June’s global markets quake suggests little positive in a rising interest rate environment but the flip side is significant relief for pension funds that may itself may provide a stabilising mechanism into the bargain.
Kapitalanlagen
IPE: Swiss pension funds turn backs on securities lending
Swiss pension funds have largely abandoned the securities lending market due to «unattractive» risk/reward ratios since the onset of the financial crisis and the misalignment of interests between lenders and borrowers.
Speaking with IPE, Jean-Pierre Steiner, director of the Caisse de prévoyance du personnel des établissements publics médicaux du canton de Genève (CEH), listed several reasons why his scheme – which will merge with the Caisse de prévoyance de Genève (CIA) in January 2014 – decided to drop its securities-lending programme.
He said the market currently suffered from a «misalignment of interests» between pension funds, which have longer-term investment views, and borrowers such as hedge funds, which largely base their strategies on short-selling. «The use of securities lending would lead us to create risk-management solutions that come in direct opposition to what our scheme really wants to achieve,» he said.
Steiner also pointed to conflicting interests between pension funds and security lending agents, which «participate in the earnings but not the losses» and often push schemes to take more risks than they wish. He also pointed out that the securities lending market currently offered no voting rights to lenders. «This is one of the main issues at the moment,» he said. «Pension schemes have no voting rights in the securities lending market, which goes against the new Swiss regulation on excessive corporate remuneration that came into force in March and obliges schemes to exercise their voting rights.»
TowersWatson: Swiss Funds Play Catch-up
David Pauls and Peter Zanella argue that Swiss pension funds must keep up with underlying economic and demographic reality, and that policy makers should stop moving the goalposts.
The Swiss pension industry has for some time resembled a slow-moving sport in which the referees keep moving the goalposts. As in most other developed countries, pension funds in Switzerland are facing solvency challenges, mainly due to low interest rates and increasing life expectancy. It is clear to most observers that painful adjustments need to be made, and these have profound implications for employees and employers. However, recognition of these facts by many pension funds has too often been slow in coming.
This creates false hopes for many pension fund members and potential pain in the future. While corporate accounting under International Accounting Standards (IAS) has for some time reflected economic reality through higher liabilities, pension funds’ local reporting – which is the basis on which trustees make benefit decisions – has been far slower to catch up. This makes the resulting adjustments all the more difficult and is threatening the solidarity that underpins the Swiss pension system. Employees’ expectations are being repeatedly disappointed as, despite recent strong asset returns, liabilities are regularly revised upwards as well.
Cern pension chief urges others to ‘think like global macro hedge funds’
Pension funds should use the techniques of the best global macro hedge fund managers to control risk and volatility while producing absolute returns, the Cern Pension Fund chief executive says. Theodore Economou said pension funds should use the sophisticated risk management tools used by the best hedge funds to lower volatility and achieve better returns.
Cern invests its entire Sfr4bn (£2.75bn) pension fund as if it were a large global macro hedge fund. «We manage towards an absolute return target,» says Economou. «We believe our model can and should be replicated by pension funds with the same goals as Cern because we think the model represents an answer to the industry’s challenges.»
For those funds not able to replicate the Cern model, Economou advocates turning over the entire pension fund portfolio to a top hedge fund management company. If the hedge fund industry works together with pension funds, he believes it has the potential to grow five or 10 times larger than it is today. Economou made the comments at the European Single Managers Awards 2013 held in London, where Cern Pension Fund was given the award for outstanding contribution to the hedge fund industry by an institution.
NZZ: “Wenn Immobilienanleger zu Entwicklern werden”
Institutionelle Schweizer Investoren – besonders Versicherungen, Immobilienfonds, Anlagestiftungen und Pensionskassen – möchten seit Jahren mehr Anlegergelder am Immobilienmarkt placieren und Gewinne reinvestieren, finden aber nicht genügend Anlagemöglichkeiten. Die direkte Folge dieses Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage sind sinkende Renditen. So hat sich die Bruttorendite der von Wüest & Partner (W&P) beobachteten Transaktionen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlichen Liegenschaften um rund 1% und bei Topliegenschaften um rund 1,5% reduziert. Für den stabilen Schweizer Immobilienmarkt ist das eine grosse Veränderung. Der Rückgang der Bruttorendite bei den besten Liegenschaften von 5,3% auf 3,8% entspricht einer Wertsteigerung von stattlichen 40%, wovon mehr oder weniger alle Nutzungen und Regionen profitierten.
