Aktuell
ASIP-Mitgliederversammlung wählt ersten Romand zum Präsidenten
Nach neun Jahren kommt es an der Verbandsspitze des Pensionskassenverbands zu einem Wechsel. Christoph Ryter, der den Fachverband mit grossem Einsatz führte, wird durch den Genfer Jean-Rémy Roulet (Bild oben) abgelöst. Roulet (Jg. 1960) wurde 2013 in den ASIP- Vorstand gewählt. Er ist Geschäftsführer der Pensionskasse des Genfer Baumeister-Verbands (Caisse paritaire de l’industrie et de la construction,CPPIC). Zur Wahrung der Kontinuität wird Ryter neu als Vizepräsident amten.
Aus dem Vorstand zurück getreten sind Markus Moser (Novartis) und Beatrice Fluri (Simens).
Zudem wurden neu Markus Hübscher, Geschäftsführer der Pensionskasse SBB, und Christoph Sarrasin, Direktor der Nestlé Pensionskasse, in den ASIP-Vorstand gewählt.
Prof. Bernholz: “Die Nationalbank könnte es besser machen”
Prof. Peter Bernholz, emeritierter Geld- und Währungstheoretiker an der Uni Basel unterzieht die Politik der Nationalbank in einem Gastkommentar der NZZ einer kritischen Prüfung. Zwei Punkte stehen im Zentrum: Die spontane Aufgabe des garantierten Mindestkurses des Euro und die Verwaltung der massiv gewachsenen Währungsreserven, in der Diktion von Bernholz “Volksvermögen”. Zur Kursfreigabe des Euro hält er fest:
Fragwürdig war meines Erachtens die völlige, abrupte Aufgabe der Bindung, die wegen des üblichen dramatischen Überschiessens von Wechselkursen eine bedenkliche Belastung für die reale Wirtschaft bedeutete und noch bedeutet.
Tatsächlich wäre eine sanftere Lösung des Problems ohne Glaubwürdigkeitsverlust für die SNB möglich gewesen. So hatte etwa Prof. Baltensperger fünf Tage vor dem Beschluss des Direktoriums in der «NZZ am Sonntag» vorgeschlagen, zu einem festen unteren Wechselkurs gegenüber einem Währungskorb überzugehen, der im Verhältnis 50:50 Dollars und Euro enthalten sollte. Dies wäre eine elegantere, für die reale Wirtschaft schonendere und die Glaubwürdigkeit der SNB bewahrende Lösung gewesen.
Zur Anlagepolitik meint er u.a.:
Wichtiger ist jedoch, dass die Sorgen des Direktoriums bezüglich der wachsenden Devisenreserven bei Einführung des von Prof. Baltensperger im Januar 2015 vorgeschlagenen Währungskorbs und einer entsprechenden Anlagepolitik unberechtigt gewesen wären. Dies lässt sich selbst nach den dramatischeren Aufwertungsverlusten sagen, die die SNB durch die Aufgabe der Untergrenze für den Euro herbeigeführt hat. Sie hätte dafür bloss den Vorschlägen für eine geänderte Anlagepolitik zugunsten von ausländischen Aktien folgen müssen. Denn mithilfe des Ende März vorgelegten Jahresberichts der SNB lässt sich meiner Meinung nach zeigen, dass der nun ausgewiesene Verlust der SNB in Höhe von fast 23,3 Mrd. Fr. fast ganz beseitigt worden wäre, hätte die SNB wie von mir vorgeschlagen den Anteil von ausländischen Aktien an den Devisenreserven auf 80 Prozent erhöht.
| Prof. Peter Bernholz wird an der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums am 18. Mai in Bern das Gastreferat halten. Für interessierte Leserinnen und Leser unseres Newsletters stehen noch einige Plätze zur Verfügung. Das Referat im Hotel Bellevue Bern dauert von 11 bis ca. 12 Uhr. Anmeldung per Mail. |
Vorsorgeforum Newsletter Nr. 312
Beim Versand des Newsletters Nr. 312 hat sich leider ein bisher nicht befriedigend geklärtes Problem ergeben, nachdem die Links auf die Meldungen resp. die Erweiterung “weiterlesen” über die URL snd51.ch geleitet wurden, welche gemäss siteadviser.ch gesperrt ist. Wir sind deswegen mit dem Provider für den Versand in Kontakt.
