Eine unkonventionelle Geldpolitik hat unkonventionelle Herausforderungen zur Folge. Das spürt auch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 hat sich ihre Bilanzsumme rund versechsfacht. Bereits ist die Bilanz ähnlich gross wie die Wertschöpfung der Schweiz in einem Jahr. Verantwortlich für die Aufblähung sind die Devisenkäufe, mit denen die Erstarkung des Frankens zu parieren versucht wird. Die riesigen Devisenanlagen von derzeit 595 Mrd. Fr. müssen indes angelegt werden. Knapp 120 Mrd. Fr. davon – ein hoher Anteil für eine Zentralbank – fliessen in Aktien. Damit ist die SNB nicht nur ein gewichtiger Mitbesitzer diverser Unternehmen; sie hat bei diesen Firmen aufgrund ihrer Stimmrechte auch ein gewichtiges Wort mitzureden.
Aktuell
SNB: Kein schwarzes Gold, kein Staatsfonds
Die Nationalbank hält bekanntlich nichts vom der Idee eines Staatsfonds analog jenem Norwegens. Das Öl der Skandinavier sei nicht gleichzusetzen mit dem harten Franken, betonte Thomas Jordan, Präsident der SNB an der GV erneut. In der NZZ wird das so zusammen gefasst:
Vergleiche etwa mit Norwegen, seien irreführend, sagte Thomas Jordan. Erdöl und andere geförderte Rohstoffressourcen würden ein Land wie Norwegen reicher machen, die Devisenreserven der Nationalbank hingegen seien nur der Gegenwert von aus geldpolitischen Gründen zusätzlich in Umlauf gebrachten Franken. Es müsse möglich bleiben, diese je nach geldpolitischer Lage dereinst auch wieder schnell zurückzunehmen. Wollte der Staat einen Teil der Devisenreserven der SNB übernehmen, müsste er diese von der SNB kaufen, was zu einer höheren Staatsverschuldung aber nicht zu mehr Reichtum führen würde. Höhere Gewinne könne im Übrigen ein Staatsfonds nur durch Eingehen höherer Risiken erzielen, wobei das Wechselkursrisiko nicht abgesichert werden könnte, ohne dass dadurch neuen Aufwertungsdruck auf den Franken entstünde. Für Jordan ist deshalb klar, dass ein Staatsfonds die Führung der Geldpolitik nur erschweren würde.
PK-Biennale und allerhand Gastronomisches
Alle zwei Jahre versammelt die Fachmesse 2. Säule die Prominenz der beruflichen Vorsorge entweder in Lausanne oder Zürich. Dieses Jahr war wieder Zürich dran. Erwartet werden 2200 Besucher oder auch mehr, um sich nicht nur über den Markt im Vorsorgehaupt- und Nebengewerbe zu orientieren, sondern auch um sich wissensmässig in Workshops, Arenen und bei heissen Stühlen auf den neusten Stand zu bringen. Das ist schweisstreibend und kostet Energie, welche die Anbieter mit allerhand Kulinarischem zu ersetzen sich anerbieten. Wir haben aus dem reichhaltigen Angebot ein paar Müsterli gesammelt.
Guckt hier Heidi persönlich aus der Alphütte? Es dürfte jedenfalls schwer sein, der Einladung zu widerstehen.
Rot durchgestrichen ist alles, was es bei der PKRück nicht gibt. Wer also Sirup, Ovi, Campari und Red Bull will, ist hier falsch. Quasi vermutlich.
GSoA-Initiative zu Kriegsmaterial
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) will erneut eine Volksinitiative zu Kriegsmaterial lancieren. Diesmal soll die Finanzierung verboten werden. Mit einer Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten war sie 2009 gescheitert: 68 Prozent der Stimmberechtigten sowie sämtliche Stände hatten sich dagegen ausgesprochen.
Die Lancierung der neuen Initiative im Frühjahr 2017 hat die GSoA an ihrer Vollversammlung in Solothurn beschlossen. Gemäss Mitteilung will sie damit der «Verstrickung des Schweizer Finanzplatzes mit den internationalen Kriegsmaterialkonzernen» Einhalt gebieten.
«Wir wollen erreichen, dass die Schweizer Banken, Versicherungen und Pensionskassen nicht länger in Kriege und Konflikte weltweit investieren», lässt sich GSoA-Sekretär Lewin Lempert auf der Website zitieren. Der Verein nennt dazu Zahlen: Die Nationalbank investiere über 600 Millionen Franken in die Produktion von Atomwaffen. Weiter hätten die UBS und die CS 2015 zusammen 6,5 Milliarden Franken in die Atomindustrie investiert.