Swisscanto-Umfrage: Interview mit CEO Fischer
«Die Pensionskassen profitieren von der Börsenhausse», sagt Swisscanto-CEO Gérard Fischer im cash-Video-Interview. Durchschnittlich erzielten die Kassen 2012 eine Anlagerendite zwischen fünf und zehn Prozent, so Fischer. Vor allem Kassen mit einem relativ hohen Aktienanteil erreichten gute Renditen.
Ein gutes Börsenjahr reicht nicht, um Entwarnung zu geben. Denn die Deckungsgrade weichen immer noch klar von den angestrebten Zielwerten von 116 Prozent ab. Kopfzerbrechen bereitet den Kassen insbesondere die anhaltende Tiefzinsphase. Im Obligationenbereich sind nur noch sehr magere Renditen zu erreichen und rutschen teilweise sogar in die Minuszone ab. «Vor allem die Versicherer sind davon betroffen, weil sie von Gesetzes wegen einen hohen Anteil an Obligationen halten müssen», sagt Fischer und doppelt nach: «Dies ist ökonomischer Unsinn.» Ein Überdenken der Anlagevorschriften wäre, so Fischer, dringend notwendig.
BVV2: Anforderungen an Vermögensverwalter präzisiert
Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge müssen gemäss Vorgaben der Strukturreform hohen Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität genügen. Externe Vermögensverwalter müssen darum bis Anfang des nächsten Jahres grundsätzlich einer Aufsicht unterstellt sein oder über eine Zulassung verfügen. Der Bundesrat hat diese Umsetzungsbestimmungen mit einer Revision der BVV2 geregelt.
Mit der Vermögensverwaltung dürfen als externe Personen und Institutionen nur betraut werden:
a. registrierte Vorsorgeeinrichtungen nach Artikel 48 BVG;
b. Anlagestiftungen nach Artikel 53g BVG;
c. öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtungen nach Artikel 67 Absatz 1 BVG;
d. Banken nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934;
e. Effektenhändler nach dem Börsengesetz vom 24. März 1995;
f. Fondsleitungen, Vermögensverwalterinnen und -verwalter kollektiver Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006;
g. Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004;
h. im Ausland tätige Finanzintermediäre, die der Aufsicht einer ausländischen Aufsichtsbehörde unterstehen.
Keine Befähigungserklärung benötigen:
a. Arbeitgeber, die das Vermögen ihrer Vorsorgeeinrichtungen verwalten;
b. Arbeitgeberverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten;
c. Arbeitnehmerverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten.
Die Oberaufsichtskommission kann andere Personen oder Institutionen auf Gesuch hin für die Vermögensverwaltung als befähigt erklären, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen. Sie befristet die Befähigungserklärung auf drei Jahre. In Abs. 2 wird festgehalten: Personen und Institutionen, die mit der Vermögensverwaltung betraut werden, müssen dazu befähigt sein und Gewähr bieten, dass sie insbesondere die Anforderungen nach Artikel 51b Absatz 1 BVG erfüllen und die Artikel 48g–48l einhalten.
Mitteilung BSV, Verordnungstext / Erläuterungen
Finews: Litigation Funding als neue Anlageklasse
Die Prozessfinanzierung – auch Prozesskostenfinanzierung – ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung gewerblicher Ansprüche. Im Gegenzug überträgt der Kläger dem Prozessfinanzierer einen erheblichen Teil der erstrittenen Summe. In der Regel sind das circa 30 Prozent.Nicolas Egger, CEO von NEAM, erläutert diese brandneue Anlageklasse in einem Interview auf Finews.
Finews: Ist das ethisch und führt dies nicht zu einer Aufblähung der Gerichte?
