aonSeit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2000 sind die Bestimmungen zum Ausgleich der beruflichen Vorsorge bei Scheidung Gegenstand verbreiteter Kritik. Als Reaktion darauf hat der Bundesrat am 29. Mai 2013 den beiden Räten seine “Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)” unterbreitet. Der Ständerat hat sich bereits für die oben genannte Vorlage ausgesprochen und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates scheint sie ebenfalls zu unterstützen.

Es bleibt jedoch noch offen, ob die beiden Räte die Vorlage im Verlauf dieses Jahres gutheissen werden können und ob ein Inkrafttreten per 1. Januar 2016 nach wie vor realistisch ist. Die Vorsorgeeinrichtungen werden von dieser Gesetzesänderung stark betroffen sein. Werden sie genügend Zeit haben, um ihre Prozesse und ihre Verwaltungstools entsprechend anzupassen? Patrick Streit, Pensionsversicherungsexperte bei Aon Hewitt, hat zu den Hauptbestandteilen der zu erwartenden Gesetzesänderung und deren Auswirkungen auf die Vorsorgeeinrichtungen einen Kommentar verfasst. Er kann als PDF heruntergeladen werden.

  Kommentar Streit Unterlagen BJ / Webseite Abühl