Den originalen Newsletter können Sie online erreichen unter
https://www.vorsorgeforum.ch/wp-content/uploads/2016/05/16-312.htm ,mit den unveränderten und problemlosen Links.
Wir bitten für den Vorfall um Entschuldigung.
Die SNB und ihr Aktien-Portefeuille
Eine unkonventionelle Geldpolitik hat unkonventionelle Herausforderungen zur Folge. Das spürt auch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 hat sich ihre Bilanzsumme rund versechsfacht. Bereits ist die Bilanz ähnlich gross wie die Wertschöpfung der Schweiz in einem Jahr. Verantwortlich für die Aufblähung sind die Devisenkäufe, mit denen die Erstarkung des Frankens zu parieren versucht wird. Die riesigen Devisenanlagen von derzeit 595 Mrd. Fr. müssen indes angelegt werden. Knapp 120 Mrd. Fr. davon – ein hoher Anteil für eine Zentralbank – fliessen in Aktien. Damit ist die SNB nicht nur ein gewichtiger Mitbesitzer diverser Unternehmen; sie hat bei diesen Firmen aufgrund ihrer Stimmrechte auch ein gewichtiges Wort mitzureden.
SNB: Kein schwarzes Gold, kein Staatsfonds
Die Nationalbank hält bekanntlich nichts vom der Idee eines Staatsfonds analog jenem Norwegens. Das Öl der Skandinavier sei nicht gleichzusetzen mit dem harten Franken, betonte Thomas Jordan, Präsident der SNB an der GV erneut. In der NZZ wird das so zusammen gefasst:
Vergleiche etwa mit Norwegen, seien irreführend, sagte Thomas Jordan. Erdöl und andere geförderte Rohstoffressourcen würden ein Land wie Norwegen reicher machen, die Devisenreserven der Nationalbank hingegen seien nur der Gegenwert von aus geldpolitischen Gründen zusätzlich in Umlauf gebrachten Franken. Es müsse möglich bleiben, diese je nach geldpolitischer Lage dereinst auch wieder schnell zurückzunehmen. Wollte der Staat einen Teil der Devisenreserven der SNB übernehmen, müsste er diese von der SNB kaufen, was zu einer höheren Staatsverschuldung aber nicht zu mehr Reichtum führen würde. Höhere Gewinne könne im Übrigen ein Staatsfonds nur durch Eingehen höherer Risiken erzielen, wobei das Wechselkursrisiko nicht abgesichert werden könnte, ohne dass dadurch neuen Aufwertungsdruck auf den Franken entstünde. Für Jordan ist deshalb klar, dass ein Staatsfonds die Führung der Geldpolitik nur erschweren würde.
PK-Biennale und allerhand Gastronomisches
Alle zwei Jahre versammelt die Fachmesse 2. Säule die Prominenz der beruflichen Vorsorge entweder in Lausanne oder Zürich. Dieses Jahr war wieder Zürich dran. Erwartet werden 2200 Besucher oder auch mehr, um sich nicht nur über den Markt im Vorsorgehaupt- und Nebengewerbe zu orientieren, sondern auch um sich wissensmässig in Workshops, Arenen und bei heissen Stühlen auf den neusten Stand zu bringen. Das ist schweisstreibend und kostet Energie, welche die Anbieter mit allerhand Kulinarischem zu ersetzen sich anerbieten. Wir haben aus dem reichhaltigen Angebot ein paar Müsterli gesammelt.
Guckt hier Heidi persönlich aus der Alphütte? Es dürfte jedenfalls schwer sein, der Einladung zu widerstehen.
Rot durchgestrichen ist alles, was es bei der PKRück nicht gibt. Wer also Sirup, Ovi, Campari und Red Bull will, ist hier falsch. Quasi vermutlich.
GSoA-Initiative zu Kriegsmaterial
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) will erneut eine Volksinitiative zu Kriegsmaterial lancieren. Diesmal soll die Finanzierung verboten werden. Mit einer Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten war sie 2009 gescheitert: 68 Prozent der Stimmberechtigten sowie sämtliche Stände hatten sich dagegen ausgesprochen.
Die Lancierung der neuen Initiative im Frühjahr 2017 hat die GSoA an ihrer Vollversammlung in Solothurn beschlossen. Gemäss Mitteilung will sie damit der «Verstrickung des Schweizer Finanzplatzes mit den internationalen Kriegsmaterialkonzernen» Einhalt gebieten.