“SGB spielt mit dem Feuer”
Der Pensionskassenverband schreibt in einem Kommentar zur Mitteilung des Gewerkschaftsbunds über die Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP kritisiert die heutige Kommunikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zum so genannten Rentenabbau. «Die von den Pensionskassen ergriffenen und verantwortungsvollen Massnahmen zur Senkung der Umwandlungssätze dienen primär der langfristigen Sicherung der Renten im Interesse der Versicherten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Der SGB missbrauche und untergrabe auf nicht nachvollziehbare Art und Weise die schwierigen, aber verantwortungsvollen Entscheidungen seiner eigenen Leute in den Stiftungsräten der Pensionskassen, um unlauter Stimmung zu machen für seine nicht finanzierbare Initiative.
Der Verweis auf Lebensversicherer im BVG-Geschäft sei polemisch, weil die Mehrheit der Versicherten bei nicht-profitorientierten autonomen Pensionskassen angeschlossen sind. Die kritisierten Massnahmen reflektierten die ständig weiter steigende Lebenserwartung und das schlechte Zinsumfeld und dienten einzig der langfristigen Finanzierbarkeit der Renten und damit direkt den Interessen der Versicherten.
Die AHVplus-Initiative verlangt höhere Renten, was angesichts der Finanzierungsprobleme schon der heutigen Renten nach Meinung des ASIP ein Spiel mit dem Feuer darstellt. Viel sinnvoller sei die anstehende, ausgewogene Reform der Altersvorsorge. Diese basiere auf Realismus, die AHVplus-Initiative hingegen auf purem Wunschdenken.
BVG-Kommission: neue Namen auf verkleinerter Liste
Die Zahl der Mitglieder der ab 1. Januar 2016 aktiven BVG-Kommission wurde von 18 auf 16 reduziert. Zudem finden sich auf der Liste einige neue Namen, andere wurden aufgrund der Amtszeitbeschränkung sowie der verringerten Mitgliederzahl gestrichen. Die wichtigsten Mutationen betreffen Dominique Ammann (PPCmetrics), der nicht mehr Mitglied ist, womit auch die Anlageseite eine prominente Vertretung verliert; für Hanspeter Konrad (Direktor ASIP) ist neu Gertrud Stoller (Atag) als Vorstandsmitglied des Pensionskassenverbands in der Kommission; für die BVG-Direktaufsicht rückt Christine Ruggli (Beide Basel) für Markus Lustenberger (Zentralschweiz) nach. Und natürlich ist zu erwähnen (wie schon berichtet) der Uebergang des Präsidiums von Claude Frey an Christine Egerszegi.
Website BVG-Kommission (alte Zusammensetzung) /
Mitglieder ab 2016
Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der BV
Gemäss Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Der Teuerungsausgleich für diese Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.
Somit ist zu entscheiden, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2012 laufen, angepasst werden müssen. Dabei wird auf die Preisentwicklung zwischen September 2012 und 2015 abgestellt. Da nun der Septemberindex 2015 mit 97.7 (Basis Dezember 2010 = 100) denjenigen von September 2012 (99.3) nicht übersteigt, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2016 nicht angepasst werden.
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2012 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens auf den 1.1.2017 angepasst. Diejenigen Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG).
Mindestzins-Empfehlung: Erste Reaktionen
Der Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid:
Mit deutlicher Mehrheit empfiehlt die BVG-Kommission dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2016 auf 1,25 Prozent zu senken. Der Entscheid ist richtig. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinses, an der sich auch der Arbeitgeberverband orientiert, ergibt per Ende Juli 2015 ein Resultat von 1,25 Prozent. Hinzu kommen zahlreiche weitere Gründe, die eine Senkung des Mindestzinssatzes erfordern: (…) Die Deckungsgrade der meisten Pensionskassen sinken, was es noch weniger ermöglicht, dringend benötigte Wertschwankungsreserven aufzubauen. Auch das schwierige wirtschaftliche Umfeld aufgrund des starken Frankens und die ungewissen geopolitischen Entwicklungen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Konjunktur und Finanzmärkte – verlangen eine Senkung des Mindestzinses auf 1,25 Prozent.
Der Versicherungsverband kritisiert die Empfehlung als zu hoch:
Der SVV schlägt einen Mindestzinssatz für 2016 von 0,75 Prozent vor. Dafür spricht neben den Schwankungen der Märkte vor allem das Zinsniveau: Die Erträge sicherer Anlagen sinken seit Jahren kontinuierlich und bewegen sich auf historischen Tiefstständen. Sichtbarer Ausdruck davon sind Negativzinsen und Negativrenditen auf Bundesanleihen.