Das Geschäftsmodell von Litigation Funding schafft mehr Transparenz und reduziert unnötige gebundene Ressourcen. Im Gegensatz zu den durch Rechtsschutz gedeckten Fällen, welche eine Belastung der Gerichte darstellen, hat dies jedoch auf die kommerziellen Prozesse keinerlei Relevanz.
Bei der kommerziellen Prozessfinanzierung wird ein Fall auf Herz und Nieren überprüft, bis er finanziert wird. Man spricht von circa 5 Prozent der geprüften Fälle, die finanziert werden. Man kommt also nicht so schnell in den Genuss einer Finanzierung. Bedenken Sie, dass man der Partei im Recht zum Recht verhilft. Bei Vertragsbruch, Betrug oder Streitigkeiten ist es oft der einzige Weg.
Klingt sehr amerikanisch, gibt es Fälle in der Schweiz?
Aktuelle Beispiele aus der Schweiz sind bspw. Actelion, die Bank Vontobel, und STMicroelectronics, welche hohe Summen zahlen mussten. Die Swiss Re einigte sich kürzlich mit Berkshire Hathaway auf 610 Millionen Dollar. Ferner sind im Moment einige Pensionskassen, unbeachtet von der Öffentlichkeit, in Mediation oder am Ausarbeiten einer aussergerichtlichen Einigungen gegen Banken aktiv.
Sie sagen, Litigation Funding sei eine neue, lukrative Anlageklasse. Wie ist das zu verstehen?
Investitionen in der Prozessfinanzierung bieten eine Rendite wie bei Aktien, sind jedoch nicht korreliert mit Aktien, Immobilien oder anderen Anlageklassen. In Zeiten des Anlagenotstandes ist dies gerade deshalb von Bedeutung, da die Dividenden hoch und das Kapital geschützt sind.
Beachtenswert ist dabei, dass in Grossbritannien und Australien eine «After-the-Event»-Versicherungsdeckung für Litigation Funding besteht, wodurch das Kapitalrisiko der Prozesskosten ausgeschlossen werden kann.
CS PK-Index: Guter Jahresstart
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (blaue Linie in Abbildung 1a), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten lanciert wurde, ist im Anlagejahr 2013 bislang sehr erfolgreich. Im Berichtsquartal nahm der Index um 4,68 Punkte resp. 3,50 % zu und liegt per 31. März 2013 bei 138,29 Punkten. Zum positiven Resultat trugen alle drei Monate des ersten Quartals bei, wobei der Januar mit 1,46 % und der März mit 1,15 % herausragten. Der Februar lag mit 0,85 % leicht darunter, zeigte aber dennoch eine solide Entwicklung. Für den positiven Start der Pensionskassen ins Anlagejahr 2013 zeichneten insbesondere die Aktienkurse verantwortlich: Aktien Schweiz (1,75 %), Aktien Ausland (1,46 %), Obligationen Fremdwährung (0,18 %) und Immobilien (0,17 %). Die BVG-Mindestverzinsung legte im Berichtsquartal um 0,53 Punkte (resp. 0,37 %) auf den Stand von 142,07 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit halbierte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index gegenüber dem Vorquartal erneut und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 3,78 Punkten (Q4 2012: 7,93 Punkte). Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im ersten Quartal 2013 3,05 % über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 1.1.2000) beträgt per Quartalsende 2,48 %. Dem steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,69 % gegenüber.
Was bei institutionellen Kunden noch zu holen ist
Grossanleger, wie Versicherungen, Pensionskassen oder Anlagestiftungen, verwalteten zum Jahresende 2012 eine Summe von ungefähr 1’200 Milliarden Franken. «Im Vergleich zur Grösse des Landes ist dieses Volumen beachtlich», schreibt Studienautor Richard Bruyere, Chief Executive Officer von der Researchfirma Image & Finance (I&F).
Mehr als 2’000 institutionelle Investoren gibt es auf dem Markt gemäss der Analyse. Aber: Der milliardenschwere Asset-Pool sei den Vermögensverwaltern nicht in vollem Umfang zugänglich. Gemäss der Erhebung «Institutional Investment Managemen Report», die finews.ch in Auszügen vorliegt, ist mit 300 Milliarden Franken lediglich ein Viertel der institutionellen Vermögen in den Händen von Vermögensverwaltern.
