Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Frick dessen Positionen weitgehend bestätigt. Auch der Bundesrat geht offensichtlich davon aus, dass die in den Medien erhobenen Vorwürfe den Tatsachen entsprechen und Massnahmen notwendig sind. Aus den Ausführungen ist zu schliessen, dass sich nach seiner Meinung eine Verschärfung der Vorschriften aufdrängt. So heisst es u.a. "Der Regelungsbedarf bezieht sich folglich auf die Geschäftstätigkeiten der Pensionskassenverwalter, insbesondere in Bezug auf deren guten Ruf, Eigengeschäfte, Interessenkonflikte und die einwandfreie Geschäftsführung der Pensionskasse. Es braucht für Pensionskassenverwalter verbindliche Einschränkungen und Verpflichtungen. Ausserdem muss es möglich sein, Massnahmen gegen Verwalter auf der Ebene des obersten Kassenorgans und der Aufsichtsbehörden einzuleiten." Allerdings sind entsprechende Vorschriften schon heute in Kraft. Weiter macht der Bundesrat deutlich, dass er Parallelgeschäfte verbieten möchte, er ist hingegen skeptisch gegenüber einer generellen Offenlegungspflicht. Schliesslich wird auf die laufende Vernehmlassung zur Strukturreform verwiesen, welche die Grundlage für weitere Massnahmen biete. Das Parlament wird sich die Chance zum Erlass einer neuerlichen Flut von Vorschriften wohl kaum entgehen lassen.
Antwort des Bundesrates