Für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Doch er enthält wichtige Informationen für die Versicherten: Lernen Sie, ihn richtig zu lesen, und verschaffen Sie sich den Durchblick – es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
pwirth
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Beobachter: Wohin mit dem Vorsorgegeld?
Wer die Arbeitsstelle verliert, wird auch aus der Pensionskasse entlassen. Dann muss das Vorsorgekapital neu angelegt wreden: auf einem Konto, in einem Fonds oder einer Police.
Le syndic de Fribourg passera en jugement avec deux employés
Le syndic de Fribourg, Pierre-Alain Clément, est renvoyé devant le juge de police pour faux dans les titres dans le cadre de l’affaire de la caisse de pension de la ville.
Änderungen der Bundespersonalverordnung
Der Bundesrat hat Änderungen der Bundespersonalverordnung zugestimmt. Im Vordergrund stehen formelle Anpassungen in der Personalvorsorge, die mit der Einführung des Beitragsprimats bei der Pensionskasse des Bundes notwendig geworden sind. Abgangsentschädigungen an Personen in bestimmten Funktionen können künftig auch ausgerichtet werden, wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wurde. Damit hat der Bundesrat eine formale Lücke in der Regelung der Abgangsentschädigungen geschlossen. Die Anpassungen der Bundespersonalverordnung treten per 1. Januar 2010 in Kraft.
UK: More pension schemes will close in the coming years
Many more pension schemes will close in the next five years, to both new and existing members, a report has said. Just 23% of final-salary pension schemes in the private sector are still open to new joiners, the National Association of Pension Funds also said. A year ago the figure stood at 28% but since then more schemes have closed, both to new members and existing ones. The NAPF said the drop in the number of schemes that were still open was greater than in the previous two years.
IPE: UK pension funds demand more long-dated bond issuance
Four-fifths of UK pension funds want to see the government issue more long-dated and index-linked gilts as a way of guaranteeing returns. This follows a year where the number of defined benefit (DB) schemes remaining open to new members fell to an all-time low.
Herbert Brändli: “Im Oktober 100 Prozent Deckungsgrad. War da was?”
Herbert Brändli fragt in Stocks: “Wie schon im Oktober 2008 wiesen die Pensionskassen auch im Oktober 2009 im Mittel einen Deckungsgrad von über 100 Prozent aus. Sie befinden sich demnach auf ihrem langfristig vorgesehenen Entwicklungspfad. Zwischenzeitlich ist der Deckungsgrad kollektiv abgestürzt und hat einige Unruhe verursacht. Was ist tatsächlich geschehen?”
AFIAA lanciert mit EuropCore zweite Anlagegruppe
AFIAA, eine Anlagestiftung von Schweizer Pensionskassen und für Schweizer Pensionskassen mit Fokus auf internationale Immobilien, hat mit EuropeCore eine zweite Anlagegruppe lanciert. Diese investiert in stabile Prime Assets und richtet den Fokus auf "ausgewählte Immobilien im europäischen Ausland".
Beobachter: “Pensionskassen zahlen zu viel”
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80’000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32’000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40’000 und 60’000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”
Beobachter: Finanzkrise und 2. Säule
Der Beobachter beantwortet eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Finanzkrise und ihren Folgen für die Pensionskassen.
Ascoop kündigt Hypotheken
Die Pensionskasse Ascoop zieht sich aus dem Hypothekengeschäft zurück. Sie hat alle bestehenden Hypotheken gekündet, laut einem Bericht im “Bund” mit Brief von Ende Oktober. Offenbar pressiert es: «Das gesamte Hypothekarportfolio der Pensionskasse der Ascoop soll schnellstmöglich aufgelöst werden», steht im Brief. Am liebsten wäre es der Pensionskasse, wenn die Besitzer von Eigenheimen oder Wohnungen sich bereits auf Ende Jahr eine neue Bank suchen, welche die Hypotheken übernimmt. «Wir bitten Sie, beide Kredite bis spätestens Ende 2009 zurückzuführen bzw. von einem anderen Unternehmen ablösen zu lassen», steht in einem der Briefe, der dem «Bund» vorliegt. Dass dies als Bitte formuliert ist, hat einen Grund: Die Kündigungsfrist für die variable Hypothek beträgt sechs Monate.
BGer: Urteil zur Nullverzinsung, Polemik der Unia
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat sich kürzlich in einer Medienmitteilung zur Frage der Nullverzinsung geäussert. Im Gegensatz zu Erich Peter, Chef der Zürcher BVG-Aufsicht, ist sie der Meinung, dass eine Nullverzinsung auch bei einer Deckung von mehr als Null möglich sein müsse. Peter hatte seine Ansicht in einem Artikel der Zeitschrift “Aktuelle juristische Praxis” dargelegt, der generell die Sanierungsmassnahmen behandelte.