Der Mindestzinssatz ist für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er auch tatsächlich erreichbar ist. Als Basis für den Mindestzinssatz kann somit nur der sogenannt «sichere» – das heisst mit Anlagen in Bundesobligationen realisierbare – Zinssatz massgebend sein. Die BVG-Kommission setzt mit dem von ihr vorgeschlagenen Wert für den BVG-Mindestzinssatz viel zu stark auf erhoffte Buchgewinne. Erzielen die Vorsorgeeinrichtungen höhere Anlagerenditen, steht es Ihnen frei, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem Mindestzinssatz.
Kritik auch von Travaille.Suisse:
Die empfohlene Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25 Prozent ist überstürzt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Volatilitäten ist es nicht zweckmässig, den Mindestzins weit im Voraus festzulegen. Seit längerem wird die zur Bestimmung des BVG-Mindestzinssatzes zugezogene Formel der gängigen Anlagepolitik vieler Pensionskassen nicht mehr gerecht. Eine Überprüfung der Formel statt einer einseitigen Senkung des Zinssatzes wäre deshalb angebracht gewesen. Travail.Suisse fordert nun den Bundesrat auf, die heute angewandte Formel überprüfen zu lassen. Richtig wäre zudem eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres, wenn man mehr über die tatsächliche Performance weiss. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt zeigen, dass nur ein kleiner Mindestzinssatz drin liegt, werden die Versicherten dies besser akzeptieren können. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat, wie dies gegenwärtig der Fall ist, ist für die Versicherten hingegen schwer nachvollziehbar.
Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission
Mitg. Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz auf Anfang 2016 auf 1,25% zu senken. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,75% bis 1,75%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1,25% und gegen 1% ausgesprochen.
Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt per Ende Juli einen Wert von 1,25%. Auf der Basis der Zahlen von Ende Juli und unter Berücksichtigung der Schwankungen der Märkte stellen 1,25% nach Ansicht der Kommission ein Maximum dar. Angesichts des aktuell sinkenden Preisniveaus ergibt dies eine gute Realverzinsung.
Neue Website des Vorsorgeforums
Wir werden im Laufe des kommenden Montags eine neue Website auf einem neuen Server aufschalten. Die Seite dürfte deshalb während einiger Zeit nicht erreichbar sein. Grund für den Wechsel sind die oft gewünschte Befolgung moderner Internet-Standards, insbesondere die gute Lesbarkeit auf Smartphones und Tablets durch ein„adaptives Design“.
Der bisherige Hostanbieter in den USA benützt ein proprietäres Format und hat sein System in den letzten Jahren in eine Richtung weiterentwickelt, die unseren Bedürfnissen nicht mehr entspricht, weshalb sich ein Wechsel aufdrängte. Die Herauslösung der über 6000 Posts (Meldungen) mit nicht viel weniger Bildern bietet erhebliche Herausforderungen. In einer ersten Phase gilt es deshalb, die Überführung der wichtigsten Inhalte und die Weiterführung des Betriebs sicherzustellen; Design-Fragen stehen derzeit im Hintergrund. Neue Inhalte und der gestalterische Feinschliff folgen in den nächsten Wochen.
Travail.Suisse: Mindestzins bei 1,75% belassen
Travail.Suisse plädiert im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für einen Marschhalt. Die angewandte Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes werde der Anlagen-Allokation der meisten Pensionskassen nicht mehr gerecht. Zudem erscheine im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten eine Festlegung so weit voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse fordert deshalb, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner eingesetzt werden, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft (ex-post).
SGB: BVG-Mindestzins 2016: 1,75%
Laut NZZ am Sonntag fordert der SGB einen unveränderten BVG-Mindestzins von 1,75% für 2016. Die Zeitung schreibt:
Der SGB wirbt um eine Beibehaltung des dieses Jahr geltenden Mindestzinssatzes von 1,75%. «In den vergangenen Jahren hat der Bundesrat stets einen Mindestzinssatz beschlossen, der deutlich unter den erzielten Anlagerenditen der Vorsorgeeinrichtungen lag, begründet man die Forderung. «Die Zahlen zeigen, dass die Lage überhaupt nicht so desolat ist, wie das Gejammer der Versicherer erwarten lässt», sagt Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB. «Diese erzielen satte Gewinne mit dem Geschäft der beruflichen Vorsorge.»
