Das im letzten Jahr vom Stimmvolk angenommene Partnerschaftsgesetz wird per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Das Gesetz bietet gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihre Beziehung als «eingetragene Partnerschaft» ins Zivilstandsregister eintragen zu lassen. Eine solche Eintragung führt rechtlich zu einer weitgehenden Gleichstellung mit Ehepaaren und hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Watson Wyatt hat auf ihrer Website eine Aufstellung der betroffenen Bereiche publiziert.
Watson Wyatt Switzerland – News Briefs
pwirth
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OZ Bankers: Keine Zahlungen an PK-Verwalter
Die OZ Bankers schreiben in einer Mitteilung: "Die Untersuchung, welche von der Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG Fides Peat durchgeführt wurde, hat bestätigt, dass einzelne wirtschaftlich begründete Kommissionszahlungen von Peter Rüegg nicht im Sinne der Good Corporate Practice abgewickelt worden sind. Der Verwaltungsrat der OZ Bankers AG hat das Ergebnis zur Kenntnis genommen und umgehend entsprechende Verbesserungsmassnahmen in die Wege geleitet. Die KPMG hält in ihrem Schlussbericht weiter fest, dass bezüglich den in den Jahren 1999 bis 2006 ausgerichteten Kommissionen keine Hinweise gefunden werden konnten, die auf Zahlungen an Pensionskassenverwaltern schliessen liessen."
Mitteilung OZ Bankers
Umkämpfte Reform der Schaffhauser PK
Eine elfköpfige Spezialkommission des Kantonsrats hat die Vorlage der Regierung über die Neuordnung der Beiträge an die Kantonale Pensionskasse vorberaten. Wie dem Kommissionsbericht zu entnehmen ist, fielen dabei die Abstimmungen jeweils äusserst knapp aus. So unterlag ein Antrag, das Eintrittsalter in die Pensionskasse entgegen der Vorlage der Regierung auf 20 anstatt 25 Jahre festzulegen, mit 5 zu 4 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Viel zu reden gab der Indexfonds, aus dem in Zukunft der Teuerungsausgleich für die Renten finanziert werden soll. In der Vorlage war von «Einlagen von Überschüssen» in diesen Fonds die Rede. Nachdem ein Experte für die berufliche Vorsorge auf dem Begriff «freie Mittel» bestanden hatte, wurde mit 6 zu 5 Stimmen dieser Version der Vorzug gegeben. Bei der Verzinsung sprach sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung für die Formulierung einer Verzinsung mit dem «Zinssatz für die Altersguthaben der Aktiv-Versicherten» aus, im Gegensatz zu «Verzinsung zum technischen Zinssatz».
Artikel
NZZ online: Pensionskassen in Swissfirst-Affäre entlastet
Das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) bestätigte die vorab von Rieter bekannt gegebenen Resultate des externen Gutachtens der Revisionsfirma Ernst & Young.
Demnach gibt es keine Hinweise dafür, dass die Pensionskasse und ihre Verantwortlichen bei der Transaktion mit Swissfirst-Aktien Gesetze verletzt oder persönliche Vorteile erlangt hätten. Dies gelte sowohl für Maurer wie auch die Mitglieder des Stiftungsrats. Die Untersuchung der Aufsichtsbehörde förderte auch keine Retrozessionen oder Kickbacks zu Tage, die der Pensionskasse zu Unrecht vorenthalten worden wären.
Im Fall der Siemens-Pensionskasse ist das Gutachten von Ernst & Young noch ausstehend, wie BVS-Chef Erich Peter auf Anfrage sagte. Es dauere hier länger, weil bei der Siemens-Pensionskasse alle Beteiligten ihre Vermögensverhältnisse offen gelegt hätten. Diese Vorkommnisse haben aber nach bisherigen Informationen keinen direkten Zusammenhang mit den Swissfirst-Transaktionen. Resultate der aufsichtsrechtlichen Abklärungen werden demnächst auch in den Fällen der Pensionskassen von Roche und Coop sowie der Vorsorgestiftungen Fundamenta und IST erwartet.
Unabhängig davon sind nach wie vor Strafverfahren im Gang, wie der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig bestätigte. Eines richtet sich gegen den ehemaligen Swissfirst-Chef Thomas Matter wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung und Insiderhandel. Ein zweites betrifft den Verdacht der Bankgeheimnisverletzung, schreibt die NZZ online.
NZZ Online
Publica-Gesetz: Nationalratskommission auf der Linie des Ständerates
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) schlägt vor, dass der Nationalrat gemäss den Beschlüssen des Ständerates auf die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse verzichtet. Einige weitere Differenzen zwischen den Räten bleiben aber gemäss den Kommissionsanträgen bestehen.