Nun hatte sich das Bundesgericht in einem Fall mit diesem Thema zu befassen. Es war konkret die Frage zu beantworten, zu welchem Satz die bei einer Ehescheidung zu transferierende Austrittsleistung im Zeitraum zwischen Rechtskraft des Scheidungsurteils und Übertragung zu verzinsen ist. Das Gericht kam zum Schluss: Die Verzinsung des BVG-Guthabens entspricht grundsätzlich der BVG-Mindestverzinsung (es sei denn, der reglementarische Zinssatz sei höher), kann aber in Anwendung von Art. 65d Abs. 4 BVG auch tiefer liegen. Und weiter: Das überobligatorische Altersguthaben kann zum reglementarischen Zinssatz verzinst werden. Dieser kann null sein, darf aber ausserhalb einer Unterdeckung nicht negativ (Anrechnungsprinzip) sein. Im Falle einer Unterdeckung ist es dagegen möglich, in Anwendung des Anrechnungsprinzips die gesamte Austrittsleistung mit 0% zu verzinsen. Im Urteil wird aber auch festgehalten: es darf im Endeffekt bei Überdeckung keine Verzinsung unter dem BVG-Mindestzinssatz (also derzeit zwischen 0% und 2%) des überobligatorischen Teils erfolgen, da bei einer Verzinsung von beispielsweise 1.5% in der Betrachtungsweise des Bundesgerichts der überobligatorische Teil "geschmälert" werden könnte. Die Konsequenzen dieses Urteils sind möglicherweise weitreichend und derzeit noch schwer abzuschätzen. Zweifellos stellen sie eine Beschneidung der Kassensouveränität bei der Festlegung der Verzinsung dar.
Die Unia hat jetzt das Urteil aufgegriffen und sogleich polemisch gegen die Kammer geschossen. Der zurzeit gängige populistische Tenor der Gewerkschaft: die Kammer handelt gegen die Interessen der Versicherten, und das nicht nur in der Frage der Verzinsung sondern auch beim Umwandlungssatz. Allerdings muss die Unia dazu einen künstlichen Interessengegensatz zwischen den Interessen der Pensionskassen und jener der Versicherten unterstellen. Sie blendet völlig aus, dass die Verzinsung vom paritätischen Stiftungsrat festzulegen ist, und sie vermag offensichtlich nicht zu begreifen, dass die Interessen von Pensionskasse und Versicherten grundsätzlich identisch sind. Und dazu gehört die finanzielle Stabilität der Kasse.
Urteil Bger/ Artikel Peter / Stellungnahme Kammer / Mitteilung Unia /
PK-Statistik 2008: Wertschwankungsreserven eingebrochen
Die Finanzkrise blieb für die berufliche Vorsorge 2008 nicht ohne Folgen. Bei den Kapitalanlagen ergab sich im Berichtsjahr ein deutlicher Nettoverlust von insgesamt 76,2 Milliarden Franken, der vielerorts allerdings weitgehend buchmässig ausgefallen sein dürfte. Die Wertschwankungsreserven (Ende 2007: 51,5 Mrd. Fr.) beliefen sich per Jahresende auf 8,5 Milliarden Franken. Da diese bei vielen Einrichtungen nicht ausreichend dotiert waren, erhöhte sich die Unterdeckung ebenso spürbar auf 57,3 Milliarden Franken (2007: 17,8 Mrd. Fr.). Zudem mussten die freien Mittel von 9,4 Milliarden auf 1,3 Milliarden Franken abgebaut werden. Als Folge des Kurszerfalls auf den Anlagemärkten verminderte sich die Bilanzsumme auf 537 Milliarden Franken (-11,3%). Dies geht aus den vom Bundesamt für Statistik publizierten provisorischen und mittels Stichprobe ermittelten Ergebnissen der Statistik der beruflichen Vorsorge 2008 hervor.
Grenzgänger Information Nr. 11: neue Rechtsprechung, Aktivitäten
Die “IG-Pensionskasse”, welche die Interessen der deutschen Grenzgänger in der Schweiz hinsichtlich ihrer steuerlichen Interessen bei der 2. Säule vertritt, hat ein neues Informationsblatt publiziert. Berichtet wird über aktuelle Rechtsfälle, welche für die IG von Interesse sind und sie verweist auf einen Brief, der an Bundespräsident Merz geschickt wurde und in welchem um Berücksichtigung der Interessen der Grenzgänger beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gebeten wird. Schliesslich verweisen die Autoren der Information noch darauf, dass mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland sich für diverse Personengruppen neue Konstellationen ergeben haben, für welche die Aktivitäten der IG-Pensionskassen von Bedeutung sein dürften.
Todesfallkapital: “Immer mehr Erben werden begünstigt”
Wer bekommt Geld von Vorsorgeeinrichtungen, wenn jemand stirbt? Bei der AHV niemand. Bei der 2. Säule wird der Kreis der Begünstigten laufend erweitert, nicht zuletzt auch wegen angeblicher Härtefälle. Ein Fall aus Grenchen schaffte es in den «Kassensturz», schreibt die Solothurner Zeitung.
Der Kanton Solothurn ist mit der im Kassensturz kritisierten Regelung nicht der einzige. Die Pensionskasse des Kantons Bern müsste den Fall wohl analog regeln, so hart dies für die betroffenen erscheine, erklärt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer. Denn auch die bernische Pensionskasse kennt kein Todesfallkapital. Eine Einführung sei kurzfristig nicht vorgesehen, werde aber im Rahmen des Reformprojektes Futura diskutiert. Ebenso ist es bei der bernischen Lehrerversicherungskasse. Verwalter Luzius Heil erklärt, warum: «Bei einer Kasse mit Leistungsprimat hat die Solidarität einen hohen Stellenwert. Wenn berufliche Vorsorge mit erbrechtlichen Ansprüchen vermischt werden, ist diese Solidarität gefährdet.»