Das Herzstück des hart umkämpften und konzentrierten institutionellen Anlegermarktes bestehe hauptsächlich aus institutionellen Kunden, vorwiegend Pensionskassen, die mehr als 1 Milliarde ihren Vermögensverwaltern anvertrauen. Dort wittern die Autoren der Studie den überwiegenden Grossteil für Geschäftschancen im Bereich der Dienstleistungen im Asset Management Service.
Ein Hauptmerkmal des Schweizer Marktes sei der inländische Anteil am gesamten Vermögensvolumen. Fast ein Drittel entfallen auf Bonds, lautend auf Franken, Schweizer Aktien und lokale Immobilienwerte, die wiederum im grossen und ganzen in den Händen von inländischen Vermögensverwaltern liegen.
PPCmetrics: Anlagen bei In- und Deflation
PPCmetrics hat ein Research Paper zum Thema “Anlagen in einem inflationären und deflationären Umfeld” erstellt. Ziel dieser Studie ist es, den Zusammenhang zwischen der Inflation und den Anlagerenditen verschiedener Anlageklassen zu untersuchen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwiefern die verschiedenen Anlageklassen einen Schutz gegen kurz- und langfristige sowie gegen unerwartete Inflation bieten. Hierzu werden zuerst die Grundlagen der Inflation und Deflation erarbeitet. In einem nächsten Schritt wird der theoretische Einfluss von Inflation respektive Deflation auf den Wert von Kapitalanlagen analysiert. Dabei zeigt sich, dass der Wert von Kapitalanlagen vom nominellen Zinssatz abhängt, welcher wiederum vom Inflationsniveau abhängig ist. Langfristige Markterwartungen bezüglich Inflation und Deflation sind in den Preisen von Kapitalmarktanlagen bereits eingepreist, sodass nur eine unerwartete Änderung der Inflationserwartung einen Einfluss auf die Preise haben sollte.
Obige Tabelle fasst die wichtigsten Resultate der Studie zusammen. In der Tabelle werden die jährlichen Renditen verschiedener Anlageklassen bei steigender Inflation den jährlichen Renditen bei sinkender Inflation gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass nur Liquidität und Commodities (inkl. Gold) wirklich einen kurzfristigen Inflationsschutz bieten. Alle anderen Anlageklassen weisen in Zeiten steigender Inflation eine tiefere realisierte Rendite auf als während der Gesamtperiode.
Wie sieht dieses Bild aus, wenn nur Phasen mit hoher Inflation in der Schweiz, d.h. mit einer jährlichen Inflationsrate von über 5% p.a. betrachtet werden? Zwischen 1960 und 2012 gibt es drei solche Inflationsphasen, insgesamt 12 Jahre. Es zeigt sich, dass Gold und Commodities einen Inflationsschutz bieten. Auch die Liquidität weist in Anbetracht des tiefen Risikos dieser Anlageklasse eine hohe Rendite in Inflationsphasen auf. Überraschend ist die hohe Rendite von Hedge Funds. Dieses Resultat ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da die ausgewiesenen Renditen der Hedge Funds nur gerade zwei Jahre des insgesamt 12-jährigen Untersuchungszeitraums abdecken. Diese Periode fällt in eine Phase, in der Hedge Funds Indizes aus anderen Gründen überdurchschnittlich hohe Renditen verzeichnet haben.
NZZ: "Aufstand der Grossaktionäre”
Nach Julius Bär drohen auch UBS und Credit Suisse peinliche Abstimmungsflops. Aktionärsberater und der wichtige Investor Swisscanto üben Kritik an Antrittsprämien und Kapitalmassnahmen, schreibt die NZZamSonntag.
Die Zürcher Bank hatte schon am Tag nach dem Flop intern die Ursachen analysiert. Eine entscheidende Rolle habe die Empfehlung der Analysefirma ISS (Institutional Shareholder Services) gespielt, heisst es. Deren Empfehlung, gegen die Vergütungen zu stimmen, seien die angelsächsischen Fonds im grossen Rahmen gefolgt. Die sieben grössten Aktionäre von Julius Bär sitzen wie die ISS allesamt in den USA.
