admin Der Bundesrat hat Änderungen der Bundespersonalverordnung zugestimmt. Im Vordergrund stehen formelle Anpassungen in der Personalvorsorge, die mit der Einführung des Beitragsprimats bei der Pensionskasse des Bundes notwendig geworden sind. Abgangsentschädigungen an Personen in bestimmten Funktionen können künftig auch ausgerichtet werden, wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wurde. Damit hat der Bundesrat eine formale Lücke in der Regelung der Abgangsentschädigungen geschlossen. Die Anpassungen der Bundespersonalverordnung treten per 1. Januar 2010 in Kraft.

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