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Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 publiziert. Wir zitieren aus dem Kapitel “Ausblick und Ziele 2014” den Abschnitt zur “Systemaufsicht”. Es heisst dort:

“2014 wird mittels Inspektionen die Aufsichtstätigkeit aller kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden geprüft und mit einem formellen Prüfbescheid abgeschlossen. Schwerpunkte bilden in diesem Jahr aus Systemsicht wichtige Themen wie Rentnerkassen und Sammelstiftungen.

Daneben werden mit den Aufsichtsbehörden zwei Arbeitsgruppen gebildet: Eine Arbeitsgruppe soll Ergebnisse liefern, um die einheitliche Rechtsanwendung bei Teilliquidationen zu verbessern. Eine zweite Arbeitsgruppe setzt sich mit der Vereinheitlichung von Risikokennzahlen auseinander, die den Aufsichtsbehörden künftig für ihre Prüfungen zur Verfügung stehen sollen.

Die OAK BV wird die „Benutzerfreundlichkeit“ bei der Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung weiter verbessern, damit der administrative Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen möglichst gering gehalten werden kann. Mit dem Ziel, den möglichen Handlungsbedarf bei den Vorsorgeeinrichtungen besser identifizieren zu können, sollen für die Erhebung 2014 zudem die Risikokennzahlen neu kalibriert werden.

Die Fachrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) werden nach einer Prioritätenliste von der OAK BV überprüft. Wie dies bereits für die Tätigkeit der Revisionsstellen geschehen ist, will die OAK BV auch bei den Experten für berufliche Vorsorge nach Möglichkeit nicht selber regulieren, sondern Fachrichtlinien der Kammer zum Mindeststandard erheben. Ziel dieser Massnahmen ist die Verbesserung der Qualität, des Informationsgehalts und der Vergleichbarkeit der Expertengutachten zum Nutzen der Stiftungsräte und der Aufsichtsbehörden.”

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Gruppenbild mit Damen – die Mitglieder der Kommission  v.l.n.r. Thomas Hohl, Peter Leibfried, Aldo Ferrari, Vera Kupper Staub, Pierre Triponez, Catherine Pietrini, Dieter Sigrist, André Dubey.

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