Auch bei der Generalversammlung der UBS am 2. Mai bahnt sich ein Aufstand der Grossaktionäre an. «Es ist gut vorstellbar, dass die Abstimmung zum Vergütungsbericht dort ähnlich ausgeht wie bei Julius Bär», sagt Peter Bänziger, Anlagechef der Fondsgesellschaft Swisscanto. Die Stellungnahme der ISS ist noch in Arbeit. Das Urteil der Analysefirma dürfte auch in diesem Fall mitentscheidend dafür sein, ob eine Mehrheit den Vergütungsbericht der Grossbank ablehnt – oder lediglich eine signifikante Minderheit. Auf Gegenstimmen muss sich die UBS aber definitiv einstellen. Auch der Zuger Vermögensverwalter zCapital empfiehlt ein Veto.
Die ISS empfiehlt, bei der GV der Credit Suisse am 26. April die geplante Erhöhung des für Mitarbeiteraktien zurückgestellten Kapitals abzulehnen. Mit der Aufstockung nimmt die CS in Kauf, die Anteile aller Nicht-Mitarbeiter zu verwässern. Verwaltungsratspräsident Urs Rohner hat die Aktionäre am 10. April in einem zweiseitigen Schreiben gebeten, sich über die Empfehlung der ISS hinwegzusetzen.
Was die Fondsgesellschaft Swisscanto, die 0,4% der CS-Anteile hält, wiederum nicht überzeugt. «Die Erhöhung des bedingten Kapitals bei Mitarbeiteraktien ist für uns ein Ärgernis», sagt Anlagechef Bänziger. «Sie fördert die Selbstbedienungsmentalität.» Darüber hinaus erwägt Swisscanto auch eine Ablehnung des Vergütungsberichts. «Es ist unter anderem unverständlich, dass ausgerechnet die Bonus-Aktien für die Geschäftsleitung bereits nach einem Jahr zugeteilt werden sollen und dies ohne konkrete Leistungsziele», sagt Bänziger. Swisscanto würde mit einem Veto auch hier der Empfehlung von zCapital folgen.
UBS PK-Barometer: 3,5% Rendite im Q1
Im ersten Quartal 2013 erzielten die am Peer Group Review teilnehmenden Pensionskassen ein positives Anlageergebnis, das in allen Segmenten über 1% lag. Die kumulierte Rendite seit Jahresende beträgt im Schnitt rund 3,5%, womit wohl für viele Vorsorgewerke zumindest die Verzinsung für das ganze Jahr schon eingebracht wäre. Im ersten Viertel des Jahres haben die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen damit die Hälfte der guten Gesamtperformance 2012 erwirtschaften können.
Trotz des rund 15%igen Tauchers seit Ende Dezember 2007 aufgrund der Finanzkrise haben alle Pensionskassengruppen seither stark aufgeholt. Kumuliert erreichte das Segment der grössten Vorsorgewerke mit einem Vermögen von über 1 Mrd. Franken eine Performance von 10% seit Anfang 2008. Bei den kleineren Pensionskassen mit Anlagen von unter 300 Mio. beträgt diese kumulierte Gesamtperformance immerhin 8,5%, bei den mittleren 8,7%.
CS PK-Index: Aktien als Rendite-Treiber
Im 1. Quartal 2013 nahm der Credit Suisse Pensionskassen-Index um 4.57 Punkte resp. 3.42% zu und liegt per 31. März 2013 bei 138.18 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Zum positiven Resultat haben alle drei Monate des ersten Quartals beigetragen, wobei der Januar mit 1.44% und der März mit 1.11% herausragten. Der Februar lag mit 0.83% leicht unter den Zahlen von Januar und März, zeigte aber dennoch eine solide Entwicklung. Die Performance Contribution zeigt, dass insbesondere die Aktien für die positive Rendite des ersten Quartals verantwortlich zeichneten: Aktien Schweiz (1.72%), Aktien Ausland (1.43%), Obligationen Fremdwährung (0.18%) und Immobilien (0.16%).