Man sei bewusst konservativ vorgegangen und habe zur Berechnung der Renditezahlen die Buchwerte und nicht die Marktwerte der Versicherungen herbeigezogen. Bianchi weiss, dass die Forderungen für 2016 besonders weit auseinanderliegen werden. «Die Versicherungen werden sehr wahrscheinlich einen Satz von 1% oder weniger fordern.» Die Mehrheits-Formel, die dem Mindestzins zugrunde liegt, ergebe derzeit einen Wert von 1,25%. «In der Formel sind Obligationen überaus stark gewichtet, und zudem gibt es einen Sicherheits-Abschlag von 30%.» Der SGB fordert in seinem Schreiben an das Bundesamt, die Formel zur Festlegung des Mindestsatzes grundsätzlich zu überdenken. Unter anderem, weil inländische Obligationen zu stark gewichtet würden.
(Einige) Parlamentarier wollen bessere 2. Säule
Bei der Altersvorsorge ist das Parlament noch voll auf Milizkurs: Die National- und Ständeräte haben im Rahmen ihres Mandats kein Anrecht auf eine Pensionskasse, da sie auch nicht in einem Angestelltenverhältnis zum Bund stehen, schreibt die NZZ. Wer nebenher arbeitet, ist schliesslich durch die zweite Säule seines Haupterwerbs für das Alter abgesichert. Nur entspricht diese Grundannahme kaum mehr der Realität.
Wie die Politologin Sarah Bütikofer für «20 Minuten» errechnet hat , sind 57 Prozent der CVP-Nationalräte Berufspolitiker. Bei SP und Grünen sind es je die Hälfte; und selbst bei FDP und SVP, welche die Fahne der Miliz noch am höchsten halten, haben sich rund 30 Prozent aus dem angestammten Beruf verabschiedet. Der Trend hin zu einem Profiparlament führt dazu, dass die Forderungen nach einer besseren Altersvorsorge zunehmen. Heute erhalten die Parlamentarier dafür pro Jahr gut 10 000 Franken aus der Bundeskasse, 3500 Franken steuern sie zusätzlich selber bei.
Jene, die keine Pensionskasse haben, können die Hälfte des addierten Betrags in die dritte Säule einzahlen, die andere auf ein Konto, das ähnlich wie ein Freizügigkeitskonto funktioniert: Nach Ablauf ihres Mandats müssen es die Politiker räumen und für das Geld eine Verwendungsmöglichkeit finden – im Idealfall überweisen sie es in zweite Säule eines neuen Arbeitgebers. (…)
Eine Lösung könnte sein, dass die Parlamentarier an die Pensionskasse der Bundesverwaltung, Publica, andocken dürfen. Dies hatte Francine John-Calame (sp.) bereits 2007 in einem Vorstoss verlangt, sie unterlag jedoch im Nationalrat deutlich – auch weil die CVP fast geschlossen Nein stimmte.
Dies könnte sich angesichts der Vielzahl von CVP-Berufspolitikern ändern. Widerstand ist dafür von SVP und Freisinn zu erwarten. FDP-Sozialpolitiker Bruno Pezzatti sieht keinen Handlungsbedarf. Die heutige Pensionskassenlösung sei zwar «relativ bescheiden». Aber er hält am Ideal eines Parlaments fest, dessen Mitglieder mit einem Bein im Berufsleben stehen sollten. «Ich unterstütze keine Massnahme, die zu einer weiteren Zunahme von Berufspolitikern führen würde.»
Einige linke Parlamentarier haben bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Sie gründeten den «Berufsverband der Progressiven Politikerinnen und Politiker». Einziger Zweck des Verbands, in dessen Vorstand die SP-Nationalräte Barbara Gysi, Eric Nussbaumer und Cédric Wermuth sowie der Grüne Louis Schelbert sitzen: den Mitgliedern einen Vertrag mit der Pensionskasse Abendrot anbieten. Laut Wermuth waren zu Beginn des Jahres zehn Personen als Aktivmitglieder registriert, fünf weitere haben Interesse für die Vorsorgelösung signalisiert.
Sifo: Überschuss trotz zunehmender Insolvenzen
Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Dank des positiven Anlageergebnisses resultierte aus der Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds für das Jahr 2014 trotz der wesentlich höheren Insolvenzleistungen ein Überschuss von 39 Mio. CHF (Vorjahr 25 Mio. CHF). Die Fondsreserve liegt per 31. Dezember 2014 bei 802 Mio. CHF (763 Mio. CHF).