«Wir wollen erreichen, dass die Schweizer Banken, Versicherungen und Pensionskassen nicht länger in Kriege und Konflikte weltweit investieren», lässt sich GSoA-Sekretär Lewin Lempert auf der Website zitieren. Der Verein nennt dazu Zahlen: Die Nationalbank investiere über 600 Millionen Franken in die Produktion von Atomwaffen. Weiter hätten die UBS und die CS 2015 zusammen 6,5 Milliarden Franken in die Atomindustrie investiert.
“SGB spielt mit dem Feuer”
Der Pensionskassenverband schreibt in einem Kommentar zur Mitteilung des Gewerkschaftsbunds über die Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP kritisiert die heutige Kommunikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zum so genannten Rentenabbau. «Die von den Pensionskassen ergriffenen und verantwortungsvollen Massnahmen zur Senkung der Umwandlungssätze dienen primär der langfristigen Sicherung der Renten im Interesse der Versicherten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Der SGB missbrauche und untergrabe auf nicht nachvollziehbare Art und Weise die schwierigen, aber verantwortungsvollen Entscheidungen seiner eigenen Leute in den Stiftungsräten der Pensionskassen, um unlauter Stimmung zu machen für seine nicht finanzierbare Initiative.
Der Verweis auf Lebensversicherer im BVG-Geschäft sei polemisch, weil die Mehrheit der Versicherten bei nicht-profitorientierten autonomen Pensionskassen angeschlossen sind. Die kritisierten Massnahmen reflektierten die ständig weiter steigende Lebenserwartung und das schlechte Zinsumfeld und dienten einzig der langfristigen Finanzierbarkeit der Renten und damit direkt den Interessen der Versicherten.
Die AHVplus-Initiative verlangt höhere Renten, was angesichts der Finanzierungsprobleme schon der heutigen Renten nach Meinung des ASIP ein Spiel mit dem Feuer darstellt. Viel sinnvoller sei die anstehende, ausgewogene Reform der Altersvorsorge. Diese basiere auf Realismus, die AHVplus-Initiative hingegen auf purem Wunschdenken.
BVG-Kommission: neue Namen auf verkleinerter Liste
Die Zahl der Mitglieder der ab 1. Januar 2016 aktiven BVG-Kommission wurde von 18 auf 16 reduziert. Zudem finden sich auf der Liste einige neue Namen, andere wurden aufgrund der Amtszeitbeschränkung sowie der verringerten Mitgliederzahl gestrichen. Die wichtigsten Mutationen betreffen Dominique Ammann (PPCmetrics), der nicht mehr Mitglied ist, womit auch die Anlageseite eine prominente Vertretung verliert; für Hanspeter Konrad (Direktor ASIP) ist neu Gertrud Stoller (Atag) als Vorstandsmitglied des Pensionskassenverbands in der Kommission; für die BVG-Direktaufsicht rückt Christine Ruggli (Beide Basel) für Markus Lustenberger (Zentralschweiz) nach. Und natürlich ist zu erwähnen (wie schon berichtet) der Uebergang des Präsidiums von Claude Frey an Christine Egerszegi.
Website BVG-Kommission (alte Zusammensetzung) /
Mitglieder ab 2016
Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der BV
Gemäss Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Der Teuerungsausgleich für diese Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.
Somit ist zu entscheiden, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2012 laufen, angepasst werden müssen. Dabei wird auf die Preisentwicklung zwischen September 2012 und 2015 abgestellt. Da nun der Septemberindex 2015 mit 97.7 (Basis Dezember 2010 = 100) denjenigen von September 2012 (99.3) nicht übersteigt, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2016 nicht angepasst werden.
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2012 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens auf den 1.1.2017 angepasst. Diejenigen Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG).
Mindestzins-Empfehlung: Erste Reaktionen
Der Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid:
Mit deutlicher Mehrheit empfiehlt die BVG-Kommission dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2016 auf 1,25 Prozent zu senken. Der Entscheid ist richtig. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinses, an der sich auch der Arbeitgeberverband orientiert, ergibt per Ende Juli 2015 ein Resultat von 1,25 Prozent. Hinzu kommen zahlreiche weitere Gründe, die eine Senkung des Mindestzinssatzes erfordern: (…) Die Deckungsgrade der meisten Pensionskassen sinken, was es noch weniger ermöglicht, dringend benötigte Wertschwankungsreserven aufzubauen. Auch das schwierige wirtschaftliche Umfeld aufgrund des starken Frankens und die ungewissen geopolitischen Entwicklungen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Konjunktur und Finanzmärkte – verlangen eine Senkung des Mindestzinses auf 1,25 Prozent.