Für die zweite Beratung im Nationalrat beantragt die Kommission jetzt mit 15:7 Stimmen, die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse abzulehnen, und schlägt vor, dass der Bund mit einer Einmaleinlage an die Publica von ca. 900 Mio Franken das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanziert. Die Kommission will aber mit 13:10 Stimmen daran festhalten, dass entgegen dem Beschluss des Ständerates die Beiträge der Arbeitgeber maximal 13,5% und nicht 14% der versicherbaren Lohnsumme betragen dürfen. Die Beitragspflicht soll gemäss Kommissionsantrag vom vollendeten 21. Altersjahr bis zum Ende der AHV-Beitragspflicht dauern und nicht, wie dies der Ständerat beschlossen hatte, vom vollendeten 24. bis zum vollendeten 65. Altersjahr.
Ebenfalls entgegen dem Beschluss des Ständerates soll die sog. «Berufsinvalidität» beibehalten werden (die Publica kann in Ausnahmefällen auf Kosten des Arbeitgebers Invalidenrenten ausrichten, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf derartige Renten besteht). Die Übergangszeit, in der die vom Systemwechsel besonders betroffenen 46-55jährigen durch erhöhte Beitragszahlungen des Arbeitgebers leicht entlastet werden können, wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Medienmitteilung
Publica: Keine Unregelmässigkeiten mit Swissfirst-Aktien
Die Revisionsgesellschaft BDO Visura hat ihre Abklärungen rund um die Käufe und Verkäufe von Swissfirst-Aktien durch die Pensionskasse des Bundes abgeschlossen. Diese Abklärungen im Auftrag der Kassenkommission Publica ergaben keine Hinweise auf Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Reglemente.
Die Pensionskasse des Bundes hatte im Jahre 2001 über die Eidg. Finanzverwaltung Aktien der Swissfirst Bank gekauft. Erste Verkäufe durch PUBLICA fanden in den Jahren 2003 und 2004 statt. Im Jahre 2005 verkaufte PUBLICA ihr gesamtes Swissfirst-Aktienpaket im Umfang von über 74’000 Aktien. Es ging dabei um Transaktionen in der Grössenordnung von 4,5 Millionen Franken.
Die Kassenkommission Publica übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes aus. Sie hat am 17. August 2006 beschlossen, die Vorgänge vom Kauf des Aktienpaketes der Swissfirst Bank bis zu dessen Verkauf durch die Revisionsgesellschaft BDO Visura umfassend abklären zu lassen. Im Rahmen dieser Abklärungen haben Mitarbeitende der Pensionskasse gegenüber der Revisionsgesellschaft auch alle privaten Bankkonti offengelegt. heisst es in einer Mitteilung der Publica.
Publica – Abklärungen
Gemäss
Bericht der BDO Visura ergeben sich keine Hinweise auf Verstösse von
Mitarbeitenden der Pensionskasse gegen gesetzliche Vorschriften oder
interne Reglemente. Diese Feststellung betrifft sowohl die Käufe von
Aktien der Swissfirst Bank im Jahre 2001 als auch die Verkäufe dieser
Aktien in den Jahren 2003, 2004 und 2005. Insbesondere gibt es
keine
Hinweise darauf, dass Personen, welche in die Entscheide involviert
waren, vom Kauf oder Verkauf dieser Aktien in irgendeiner Weise
profitiert haben;
keine
Hinweise darauf, dass Vertreter der Swissfirst Bank im Jahre 2005 den
Kontakt zu Vertretern von PUBLICA gesucht haben, um auf einen Verkauf
von Swissfirst-Aktien hinzuwirken;
keine
Hinweise darauf, dass Mitarbeitende im Zeitraum 2001-2005 von der
Geschäftsbeziehung oder dem Aktienhandel mit der Swissfirst Bank
persönlich profitiert haben.
Die
Kassenkommission PUBLICA hat vom Ergebnis der Abklärungen mit
Befriedigung Kenntnis genommen. Sie spricht den verantwortlichen
Personen ihr Vertrauen und ihre Wertschätzung aus.
Auskunft:
Hanspeter Lienhart, Präsident der Kassenkommission PUBLICA
Cash: Dem Bund laufen die Leute weg
Zuckerbrot und Peitsche: So baut der Bund seinen Personalbestand ab. Statt unfähige Mitarbeiter zu entlassen, vertreibt er mit der Pensionskassenreform gut qualifizierte Fachleute. Das kostet, schreibt Cash.
Cash
BPV: Keine Einwände gegen Kauf der Winterthur durch AXA
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat keine Einwände gegen den Kauf der Winterthur durch die französische AXA: Die intensive Überprüfung der Transaktion ergab keine Tatbestände, welche die Solvenz oder die einwandfreie Geschäftsführung der Winterthur gefährden könnten.
