tommasini. Er stelle eine Beisshemmung fest, und er führt dies darauf zurück, dass das Inca staats- und gewerkschaftsnah sei. Italiens Behörden jedenfalls schöben den Fall ohne Resultat vor sich her. Tommasini kritisiert auch die Tatenlosigkeit der schweizerischen Gewerkschaft Unia, die mit ihrem italienischen Partner CGIL in verschiedenen Bereichen kooperiert, aber im gegenwärtigen Fall keine konkrete Hilfestellung biete.
BVK-Untersuchung wird ergänzt
Die Administrativuntersuchung um die Vorgänge in der kantonalen Beamtenversicherungskasse (BVK) wird laut einer Mitteilung der Finanzdirektion erweitert. Das hat Finanzdirektorin Ursula Gut bereits am 13. September im Kantonsrat bekanntgegeben. Der «kleine Zusatzauftrag für spezielle Abklärungen» ist nun an die Luzerner Revisionsfirma Balmer-Etienne vergeben worden. Die beiden Hauptaufträge der Untersuchung werden von der Revisionsgesellschaft BDO und dem Staatsrechtler Georg Müller ausgeführt. Die Finanzdirektion erwartet bis Ende Jahr Resultate
Umstrittener Entscheid des BG zu Einkauf und Kapitalbezug
“Steueroptimierer wurde gestoppt – ein überraschender Bundesgerichtsentscheid zum Thema Einkäufe in die Pensionskasse” ist ein Beitrag in der SonntagsZeitung vom 19.9.2010 von Rechtsanwalt Dieter Egloff überschrieben. Aufgrund des neuen Entscheids gilt gemäss Egloff: “Wer einen Teil seiner Pensionskasse in Kapitalform beziehen will, darf in der drei jährigen Sperrfrist vor der Pensionierung keine Einkäufe von Beitragsjahren in die Pensionskasse leisten. Und: Wer in dieser Dreijahresperiode unbedingt PK-Einkäufe steuerlich geltend machen will, muss dann das ganze Alterskapital als Rente beziehen.”
Frage Leutenegger: Verantwortlichkeitsklage gegen die UBS-Organe
Susanne Leutenegger Oberholzer wollte vom Bundesrat wissen, was die Konsequenzen des GPK-Berichts zur UBS seien, insbesondere was den Stand von Verantwortlichkeitsklagen durch die Publica etc. betrifft. Der BR hält fest, dass er im Oktober umfassend auf den Bericht eingehen werde. Von Überlegungen zu Klageerhebungen weiss er nur aus der Presse.
Fragestunde: Anfrage P.Rechsteiner zum Expertenbericht Gemini
Paul Rechsteiner hat unter dem (reisserischen) Titel “Korruption in der zweiten Säule” vom Bundesrat wissen wollen, ob der vom BSV in Auftrag gegebene Bericht zu den Vorfällen bei der Gemini Sammelstiftung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass eine Publikation nicht angezeigt sei. Bei der Gemini selbst sei der Fall abgeschlossen, allfälligen Lehren, die daraus gezogen werden müssten, würde gegebenenfalls Rechnung getragen.
Tages-Anzeiger: Von der BVK zur Publica
Der Tages-Anzeiger berichtet über neuste Erkenntnisse im Fall BVK.
NZZ: BSV will Gemini-Untersuchungsbericht nicht herausgeben
Michael Ferber geht in einem NZZ Artikel auf die Situation rund um die Vorfälle bei der Gemini-Sammelstiftung ein und kommentiert die Haltung des BSV, das zwar eine Strafklage gegen Helbling und Leutwyler eingereicht hat, den Untersuchungsbericht des Basler Anwalts Christoph Degen hingegen nicht publizieren will. Zitiert werden zahlreiche an dem Fall interessierte Fachleute.
UBS: Wenig Prozessbedürfnis beim Bund
Wer ehemalige UBS-Manager für ihre Sünden in den Jahren 2008 und 2009 vor Gericht ziehen will, muss bis 14. Oktober handeln. Dann läuft die Frist für Verantwortlichkeitsklagen ab, schreibt der Tages-Anzeiger.
Weiter heisst es in dem Artikel: “Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat würden eine solche Klage begrüssen. Mehr noch: Sie haben in ihrem Bericht von Ende Mai den Bundesrat aufgefordert, dies zu ermöglichen. Konkret riefen sie ihn in der viel beachteten «Empfehlung 19» auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eidgenossenschaft selbst oder «Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit als Aktionäre» gegen die UBS-Verantwortlichen vorgehen könnten.
Die GPK dachten dabei an den AHV-Fonds, die Bundespensionskasse Publica, die Suva sowie die Pensionskassen von Post und SBB. Der Bundesrat solle ihnen «die Übernahme des Prozessrisikos und der Verfahrenskosten» garantieren.
