Die OAK schreibt: In der Praxis der beruflichen Vorsorge besteht Unsicherheit darüber, ob und wie Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen, Hypotheken an ihre Versicherten vergeben dürfen. Die Oberaufsichtskommission beabsichtigt, diese Lücke zu schliessen und Weisungen zum Thema der Vergabe von Eigenhypotheken zu erlassen. Aufgrund der Bedeutung der Weisungen hat sich die OAK BV entschlossen, eine Anhörung bei den interessierten Kreisen durchzuführen.
Die Anhörungsfrist dauert bis und mit 10. Oktober 2014. Das Anhörungsverfahren wird elektronisch durchgeführt. Es wird deshalb gebeten, die elektronische Version einer allfälligen Stellungnahme innert dieser Frist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@oak-bv.admin.ch.