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1.5% p.a.) legte im Berichtsquartal um 0.53 Punkte (resp. 0.37%) auf den Stand von 142.07 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit halbierte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index gegenüber dem Vorquartal erneut und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 3.88 Punkten (Q4 2012: 7.94 Punkte).
Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im ersten Quartal 2013 3.05% über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2.47%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2.69% beträgt.
Die Anlageallokation per 31. März 2013 zeigt auf, dass sich die Liquiditätsquote (6.57%) gegenüber dem Vorquartal wieder reduziert hat. Ebenfalls reduziert wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (24.08%) und die Fremdwährungsobligationen (8.44%) sowie die Alternativen Anlagen (4.92%). Erhöht wurden im Gegenzug die Engagements in Aktien Ausland (17.49%), Aktien Schweiz (13.07%) und Immobilien (21.93%). Die Schweizerfrankenquote beträgt per 31. März 78.2% und liegt damit leicht tiefer als im Vorquartal (78.5%). Die detaillierten Daten folgen in zwei Wochen.
Treuhänder: Benachteiligung der Anlagestiftungen durch die Stempelabgabe
Im Jahr 2000 schlug der Bundesrat dem Parlament vor, die berufliche Vorsorge von der Stempelabgabe auszunehmen. Der “Stempel” ist bis heute nicht gefallen, stellt Roland Kriemler, Geschäftsführer CS-Anlagestiftung, in seinem Beitrag im Treuhänder fest. Explizites Ziel des Artikels ist es, das Thema wieder neu aufzurollen, weil die Befreiung die Kosten senken und davon alle Versicherten direkt profitieren würden.
Die durch den Stempel ausgelösten Belastungen gehen aber über die reinen Kostenfolgen hinaus. Kriemler stellt in seinem Beitrag fest: “Sinnigerweise sind gerade jene Anlageklassen von Einschränkungen betroffen, die der ältesten Anlagestiftung, der IST Investmentstiftung für Personalvorsorge, zur Entstehung verhalfen. Dies waren die Anlageklassen Aktien und Obligationen oder mit anderen Worten die traditionellen Wertschriftenanlageklassen. Die Einschränkungen gehen zum Teil so weit, dass Anlagestiftungen bei den Wertschrifteninvestitionen stark an Attraktivität eingebüsst haben. So sind die Wertschriftenvermögen der Anlagestiftungen im Vergleich zu denjenigen der institutionellen Fonds heute wesentlich kleiner. Noch vor zehn Jahren lagen die Anlagestiftungen deutlich vor den institutionellen Fonds. Die Gründe für diese Entwicklung sind in den Beschränkungen bei den Wertschriftenanlagen zu finden. Beschränkungen, die man sogar als Benachteiligung bezeichnen kann, wenn man die Anlagestiftungen mit institutionellen Fonds oder mit direkt anlegenden Vorsorgeeinrichtungen vergleicht.”
Als Konsequenz bieten sie heute laut Kriemler vor allem in jenen Anlageklassen Produkte an, bei denen sie keine Benachteiligung erfahren, nämlich in den Anlageklassen Immobilien und Alternative Anlagen. Das Konzept der Master-Feeder-Konstruktionen kompensiere die Benachteiligung gegenüber Fonds nur bedingt, da im Gegenzug Mehrkosten entstehen und Kompetenzen an die Fonds abgegeben werden. Immerhin verwalten die Anlagestiftungen gegenwärtig trotz Stempelabgabepflicht über 90 Mrd. Franken und damit einen ansehnlichen Teil der Vorsorgegelder.
Die Entlastung der Anlagestiftungen von der Stempelabgabepflicht sei dennoch deshalb sachlich begründet und wurde auch vom Bundesrat als Massnahme vorgeschlagen. Das Parlament habe aber oft unter Zeitdruck den einfacheren Weg eingeschlagen, jenen, die Vorsorgegelder von der Stempelabgabe nicht zu befreien. Bei unvoreingenommener Betrachtung müsste das Parlament jedoch zum Schluss kommen, dass der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates zur weiteren Förderung der zweiten Säule sachgerecht sei. Vorsorgeeinrichtungen und ihre Hilfsstiftungen müssen deshalb von der Umsatzabgabepflicht befreit werden.