Danach sieht es aber nicht aus: Der Bundesrat und das für die «Empfehlung 19» zuständige Bundesamt für Justiz haben bislang keinerlei Garantien abgegeben. Laut übereinstimmenden Aussagen von AHV-Fonds, Publica, Suva sowie den Pensionskassen von Post und SBB hat man mit ihnen nicht einmal informell das Gespräch gesucht. Auch gegenüber dem TA gibt sich das Bundesamt für Justiz (BJ) wortkarg: Der Bundesrat werde im Herbst zum GPK-Bericht Stellung nehmen, teilt BJ-Sprecher Folco Galli mit. Mehr könne er nicht sagen.”
BVK: Zürcher Kantonsrat setzt PUK ein
Zur politischen Aufarbeitung der BVK-Korruptionsaffäre setzt der Zürcher Kantonsrat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein. Dies hat auf Antrag der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission mit 162 zu 0 Stimmen beschlossen.
Zwingende Teilung der Vorsorgeansprüche bei Scheidung
Ein Leser hat sich beim Rechtsberatungsdienst des Blick mit der Frage gemeldet, ob seine Ehe ungültig erklärt werden könne, um nach einer Scheidung eine Teilung der Ansprüche in der BV zu vermeiden. Wenig überraschend bekommt er die Auskunft, dass dies aussichtslos sei. Interessanter ist der Verweis, dass die Teilung des PK-Guthabens eine zwingende Bestimmung ist, welche auch nicht durch eine Parteivereinbarung wegbedungen werden kann und auch nicht durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Da im speziellen Fall der Mann bereits pensioniert ist, wird das Gericht die Entschädigung festsetzen.
NZZaS: BSV reicht Strafanzeige gegen Gemini-Verantwortliche ein
Wie die NZZ am Sonntag berichtet, hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) gegen Carl Helbling und Oskar Leutwyler eine Strafanzeige eingereicht. Die Anzeige beruht gemäss Meldung der NZZaS auf der unveröffentlichten Expertise des Basler Anwalts Christoph Degen zu der Situation bei der Sammelstiftung Gemini. Dies wurde von Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt: «Anfang der Woche ist bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland eine Anzeige des BSV im Fall Gemini eingetroffen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Anzeige.»
BVK: Weitere Administrativuntersuchung
Die von Finanzdirektorin Ursula Gut mit einer zusätzlichen Administativuntersuchung beauftragte Revisionsgesellschaft BDO soll die Geschäftsbeziehungen der BVK und mögliche Risiken bei der Vermögensanlage untersuchen, wie die Finanzdirektion mitteilte. Dabei werde sie sich auf eine Reihe von massgebenden Mandaten und Geschäftsbeziehungen konzentrieren. Die betroffenen Mandate werden nicht genannt, weil Geschäftsgeheimnisse der BVK und Dritter tangiert würden.
Finanzdirektorin Gut habe sich nach einer Konkurrenzpräsentation und weiteren eingehenden Abklärungen für die BDO AG entschieden, heisst es in der Mitteilung. Ein zentraler Aspekt sei dabei die Unabhängigkeit des Auftragnehmers gewesen. Die BDO garantiere, dass die mit der Prüfung befassten Mitarbeitenden in keiner Art und Weise bei der BVK oder den zu untersuchenden Mandaten bereits involviert waren.
Die Analyse durch die BDO ergänzt die Administrativuntersuchung, mit der Ursula Gut bereits Anfang Juli den emeritierten Zürcher Rechtswissenschafter Georg Müller beauftragt hat. Müller hat den Auftrag, die Organisation der BVK und deren Corporate Governance zu durchleuchten.
Zudem klärt er ab, ob Strukturen und Abläufe allenfalls eine Korrumpierung des fristlos entlassenen frühreren BVK-Anlagechefs begünstigt haben könnten. Die Untersuchung soll aufzeigen, welche Verbesserungen möglich oder nötig sind. Diese Fragen werden gemäss Finanzdirektion im engen Austausch mit der BDO erarbeitet. Gut erwartet, dass die Ergebnisse der Untersuchungen möglichst rasch, auf jeden Fall aber bis Ende Jahr vorliegen werden.
BVK: “Regierung stützt Notter”
Die Stiftungsaufsicht der Justizdirektion soll keinen Anlass gehabt haben, die Beamtenkasse zu prüfen. Ihr Ex-Anlagechef war auch in Deutschland tätig, heisst es in einem Artikel des Tages-Anzeigers.
«Was hat dieses Amt in Sachen Aufsicht über die BVK je konkret unternommen? », fragten die drei SVP-Kantonsräte Theo Toggweiler, Hansueli Züllig und Matthias Hauser. Der Regierungsrat schreibt, das Amt habe seine Pflichten korrekt wahrgenommen: «Aufgrund der dem BVS zur Verfügung stehenden Unterlagen hatte dieses keine Veranlassung in die Organisation der BVK einzugreifen.» Es sei auch nicht die Aufgabe, die Vermögensanlagen
der BVK «vertieft und direkt» zu prüfen. Die Verantwortung dafür liege bei der Finanzkontrolle.
