Das BSV hat bei den Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge wie in den Vorjahren eine Umfrage zur Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt. Daraus geht hervor, dass sich Ende 2006 noch 77 Kassen oder 2.6% in Unterdeckung befanden. Ende 2005 waren es noch 111 Vorsorgeeinrichtungen oder 3.4% gewesen. Bezogen auf die Bilanzsumme der Vorsorgeeinrichtungen beläuft sich die Unterdeckung auf rund 17.3 Milliarden Franken.
Bei den Kassen ohne Staatsgarantie betrug die Unterdeckung Ende 2006 noch rund 2.65 Milliarden Franken, wovon der grösste Teil auf zwei bedeutende Vorsorgeeinrichtungen mit erheblicher Unterdeckung (unter 90%) fällt. Von diesen zwei Ausnahmen abgesehen ist das Problem der Unterdeckung bei den Kassen ohne Staatsgarantie somit weitgehend verschwunden. Bei den Kassen mit Staatsgarantie fehlten Ende 2006 rund 14.7 Milliarden Franken. Im Vorjahr waren es noch 16.3 Milliarden Franken gewesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Kassen mit Staatsgarantie einen Deckungsgrad unter 100% aufweisen, weil sie nie vollständig ausfinanziert worden sind.


Nr. 3 (2007) des Magazins «Vorsorge» von Axa Winterthur beschäftigt sich mit dem Thema «Leistung» aus unterschiedlichen Perspektiven. So wird u.a. gefragt «Wieviel Leistung will der Kunde?» oder «Lohnt sich Leistung in der Schweiz?» Erläutert wird aber auch, wie ein PK-Ausweis zu lesen ist.
In seiner Interpellation vom 5.10.07 hat NR R. Rechsteiner den Versicherer ein weiteres Mal «Rentenklau» vorgeworfen. In seiner Antwort hält der BR u.a. fest: «Dem Bundesrat sind keine Fakten bekannt, wonach die Lebensversicherungen die Vorsorgegelder nicht «loyal» oder transparent verwalten würden oder dass ein Betrug vorliegen würde.»
Seit dem 1. Januar 2007 sind die Vorsorgeeinrichtungen Liechtensteins Mitglied im Schweizerischen Sicherheitsfonds für die berufliche Vorsorge. Der Bundesrat wird beauftragt:
Der Bundesrat wird von der GPK des NR beauftragt, die Transparenz über die Verwendung der Mittel in der beruflichen Vorsorge bis auf Stufe der Versicherten sicherzustellen. Dem Parlament ist ein Entwurf einer Ergänzung des Artikels 86b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzulegen, der die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, ihren Versicherten jährlich die Überschussbeteiligung auf dem persönlichen Versicherungsausweis auszuweisen. 