Der Versicherungsverband kritisiert die Empfehlung als zu hoch:
Der SVV schlägt einen Mindestzinssatz für 2016 von 0,75 Prozent vor. Dafür spricht neben den Schwankungen der Märkte vor allem das Zinsniveau: Die Erträge sicherer Anlagen sinken seit Jahren kontinuierlich und bewegen sich auf historischen Tiefstständen. Sichtbarer Ausdruck davon sind Negativzinsen und Negativrenditen auf Bundesanleihen.
Der Mindestzinssatz ist für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er auch tatsächlich erreichbar ist. Als Basis für den Mindestzinssatz kann somit nur der sogenannt «sichere» – das heisst mit Anlagen in Bundesobligationen realisierbare – Zinssatz massgebend sein. Die BVG-Kommission setzt mit dem von ihr vorgeschlagenen Wert für den BVG-Mindestzinssatz viel zu stark auf erhoffte Buchgewinne. Erzielen die Vorsorgeeinrichtungen höhere Anlagerenditen, steht es Ihnen frei, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem Mindestzinssatz.
Kritik auch von Travaille.Suisse:
Die empfohlene Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25 Prozent ist überstürzt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Volatilitäten ist es nicht zweckmässig, den Mindestzins weit im Voraus festzulegen. Seit längerem wird die zur Bestimmung des BVG-Mindestzinssatzes zugezogene Formel der gängigen Anlagepolitik vieler Pensionskassen nicht mehr gerecht. Eine Überprüfung der Formel statt einer einseitigen Senkung des Zinssatzes wäre deshalb angebracht gewesen. Travail.Suisse fordert nun den Bundesrat auf, die heute angewandte Formel überprüfen zu lassen. Richtig wäre zudem eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres, wenn man mehr über die tatsächliche Performance weiss. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt zeigen, dass nur ein kleiner Mindestzinssatz drin liegt, werden die Versicherten dies besser akzeptieren können. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat, wie dies gegenwärtig der Fall ist, ist für die Versicherten hingegen schwer nachvollziehbar.
Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission
Mitg. Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz auf Anfang 2016 auf 1,25% zu senken. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,75% bis 1,75%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1,25% und gegen 1% ausgesprochen.
Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt per Ende Juli einen Wert von 1,25%. Auf der Basis der Zahlen von Ende Juli und unter Berücksichtigung der Schwankungen der Märkte stellen 1,25% nach Ansicht der Kommission ein Maximum dar. Angesichts des aktuell sinkenden Preisniveaus ergibt dies eine gute Realverzinsung.
Neue Website des Vorsorgeforums
Wir werden im Laufe des kommenden Montags eine neue Website auf einem neuen Server aufschalten. Die Seite dürfte deshalb während einiger Zeit nicht erreichbar sein. Grund für den Wechsel sind die oft gewünschte Befolgung moderner Internet-Standards, insbesondere die gute Lesbarkeit auf Smartphones und Tablets durch ein„adaptives Design“.
Der bisherige Hostanbieter in den USA benützt ein proprietäres Format und hat sein System in den letzten Jahren in eine Richtung weiterentwickelt, die unseren Bedürfnissen nicht mehr entspricht, weshalb sich ein Wechsel aufdrängte. Die Herauslösung der über 6000 Posts (Meldungen) mit nicht viel weniger Bildern bietet erhebliche Herausforderungen. In einer ersten Phase gilt es deshalb, die Überführung der wichtigsten Inhalte und die Weiterführung des Betriebs sicherzustellen; Design-Fragen stehen derzeit im Hintergrund. Neue Inhalte und der gestalterische Feinschliff folgen in den nächsten Wochen.
Travail.Suisse: Mindestzins bei 1,75% belassen
Travail.Suisse plädiert im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für einen Marschhalt. Die angewandte Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes werde der Anlagen-Allokation der meisten Pensionskassen nicht mehr gerecht. Zudem erscheine im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten eine Festlegung so weit voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse fordert deshalb, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner eingesetzt werden, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft (ex-post).
