«Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ist generell sehr mangelhaft. Viele weisen ein kleines, in einigen Fällen sehr kleines Einkommen aus. Werk- oder Aufführungsbeiträge von bloss einigen hundert Franken sind nicht selten», führte Colette Nova an einer Medienkonferenz des Schweiz. Gewerkschaftsbundes aus. Am allermeisten hapert es bei der beruflichen Vorsorge. Die Löhne sind meisten so klein, dass Kulturschaffende dem BV-Obligatorium nicht unterstellt sind. Nova sieht folgende Förderungsmöglichkeiten:
- Subventionen an Verwaltungskosten
- Der Bund könnte eine im Rahmen einer Kooperation unter den bestehenden Vorsorgeeinrichtungen
für Kulturschaffende zu errichtende Clearing-Stelle (mit)finanzieren. - Er könnte zudem auch Informationsmittel zur Verfügung stellen und administrative Hilfe leisten.
Diese Lösung würde ermöglichen, dass die vom Bund unterstützten Kulturschaffenden systematisch BV-versichert sind. Verlangt werde nicht, dass der Bund obligationsrechtlich die Arbeitgeberfunktion übernimmt, sondern nur, dass er für seine Beiträge an Kulturschaffende „Arbeitgeberbeiträge“ entrichtet. Dazu hat Nova einen Vorschlag für «Neue Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes (KFG, derzeit in der WBK-NR) entwickelt.