Mit 3513 erledigten Fällen wurde 2014 bei den Insolvenzeingaben ein neuer Höchststand erreicht. Alleine die Leistungen an die Auffangeinrichtung stiegen um 10 Mio. CHF auf 34,7 Mio. CHF an. Für die mit 111,7 Mio. CHF höchsten Insolvenzleistungen seit dem Jahre 2004 sind aber in erster Linie die von der IGP-BVG-Stiftung übernommenen, nicht finanzierten Rentenverpflichtungen von 41,7 Mio. CHF verantwortlich. Die IGP-BVG-Stiftung führt weitere Rentenvorsorgewerke mit einer wesentlichen Unterdeckung, welche in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach vom Sicherheitsfonds zu übernehmen sein werden. Im ersten Halbjahr 2015 werden zudem in den beiden Stiftungsinsolvenzfällen Fortius und ACSMS grössere Vorschusszahlungen fällig werden, sodass auch in diesem Jahr wieder mit Insolvenzleistungen von über 100 Mio. CHF gerechnet werden muss.
Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von 101,1 Mio. CHF (57,6 Mio. CHF). Die Rendite lag bei 9,27% (5,44%). Die Vermögensverwaltungskosten (unter Einschluss der Kostenkennzahlen aus TER) betragen 0,13% (0,20%).
Aufgrund eines Beitrags in der Nachrichtensendung «10vor10 » zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben von Anfang 2014 verdoppelten sich die Anfragen bei der Zentralstelle und blieben über das ganze Jahr deutlich über Vorjahresniveau.Insgesamt liegen die bearbeiteten Anfragen im Jahr 2014 mit 33’857 etwa 33% über dem Vorjahr. Per Ende 2014 verwaltete der Sicherheitsfonds 8155 an ihn übertragene vergessene Guthaben über total 51,7 Mio. CHF von Personen, die das 75. Altersjahr überschritten haben.
SNB: Pensionskassen für starken Franken mitverantwortlich
An der Mitgliederversammlung des ASIP hat Dewet Moser, stv. Direktionsmitglied der Schweiz. Nationalbank, in einem Referat ausführlich über die Überlegungen und Entwicklungen informiert, welche die SNB am 15. Januar zur Aufhebung des Mindestkurses gegenüber dem Euro veranlasst haben. Moser ging dabei auch auf die Forderung des ASIP ein, die Pensionskassen von den Negativzinsen zu befreien. In seinem Referat hielt Moser fest:
Für den Aufwertungsdruck auf den Franken waren in den letzten Jahren nämlich nicht nur ausländische Investoren verantwortlich, wie ein Blick auf die Zahlungsbilanz zeigt. So haben sich seit Ausbruch der Finanzkrise die privaten Kapitalflüsse der Schweiz umgekehrt. Während dem kumulierten Leistungsbilanzüberschuss von rund 400 Mrd. Franken im Zeitraum von 2002 bis 2008 private Kapitalexporte in gleicher Höhe gegenüberstanden, wurden diese Flüsse in der Phase mit dem Mindestkurs durch die Interventionen der SNB am Devisenmarkt ersetzt. Der Risikoappetit in der Schweiz hat sich stark reduziert. Der inländische Privatsektor investiert nur noch zurückhaltend im Ausland. Darüber hinaus wurde ein Teil des hohen Auslandvermögens in die Schweiz repatriiert, was zur Frankenstärke beigetragen hat.
Für den starken Franken sind somit auch inländische Investoren verantwortlich. Zu diesen zählen bekanntlich die Pensionskassen. Die verschiedenen Statistiken zu den Auslandanlagen der Pensionskassen legen den Schluss nahe, dass der Frankenanteil des gesamten Vorsorgevermögens seit Beginn der Finanzkrise tendenziell zugenommen hat. Damit einhergehend hat auch die durchschnittliche Absicherungsquote von Fremdwährungsanlagen zugenommen. Dies müsste zu Nettokäufen von Franken geführt haben. Selbst bei einer stabilen Absicherungsquote kann allein die Wertsteigerung bei Fremdwährungsanlagen Frankenkäufe nötig machen. So hat auch der Pensionskassensektor seinen Anteil an der Frankenstärke. Damit möchte ich keineswegs einen Vorwurf verbinden, haben doch die Pensionskassen als frankenbasierte Investoren im Interesse ihrer Versicherten durchaus vorausschauend gehandelt und ihre Währungsrisiken umfassend abgesichert. Umgekehrt gibt es aus geldpolitischer Sicht aber keine Berechtigung für eine Vorzugsbehandlung.
Das sehr gut dokumentierte und ausführliche Referat von Dewet Moser kann von der Homepage der SNB heruntergeladen werden.