BPV – BPV-Info
UK: BA in €1.4bn pension deficit bailout
British Airways has agreed to pay up to £950m (€1.4bn) to tackle the £2.1bn deficit in its New Airways Pension Scheme in a 10-year funding deal with trustees.
BA in €1.4bn pension deficit bailout
Reformen bei der Aargauischen Pensionskasse
Die zuständige Kommission hat die Beratungen zur Revision der Aargauer PK abgeschlossen, teilte Kommissionspräsident Fredy Böni (SVP) mit. Das «Jahrhundertgeschäft» werde voraussichtlich 2,173 Milliarden Franken kosten. Davon entfallen 1,643 Milliarden Franken auf den Kanton.
azonline.ch
Economie Suisse: Sozialausgaben verdrängen andere Aufgabengebiete
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für den Bereich Soziale Wohlfahrt haben sich seit dem Jahr 2000 wieder deutlich beschleunigt. Mit einem jährlichen Wachstum von 4,5 Prozent im Zeitraum von 2000 bis 2004 ist die Ausgabendynamik erneut auf einen besorgniserregenden Pfad eingeschwenkt. Ursache für den Anstieg bilden überproportionale Zuwächse bei der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen. In keinem anderen Land Europas wuchsen die Sozialausgaben in den 90er-Jahren so stark wie in der Schweiz, schreibt Economiesuisse in einem Beitrag zum Thema Finanzmonitoring.
economiesuisse
Pensionskassen-Rechner
Ein "Pensionskassen-Rechner" auf der Website der "Schweizer Personalvorsorge" ermöglicht (mit erheblichen Einschränkungen natürlich) das Altersguthaben aus der 2. Säule zu berechnen. Mindestzins, Umwandlungssatz und die Reduktion des Umwandlungssatzes bei Früh- oder Spätpensionierungen können (in einem realistischen Rahmen) variabel eingegeben werden. Der Rechner nimmt für Männer und Frauen ein reguläres Rentenalter von 65 Jahren an. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Jede Pensionskasse hat gewisse Besonderheiten. Zudem unterscheidet der PK-Rechner nicht zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil der Vorsorge. Die effektiven Altersleistungen werden daher nicht genau den hier errechneten Werten entsprechen.
Schweizer Personalvorsorge
Vorsorgemarkt Europa: «Schweiz darf Chancen nicht verschlafen»
«Während sich die Vorsorgedebatte im reifen Schweizer Markt um Skandale und Reformen im Nachkommastellenbereich dreht, findet in Europa weitgehend unbemerkt eine Entwicklung statt, die die langfristige Wettbewerbsfähigkeit unseres Systems gefährden kann. Im Herbst letzten Jahres wurde in der Europäischen Union EU die Richtlinie 2003/41 rechtskräftig, die einen völlig neuartigen innereuropäischen Standortwettbewerb für Einrichtungen der beruflichen Altersvorsorge (Institutions for Occupational Retirement Provision, IORP, vgl. www.iorp.eu) ermöglicht. Die Richtlinie ist nicht Bestandteil der bilateralen Abkommen zwischen der EU und unserem Land, weshalb sie auf die Schweiz keine Anwendung findet», schreibt Christian Dreyer (Tertium Datur AG) in der Finanz und Wirtschaft. «Wird sich somit das Trauerspiel der regulatorisch bedingten Abwanderung der Anlagefonds nach Luxemburg wiederholen?», fragt er sich.
Artikel Dreyer in der FuW
Versicherer für zentralisierte BVG-Aufsicht
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsst grundsätzlich eine Reform zur nachhaltigen Sicherung der zweiten Säule. In seiner Antwort zum Bericht «Strukturreform in der beruflichen Vorsorge» kritisiert er jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht für eine starke und unabhängige Aufsicht ausreichten.
Eine starke, schweizweit ausgerichtete und unabhängige Aufsichtsbehörde wäre nach Ansicht des SVV nötig, um diese Ziele zu erreichen. Es sei denkbar, diese Aufsichtsbehörde in die künftige eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu integrieren, in welcher die Versicherungs- und Bankenaufsicht sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt werden. Das Vernehmlassungsverfahren sieht lediglich eine Regionalisierung der bisher auf kantonaler Ebene geregelten Aufsicht für die Vorsorgeeinrichtungen vor. Zudem sei die geplante Oberaufsicht gemäss SVV zu schwach ausgestaltet.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Obligatorische Unfallversicherung: Teuerungs-Anpassung
Der Bundesrat hat beschlossen, den Bezügern von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage von 2,2 Prozent zu gewähren. Er trägt damit der Anpassung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) auf den gleichen Zeitpunkt Rechnung.
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